....."neuere" Anhänger haben ja seitlich grundsätzlich (gelborangene) Reflektoren zur Kenntlichmachung. Ältere Anhänger - z.B mein Eriba Faun aus 1963 - hatten keine Seitenreflektoren ab Werk. Hat jemand Informationen darüber, ob eine Nachrüstpflicht besteht - und falls ja, ab welchem EZ-Datum?
Es geht mir nur um die gesetzliche Regelung/Vorschrift - dass die Teile sinnvoll sind, ist klar.....
Danke für entsprechende Hinweise vorab.
Gruß
Klaus