Hallo zusammen,
ich habe einen 47!!! Jahre alten offenen Kastenanhänger. Der TÜV läuft in einem Jahr ab, und ich glaube nicht, dass er nochmal seinen Segen geben wird.
Nun habe ich mich mich entschlossen, den Aufbau komplett zu erneuern. Das Fahrgestell incl. Deichsel ist noch ganz gut in Schuss, da diese Teile schon mal sandgestrahlt und neu lackiert wurden.
Meine Frage wäre aber, ob ich den neuen Aufbau, der in Form und Abmessung mit dem alten identisch ist, vom TÜV abnehmen lassen muss?
Der alte Aufbau besteht aus Holzrahmen und Brettern, der neue aus Siebdruckplatten.
Wenn da jemand Ahnung hat, wäre ich für eine entsprechende Info echt dankbar. Denn ich will mir die ganze Arbeit nicht machen, wenn es später beim TÜV Ärger gibt oder in's Geld geht.
Gruß
Haegar12