Anhänger Gewicht vs. Fahrzeug maximale Anhängelast

  • Hallo zusammen,


    ihr seid sicherlich genervt, weil dieses Thema ständig hochkommt. Ich find's maximal verwirrend, glaube halbwegs durchzusteigen -- muss aber bis zum Wochenende eine Entscheidung treffen und will sicher gehen. Und ich weiss, dass dieses Forum die Antwort sicher weiss.



    Gegeben: ich habe einen Eduard Anhänger mit zGG 1500kg, den ich häufig auch mit irgendwas um 1400kg Gesamtlast fahre. 100er-Zulassung.


    Nun steht ein neues Zugfahrzeug an, bei dem ich wegen Firmenwagenleasing nicht allzu viel Spielraum habe. Eines der alternativen Fahrzeuge ist ein Cupra Tavascan, mit maximalem Anhängergewicht von 1.400kg (!). Tavascan wiegt irgendwas um 2.100kg.



    Frage: was darf ich mit der Kombi aus meinem Anhänger alles NICHT?

    Meine Antwort: ich darf alles, auch 100km/h fahren, nur das zGG des Anhängers darf ich niemals ganz ausnutzen (sondern muss eben bei 1400kg bleiben, Stützlast wird nicht abgezogen, reines Gewicht Anhänger+Ladung zählt). Aber sonst darf ich mit der Kombi alles machen wie heute auch (heute darf mein Zugfahrzeug irgendwas um 2.000kg ziehen, also auf jeden Fall ausreichend).


    Liege ich richtig oder habe ich irgendwas übersehen?


    Besten Dank!

    Martin

  • Ja, du verwechselst zulässiges Gesamtgewicht (Theorie) und tatsächliches Gewicht (Praxis).


    Für die 100er Zulassung zählt das zulässige Gesamtgewicht. Einfache Lösung: Anhänger „ohne technische Änderung ablasten“ (auf 1.400kg in deinem Fall.


    Dann rechne mit diesen Werten nochmal nach, ich hab das jetzt nicht nachgerechnet, weil deine Begriffe ja schon falsch waren.

  • Nein, mir geht es um beides (und anderes, falls ich was übersehe).


    Zug-Fahrzeuggewicht 2,1to heisst für mich: 100km/h geht, da Fahrzeug schwerer als zGG Anhänger, check. Ginge sogar mit Faktor 1,2, aber irrelevant, da Zugfahrzeug deutlich schwerer als Anhänger (tatsächlich und zGG).


    Und den Anhänger überhaupt ziehen auch, nur halt weniger laden, so dass tatsächliches Gewicht Anhänger nie über 1400kg. Aber fahren geht.


    Oder?

  • Laut KÜS (Link ist auf der Webpage, die ich Dir gesendet habe):

    Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder gleich der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs sein.

    Hat Jay auch schon geschrieben ;) !


    Fahren geht natuerlich. Passender Führerschein vorausgesetzt.

  • Fahren darfst du (passender Führerschein vorausgesetzt), aber nicht mit 100 km/h.


    Für 100 km/h gilt:

    Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (hier: 1.500 kg) muss kleiner oder gleich der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs (hier: 1.400 kg) sein.


    Das erfüllst du nicht. Also entweder Anhängelast am Zugfahrzeug erhöhen oder Anhänger ablasten.


    Edit: Sorry, meine Antwort hat sich mit der von HarryG überschnitten.

  • Danke, jetzt klar. Also doch was übersehen, Auto ist also für mich noch mehr Kompromiss. Schade.


    Und klar, Führerschein muss passen. Tut er. Tat er ja auch bisher, ist fahrzeugunabhängig :)


    Ihr habt mir geholfen! Danke!


    Cheers

    Martin

  • Hab ich doch oben geschrieben: es geht trotzdem, du musst half den Anhänger ablasten:

    Für die 100er Zulassung zählt das zulässige Gesamtgewicht. Einfache Lösung: Anhänger „ohne technische Änderung ablasten“ (auf 1.400kg in deinem Fall.

  • Und klar, Führerschein muss passen. Tut er. Tat er ja auch bisher, ist fahrzeugunabhängig :)

    Das kann man so pauschal nicht sagen. Wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger bisher nicht mehr als 3.500 kg betrug, dann war es mit jedem PKW-Führerschein möglich. Bei allem, was darüber liegt, braucht man dann aber mehr (BE, B96 oder alte Klasse 3 - welche nach der Umschreibung dann automatisch BE enthält).


    Da dein bisheriges Zugfahrzeug aber schon 2.000 kg ziehen durfte, hast du vermutlich den passenden Schein ;)