Hallo zusammen,
ich denke darüber nach, meinen gebremsten 800kg Westfalia von 1982 (100 km/h-Zulassung) mit Begrenzungsleuchten, Umrissleuchten oder Positionsleuchten nachzurüsten. Jedenfalls um das Rückwärtsfahren im Dunkeln hinter einem Transit (2007, H1L1) zu verbessern.
Es geht mir bitte zunächst um die rechtlichen Fragen dabei und die richtigen Begriffe.
Was ich bisher überlegt und recherchiert habe:
- wie nennt man die? s.o., je
1x vorne un 1x hinten je Seite, dienach vorne weiß und nach hinten rot leuchten.
- es gibt welche, die zusätzlich im rechten Winkel orange leuchten. Überlegen, ob notwendig. Der Hänger hat in original 2 orange Strahler, das reicht vermutlich (soll kein Karussell werden)
- ich möchte die hinten an den äußeren Kanten der Westfalia-Rücklichthalter ("Ohren") befestigen. (Gummidödel gefallen mir nicht so, ist halt'n Oldtimer).
- auf Höhe der Rücklichter (s. Fotomontage)
- ragen nicht weiter raus als die Kotflügel
- diese Ohren sind ausreichend "flexibel" befestigt (2 Schrauben)
- vorne soll das gleichermaßen gelöst werden, mit originalen baugleichen Ohren, auch an 2 Schrauben.
Wie nennt man diese L.?
rechtliche Bedenken?
sachkundige Anregungen?
TÜV-Vorführen?