Darf ich den Hänger ziehen oder doch nicht?

  • Hallo, bin neu hier und hab gleich mal was zu fragen.
    Ich borge mir immer mal von nem Kumpel einen Doppelachsanhänger (gebremst + gefedert/gedämpft). Das zul. Ges.-Gewicht ist 2000Kg und das Leergewicht ist 300Kg.
    Vor einiger Zeit habe ich 1,1t Pflanzgranulat für eine Carportbegrünung gefahren. Mein damaliger Audi durfte 1400Kg gebremst ziehen. Also IMO kein Problem.
    Dann kam ein anderer Kumpel und sagte mir, das ich den Hänger nicht mal leer ziehen durfte8o, da das zul. Ges.-Gewicht von 2000Kg die Audizugleistung überschreitet. Ob ich was geladen habe, spielt somit keine Rolle.
    Hat er Recht:confused:

  • Hi,

    ja, darfst du grundsätzlich ganz klar ziehen, mal vorausgesetzt du darfst das mit deinem Führerschein.

    Ob du die 1,1 to hättest zuladen dürfen hängt vom Leergewicht des Hängers ab. Liegt dieses z.B. bei 500 Kg hättest du ein tatsächliches Gewicht von 1600 Kg, also zuviel. Er hätte somit eigentlich nur 300 Kg wiegen dürfen, ansonsten wäre das Gespann, nicht der Hänger überladen gewesen.

    Es gibt da übrigens vom TÜV ein Heft, kann man auch runterladen, ist umsonst:

    Anhänger hinter PKW:
    -Wie auswählen
    ... etc.

    MfG Manuel

  • Ja, so ist das in Deutschland leider - teilweise darfst du (also aufgrund Führerschein) Hänger nichtmal LEER ziehen, selbst, wenn sie nur 300kg wiegen, weil das zulässige Gesamtgewicht zu hoch ist.

    Für dein Auto spielt es hingegen keine Rolle, was der Hänger insgesamt DARF, hier kommt es nur aufs TATSÄCHLICHE Gewicht des Hängers (also inkl. Ladung) an.


    Das zul. Ges.-Gewicht ist 2000Kg und das Leergewicht ist 300Kg.

    Das kommt mir aber ehrlich gesagt sehr leicht vor für nen gebremsten Doppelachser mit 2t zGG! 8o Sicher, dass der Hänger kein höheres Leergewicht hat??

    MfG,
    Jay


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    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Moin,

    mit Führerschein Klasse 3 gilt:

    Solange das tatsächliche Gewicht nicht höher ist als die zulässige ANhängelast des Zugfahrzeugs ist das in Ordnung. Das zul. Ges.Gew spielt hier keine Rolle.

    Bei neuem Führerschein spielt aber das Gesamtgewicht die entscheidende Rolle, nicht mehr das tatsächliche Gewicht.

    Gruß

    Otthardt

  • Bei neuem Führerschein spielt aber das zulässige Gesamtgewicht des Hängers die entscheidende Rolle, nicht mehr das tatsächliche Gewicht.


    So isses richtig! ;)

    MfG,
    Jay


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  • stimmt auch ned ganz

    das zulassige Gesamtgewicht vom Hänger UND das Gesamt Zuggewicht

    aber das hatten wir ja schon alles, gibt genug Beiträge darüber hier im Forum was erlaubt ist und was nicht

    Gruß Mani

  • Ja, gut, die max. 3,5 Tonnen PLUS 750kg-Hänger hab ich hier mal untern Tisch fallen lassen - da kommt er ja noch net ganz dran! ;)

    MfG,
    Jay


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  • ich schätze schon, 2t Hänger plus Audi, dürfte über 3,5 sein

    aber is ja auch egal, bis jetzt hat er sich nimmer gemeldet und wir wissen ja nedmal was für nen FS er hat



    Der Audi 80 wog leer so 1300 Kg (wenn ich mich recht erinnere).

  • das ist aber uninteressant, für die 3,5 t zählt das zulässige Gesamtgewicht

    was hast eigentlich für nen FS? alten 3er oder Plastikteil B oder BE oder was?

    Gruß Mani



    Hab den alten 3er :]

  • Na dann bist du ja führerscheinmäßig auf der sicheren Seite :police:


    Das Problem an den Anh.papieren ist, dass das tatsächliche Leergewicht nicht drinsteht, da eine ABE für eine ganze Baureihe gilt und irgendwo bei den Bemerkungen dann steht Ziffer .... bis .....


    Wenn man es genau wissen will, hilft nur wiegen.