Gerhard fährt mit seim Toyota auch mit zwei Anhängern, und der ist auch nicht gedrosselt, das ist UNSINN man braucht keine Drosselung und alles weitere hat er schon hier im Forum lang und breit erklärt
Zugmaschine mit zwei Anhängern vs. Führerschein Klasse BE
-
-
Ja das weiss ich das funktioniert ja auch.
Welche Fahrerlaubnis ich für das Gespann brauche darum geht es ja?
Mit CE geht es auch nicht da die Zugmaschine über 3500kg haben muss das hat mein Pajero leider nicht.
Die Führerscheinstelle sagt der Zug fällt in die Führerscheinklasse BE aber das Gesetz sagt man darf da nur ein Anhänger mit führen und wenn ich 2 Anhänger mitführe wäre fahren ohne Fahrerlaubnis. Tüv sagt einmal ich darf und einmal ich darf nicht.
Der Toyota hat auch net über 3500 kg ich weiss nicht mit welcher Führerscheinklasse er den Zug bewegt hat?! Ich möchte keine Anzeige riskieren da den Polizisten net interessiert was der TÜV Prüfer gesagt hat.
-
hab mal bisschen in der FEV gelesen, Du hast mit deim BE ja auch L
aber bei L ist heutzutage der Passus mit den bbH 40 km/h drin, und bei zwei auflaufgebremsten geht dann laut STVO nur noch 25 km/h, somit kannst das vergessen
bei Gerhard oder auch bei mir ist das alles egal, weil wir den alten 2er bzw CE haben, damit darfst alles fahren auch zwei Anhänger und auch schneller als 40 km/h
also bleibt dir nur, Auto auf 40 drosseln, oder CE machen, früher hat es gereicht wenn man einfach freiwillig langsamer gefahren ist, wenn man nen 40 oder 25er Anhänger dran hatte, das ist nun leider auch vorbei
-
-
Der CE geht leider nicht da das ZGG unter 3500 kg ist und das muss über 3500 kg sein. Somit bin ich da auch wieder raus. Bleibt nur drosseln oder evtl ne sondergenehmigung falls sowas durchgeht. Da muss ich heute mal nachfragen.
-
Wie wärs mit übereinander statt hintereinander
klingt gut.. aber keiner weiß, um welche Anhänger es sich handelt!?
-
Der CE geht leider nicht da das ZGG unter 3500 kg ist und das muss über 3500 kg sein.
Das ist doch nicht Pflicht ! 🤔🤷
-
-
Doch steht darin Zugfahrzeug von mehr als 3500 kg. Da fällt der Pajero nicht mehr rein.
Klasse C:Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Klasse CE:Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen. -
Runter geht immer, sonst dürfte ich mir CE zwar LKW, aber nicht PKW fahren. Das ergibt doch kein Sinn.🤔
-
Du darfst mit CE auch keinen <3500kg fahren.
Aber mit C ist automatisch B dabei.
-
-
Mit dem Führerschein CE können Sie außerdem Fahrzeuge der Klassen C1E, BE und T fahren. C1E befähigt zum Führen von Lkw bis 7,5 Tonnen und Anhängern über 750 kg. BE ist die Anhängererweiterung vom Pkw-Führerschein und erlaubt Ihnen, Pkw mit Anhängern bis zu 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse fahren zu dürfen. Auch land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h dürfen Sie durch den Einschluss der Klasse T führe
-
Runter geht immer, sonst dürfte ich mir CE zwar LKW, aber nicht PKW fahren.
B ist Voraussetzung für C - deshalb darf jeder C-Inhaber auch B-Fahrzeuge führen. Trotzdem gilt der jeweilige Führerschein nur für die entsprechenden Fahrzeuge. Es muss nicht immer logisch sein, wenn man es mit einer Kombination aus EU- und deutschem Recht zu tun hat.
Bei L und T muss man dann noch die Zweckbindung LoF beachten - wurde schon vielen LUs zum Verhängnis, die mit Kippmulden Aushub gefahren haben. Da braucht der Schlepper dann auf einmal CE und Digitales Kontrollgerät, weil man gewerblichen Güterverkehr betreibt.
-
Jay
Hat den Titel des Themas von „Führerschein Klasse BE“ zu „Zugmaschine mit zwei Anhängern vs. Führerschein Klasse BE“ geändert.