seitliche Kenntlichmachung durch Reflektoren - Nachrüstpflicht?

  • ....."neuere" Anhänger haben ja seitlich grundsätzlich (gelborangene) Reflektoren zur Kenntlichmachung. Ältere Anhänger - z.B mein Eriba Faun aus 1963 - hatten keine Seitenreflektoren ab Werk. Hat jemand Informationen darüber, ob eine Nachrüstpflicht besteht - und falls ja, ab welchem EZ-Datum?


    Es geht mir nur um die gesetzliche Regelung/Vorschrift - dass die Teile sinnvoll sind, ist klar.....


    Danke für entsprechende Hinweise vorab.


    Gruß


    Klaus

  • Die sind erst ab EZ 01.01.1981 Pflicht.


    kc85

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    Temared Pro 3015C, abgel. auf 1100kg, 100km/h, 2018 (privat)

    Westfalia 118 451, 750kg, 1991 (dienstlicher Dauerpflegefall)

    Temared Eco 2312, 750kg, 2023 (dienstlicher Neuzugang)

    Mitsubishi ASX 1,6 2015

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    diverse andere motorisierte 2- und Vierräder

  • Ich habe einen Anhänger Bj. 1974 im letzten Jahr (2024) wieder zugelassen. Es gelten die Vorschriften der Erstzulassung. Ich musste keine Seitenreflektoren nachrüsten.

  • Das war halt wieder der Senf.... :bigggrins: :bigggrins: :bigggrins: :bigggrins:

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