Frage zum zulässigen Gesamtgewicht F2 und Zusatz unter Bemerkungen zu F2

  • IMG_1139.jpegHallo an alle!


    Habe eine Frage zum eingetragenen zulässigen Gesamtgewicht in meiner Zulassungsbescheinigung.

    Hier steht in F2 1930kg (blauer Kringel)

    Im Zusatzfeld unten steht als Zusatzvermerk zu F2 2005kg (roter Kringel)


    Ist dieser Wert nur relevant bei Anhängerbetrieb oder ist das mein zul. Gesamtgewicht allgemein?

    Ist die Differenz der beiden Werte meine Stützlast von 75kg?


    Grund meiner Frage:


    Unser Wohnwagen hat ein zGW von 1500kg und meine Freundin hat nur den B-Führerschein.


    Sollte sie das Gespann fahren….


    - zählt dann bei der Kontrolle 2005kg + 1500kg oder 1930kg + 1500kg?

    Wenn der Wert 2005kg ausschlaggebend ist, dann wäre sie ja wegen 5kg im Bereich Fahren ohne Fahrerlaubnis :/


    Danke im voraus und viele Grüße aus dem Schwabenland

  • Hallo Marcel,


    Gestern habe ich einen Anhänger von 2700kg auf 2300kg ablasten lassen um die 100er Zulassung ausnutzen zu können.

    War eine Ablastung ohne technische Änderung, Hat ein bischen Zeit gekostet und 30,- Euro.

    Dann noch die Änderung der Fahrzeugpapiere.


    Gruß Mario

    Meine Anhänger:

    Agados 1200kg mit Spriegel und Plane neu gekauft

    Westfalia 400kg mit Deckel und Fahrradträgern

    Halbes Auto (Peugeot 307 Break) 750kg

    TSA-Umbau 1200kg gebremst (Innenausbau in Arbeit)

    Eduard Rückwärtskipper 1500kg mit E-Pumpe

    Wohnwagen Weippert 535 mit 100er Zulassung

    Eduard 4020 Multifunktionsanhänger 2300kg abgelastet

    Boots- und Kanutrailer 500kg 5m lang (Verkauft)

  • Ich bezog mich auf einen Post über mir.


    Aber du hast dennoch Recht, hier ging es ja ums Thema Führerschein und nicht um die 100kmh-Regelung😇


    Gruß Benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • ja §15 FZV "Änderung der Fahrzeugpapiere" (d.h. eben ohne technische Änderung - du änderst ja nix am Auto) - und würde den Passus bis zu dem "*zu O.1" rausholen und von der Zulassungsstelle den entspr. neuen Schein ausstellen lassen. Dann darfste immer noch genau so viel ziehen usw. - aber musst halt bissl mehr bei voller Beladung UND Stützlast aufpassen.


    Keine Stützlast eingetragen is ja klar - ist ja auch n PKW, kein Anhänger ;)

  • Ist es da zur "Nutzbarkeit" des Fahrzeuges nicht sinnvoll, den Eintrag von 2005 auf 1995 ändern zu lassen:

    kostet bei TÜV und Zulassungsstelle das Gleiche und schränkt die Nutzbarkeit des Fahrzeuges nur um 10 Kg ein.

  • Oder nur auf 2000 ändern dann haste nur 5 kg „Verlust“. Und dein Weibchen darf das Gespann mit B fahren

    Gruß Christian



    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2


    1. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    2. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • Keine Stützlast eingetragen is ja klar - ist ja auch n PKW, kein Anhänger

    Hab hier eine ZB Teil1 von einem 5'er, bei dem in Feld13 90kg Stützlast eingetragen sind. Diese 90kg werden im Anhängerbetrieb zu F2 hinzu addiert (siehe Zusatzfeld unten)


    anhaengerforum.de/attachment/62116/


    In meinem Fall ist die Differenz 75kg, bzw jetzt nur noch 70kg


    Habe gestern mit unserem GTÜ-ler, der wöchentlich zu uns ins Autohaus kommt gesprochen und ihm die Sachlage erklärt


    Er: ''Sollen wir den §15 gleich jetzt machen? Ich würde dir den Zusatz unten von 2005kg auf 2000kg umändern''!


    Ich: ''Klar, bin dabei''!


    Er: ''Kostet 30 Taler''


    Ich: ''Geht klar''!


    Keine 10min. später.....


    anhaengerforum.de/attachment/62118/


    anhaengerforum.de/attachment/62117/



    Bei nächster Gelegenheit zur Zulassungsstelle und umändern lassen!


    Gruß an alle und Danke für die Beiträge und schönes Wochenende


    Marcel