Kurze Frage Anhänger ziehen.

  • Hallo! Ich hätte eine kurze Frage zum Thema was darf ich ziehen.
    Ich habe den normalen B Führerschein.


    Darf ich damit einen Autohänger (gebremst, Doppelachser)
    (Zugfahzeug Explorer) ziehen wenner LEER ist (gewicht hänger ca 400-600kg?)


    Grüße dave

  • Nein .... darfst du nicht ......


    in Kurzform:


    der Explorer hat ein ( geschätztes ) zulässiges Gesamtgewicht von 2500 Kg oder mehr ...... der "Tandem" wird nicht unter 1200 Kg ZGG haben ...


    macht beide ZGG zusammen 3700 Kg oder darüber ...... mit "B" darfst du aber max. 3500 Kg, wenn der Hänger uber 750 Kg wiegt.


    Mit 750 KG-Hänger darf man mit "B" max 4250 Kg.


    Manfred

    Manfred

  • Hallo,


    die Führerscheinklasse Klasse B:
    (beinhaltet M,S,L)


    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder -
    mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
    (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg :mad:
    oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)


    Gruß
    R.J.Coleman

  • Bei Nichtbeachten 600€ und 6 Punkte wenn NIX passiert. Eigene Erfahrung, trotz C1ohneE und der Besitzer bekommt auch richtig Stress.

  • Sponsored by Bundeswehr... Fürn Unimog brauchst net mehr, also grichst net mehr. Nervt mich auch, aber nur fürn C1 noch nen E machen is Blödsinn. Ich mach jetz zum B noch n E dazu das reicht. Will ja keinen Drehschemel fahrn sondern nur meine Mini´s hin und her schieben.

  • Wer versteht das noch ohne nachzulesen??
    Bei meinem ersten Stopp mit nem großen Gartenbau-Anhänger (2,3t) meinte der freundliche Herr in Grün noch, dass ich ja 7,5t fahrn darf und das Gespann da niht hin kommt. Der zweite Stop mit nem kleinen Plattformanhänger (1,2t) hat mich dann eben entsprechende 600€ und 6 Punkte gekostet.
    Als Zugfahrzeug jeweils der gleiche T4 mit 2,8t zGg.
    Die Buben blicken doch selber nimmer durch...

  • Wer versteht das noch ohne nachzulesen??
    Bei meinem ersten Stopp mit nem großen Gartenbau-Anhänger (2,3t) meinte der freundliche Herr in Grün noch, dass ich ja 7,5t fahrn darf und das Gespann da niht hin kommt. Der zweite Stop mit nem kleinen Plattformanhänger (1,2t) hat mich dann eben entsprechende 600€ und 6 Punkte gekostet.
    Als Zugfahrzeug jeweils der gleiche T4 mit 2,8t zGg.
    Die Buben blicken doch selber nimmer durch...



    Also mal eine Kurzübersicht:
    Zu JEDER Führerscheinklasse darf zusätzlich ein leichter Anhänger bis max 750 kg Gesamtmasse gezogen werden.
    Also B = 4250 kg, C1 = 8250 Kg Gesamtmasse.

    EzB = Immer erforderlich, wenn die beiden Gesamtgewichte (Gesamtmassen) des Zugfahrzeuges und Anhängers 3500 kg übersteigen. Hier ist es unerhelblich, ob der Anhänger leer oder vollgeladen ist.

    UND AUCH DANN: (Ob diese Bestimmung auch für D gilt weis ich nicht)

    Wenn die Anhänge(zug)last des Zugfahrzeuges geringer als die höchstzulässige Gesamtmasse des Anhängers ist (z.B. 1200 kg Ahnhängelast und 1500 kg Gesamtmasse des Anhängers) und beide höchszulässigen Gewichte 3500 kg nicht errreichen! Hier ist der Lenker dafür verantweortlich, dass der Anhänger nicht mehr als die 1200 kg tatsächlich wiegt. Das wurde in Ö aufgrund einer EU Bestimmung im Führerscheingesetz so umgesetzt.

    Nur EzB beim Besitz der Gruppe C1 zu machen ist auf gut österreichisch "dem Dreck eine Watschen geben" weil die Anhängersbestimmungen für alle Fürherscheingruppen gleich sind. Über 3500 kg Anhängergewicht kommen nur die Bestimmungen über die Druckluftbremse dazu und die muß der C1 Besitzer sowieso wissen.


    lg Franz

  • Einfache Regel ( in D ) : für den FS kommt es auf die Zul. Gesamtmasse des Anhängers und das Leergewicht des Zugfzgs. an.


    Ungebremster Anh. bis 750 kg geht immer.


    Gebremster nur, solange das zulässige Gesamtgewicht kleiner dem Leergewicht des Zugfzgs ist und die Summe der zulässigen Gesamtgewichte unter 3500 kg liegt.


    Beim Leergewicht des Zugfzgs bleibt die Frage, welcher Wert zählt ( tatsächliches oder Untergrenze lt. Fzg.schein oder oberer Wert lt. Schein? )


    Irgendwo stand mal, dass in Zukunft die Regelung nur noch auf das zul. GG der Kombination von 3500 kg beschränkt werden soll, ist aber noch kein Gesetz meines Wissens.



