IMG_1139.jpegHallo an alle!
Habe eine Frage zum eingetragenen zulässigen Gesamtgewicht in meiner Zulassungsbescheinigung.
Hier steht in F2 1930kg (blauer Kringel)
Im Zusatzfeld unten steht als Zusatzvermerk zu F2 2005kg (roter Kringel)
Ist dieser Wert nur relevant bei Anhängerbetrieb oder ist das mein zul. Gesamtgewicht allgemein?
Ist die Differenz der beiden Werte meine Stützlast von 75kg?
Grund meiner Frage:
Unser Wohnwagen hat ein zGW von 1500kg und meine Freundin hat nur den B-Führerschein.
Sollte sie das Gespann fahren….
- zählt dann bei der Kontrolle 2005kg + 1500kg oder 1930kg + 1500kg?
Wenn der Wert 2005kg ausschlaggebend ist, dann wäre sie ja wegen 5kg im Bereich Fahren ohne Fahrerlaubnis
Danke im voraus und viele Grüße aus dem Schwabenland