Hallo,
ich habe durch einen Erbfall (2020) einen alten Anhänger (Westfalia 118-001)
bekommen, den ich jetzt verkaufen möchte.
Durch die lange Zeit der Abwicklung des Erbfalls ist die HU natürlich abgelaufen.
Der Testamentsvollstrecker hat die Versicherung gekündigt, aber die KFZ-Steuer weiter bezahlt.
Unter den Nachlass-Unterlagen konnte nur der Fahrzeugbrief aber nicht der Fahrzeugschein
gefunden werden.
Muss ich unter diesen Bedingungen beim Verkauf etwas besonderes beachten?
Vielen Dank!