  • jaja, die Foren :) - das gesammelte Halbwissen des Anhängerwesens ohne Quellenverzeichnis und voll des Hörensagens.

    lg Fanz

  • Also dass ich nur von D und von der FS-Klasse B geschrieben habe, sollte doch klar sein, oder?


    Du darfst in D mit deinem FS B jeden Anhänger bis zu einem zul. GG von 750 kg ziehen hinter einem KFZ bis 3500 kg zul . GG.


    Wenn das falsch sein soll, dann zeige mir mal den Link, ich habs bisher immer nur so gelesen.


    Du hast insofern recht, als man einen Anhänger bis 750 kg nicht hinter jedem Auto vollladen darf, aber das hab ich ja auch net gesagt, aber ziehen darf man den normalerweise schon. Wenn die ungebremste AHL kleiner wäre als das Leergewicht des Anhängers, dann dürfte man den mit dem FS B ziehen, aber hätte einen Verstoß wegen Überladung begangen, aber eben keinen Fahrerlaubnis-Verstoß.
    Ungebremste Anhänger sind in D seit über 15 Jahren nur bis maximal zul GG 750 kg erlaubt, da war meine Formulierung nicht korrekt, da muss ich dir zustimmen, allerdings gibt es auch kaum gebremste Anh. bis 750 kg.


    Das Gewicht des stillstehenden, betriebsbereiten Fahrzeugs: diese Formulierung habe ich leider noch nirgends finden können, liegt dir ein Gesetzeskommentar vor?


    Halbwissende Grüße Peter

  • In Deutschland : Gewicht des betriebsbereiten Fahrzeuges =


    Das Fahrzeug gewogen, dabei
    alle Öl- + Wasserstände = maximum .......
    und den Tank zu 90% gefüllt
    + 3 Kg für Fahrzeugausrüstung ( Verbandskasten + Warndreieck )
    + 70 Kg für den Fahrzeugführer
    + 2 Kg persönliche Ausrüstung des Fahrzeugführers



    ( es könnte sein, ..... dass ich die 2 und 3 Kg-Angaben vertauscht habe :D )



    Manfred

    Manfred

  • Eine kleine Einschränkung bezüglich der Anhängermassen muss ich noch geben: Nicht jedes Auto darf 750KG ziehn. Ich hab eins, da darf ich 450KG gebremst dranhängen... ;)

  • Klar, .... aber du darfst einen 750 Kg-Anhänger anhängen ....... um ihn dann nur bis zum tatsächlichen Gesamtgewicht von 450 Kg zu beladen ....
    :tongue:


    Anderes Beispiel : mein Fahrzeug hat ein ZGG von 2510 Kg .......
    mit "B" kann man einen vollgeladenen 980-Kg-ZGG-Anhänger anhängen .....
    ein leer 300 Kg schwerer 1000-Kg-ZGG-Anhänger ist fahren ohne Führerschein.
    Dabei wiegt das Gespann dann tatsächlich nur 2100 Kg komplett ..... und ist fahren ohne Führerschein !!!!!!


    O.K., ..... für mich kein Thema mit C1E .......


    Aber mein Sohn hat nur "B" und darf so nicht fahren ......
    aber mit meinem Vorgängerfahrzeug mit 1980 Kg ZGG und dem Wohnwagen mit 1500 Kg ZGG durfte er ohne "Anhängerführerschein" mit 100 über die Autobahn .......


    absolut bescheuerte Gesetzeslage ...... aber so ist es nun mal



    Manfred

    Manfred

  • Yo, das ist schon etwas kompliziert, da bei der 100 km/h-Regelung, bei der FS-Regelung und bei der allgemeinen Frage, was man ziehen darf immer andere Vorschriften gelten, da ist man schnell verwirrt.


    Die EU-Definition des Leergewichts ( mit dem leichten Fahrer :) ) kenne ich auch, aber wie soll man das tatsächliche Leergewicht ermitteln, im Fzg.schein steht ja keinesfalls der richtige Wert?


    Auf ne geeichte Waage fahren mit fast vollem Tank + ausgeräumtem Auto, dann 75 kg dazu rechnen und dieses Wiegeprotokoll mitführen?


    Bei z.B. nem 1300 kg Anhänger ist es oft nur eine Frage von ein paar kg Leermasse des Autos, ob man den fahren darf oder nicht ( nicht jeder hat nen Patrol oder so etwas :) ).

  • Also im Zweifelsfall wenn das öfters vorkommt, dann solltest du dein Auto wirklich wiegen lassen und dir das festgestellte Gewicht in die Papiere eintragen lassen!

    Kann ja immer sein, dass du z.B. dein Auto (akustisch) gedämmt hast, diese Bitumenmatten wiegen nen Haufen! Oder du hast andere Einbauten vorgenommen, die das Gewicht erhöhen... ;)

    Wer frech ist, würde statt Reservereifen nen Sandsack in die Mulde schmeissen, randvoll tanken und vielleicht noch ne schwere Werkzeugkiste auf die Rückbank stellen. Dann zum Wiegen fahren und das erhöhte Fahrzeuggewicht eintragen lassen. Aber sowas machen natürlich nur ganz freche Leute ;)

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • oh......da muss ich aufpassen....
    wenn ich mal den "Mani" besuche und dort gibts leckere Weißwurscht mit Brezn....hab ich gleich 2kg mehr...:D:D;)

    1. Hänger HP 401, 2. Saris bc676..........wer Schreibfehler findet, darf sie behalten....