Achso ebenso für PKW:
Also wenn ihr in der Baustelle die engere Spur nehmt , und der Ordnungshüter die Spiegel als Breite mit misst....Freundlich drann Erinnern , daß das Falsch ist
Gruß
Hepp
Da würde ich gerne dabei sein wenn Du denen das erklärst das es falsch ist.
(Dein Zitat hat halt nichts mit der StVO zu tun sondern StVZO Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln........)
In der Neufassung der StVO (ab 01.09.2009) steht jetzt ganz eindeutig:
Die nachfolgenden Zeichen 262 bis 266 verbieten die Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Gewichte einschließlich Ladung eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreitet.
Zeichen 264 Tatsächliche Breite
Und die "tatsächliche Breite " ist nun mal die Breite eischließlich der (in der Regel ausgeklappten) Rückspiegel.)