Wie löst ihr das? Begrenzungsleuchten bei überstehender Ladung?

  • Hallo,


    ich muss am Wochenende einen 2.4m breiten Container auf meinem 2m breiten Anhänger transportieren. Laut (österreichischem) Recht ist das wohl erlaubt (max 20% Überstand ist erlaubt). Nachdem ich aber in der Nacht fahren muss, würde ich gerne beleuchtete Begrenzungsleuchten anbringen. Nur wie anschliessen?


    Ich habe nach einem einfachen Y-Kabel für den 13 Poligen Stecker gesucht, an dem ich dann einen 2. Lichtbalken anschliessen kann. Aber nix gefunden bzw nur für horrendes Geld:

    13pol.-y-adapter-mit-13pol.-stecker-u.-2x13pl.-steckdose


    Für Selbermachen fehlt mir so kurfristig bis Wochenende die Zeit.


    Was mir spontan noch einfällt sind

    • 2 LED Rückleuchten aus dem Fahrradhandel anbringen,
    • Reflektierende Folie an die Containerecken ankleben
    • oder eben ignorieren und im Dunkeln fahren...

    Wie löst ihr sowas?

    Grüsse,

    Michael

    • 2 LED Rückleuchten aus dem Fahrradhandel anbringen,
    • Reflektierende Folie an die Containerecken ankleben

    Ja und Ja. Oder deine Rückleuchten abschrauben, Brett an den Anhänger tackern und da die Rückleuchten anbringen.


    Oder gehst in den Baumarkt, holst dir nen Stecker, zwei Dosen und Kabel und machst dir selbst nen Y-Verteiler. Wenn dein Auto da mitspielt, kannst ja nen zweiten Satz Rückleuchten anschließen. Gibt ja auch so Magnet-Lampen mit langen Kabel (Beispiel-Link!), wenn der Container aus Blech is, wär das doch easy...


    Edit: Wobei, wie nah sind denn deine normalen Rückleuchten am Anhänger-Rand? Hast du denn Begrenzungsleuchten am Anhänger? Bei nur 20cm je Seite könntest evtl. auch die Kabel der normalen Begrenzungsleuchten verlängern und nur die dann versetzen?

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

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    :weg:

  • Ist so ein Pannenlicht auf der Autobahn bei der Fahrt erlaubt? Oder wird man da erst recht rausgewunken von den Freundlichen?


    Selbiges gilt ja wahrscheinlich leider auch für die Fahrradlichter...Die haben sicher kein CE Zeichen...


    Mein Problem ist ja, dass ich mit der Fuhre schon so, sehr auffällig bin und deshalb mal lieber auf der sicheren Seite sein möchte....Nicht dass mir die Weiterfahrt wegen irgendeinem Lamperl mitten in der Nacht verwehrt wird...(ich muss ca 200km fahren)...

  • oder diese Funk Rückleuchten mit Magnet nehmen. Kann aber sein dass der Container zu stark abschirmt

    Fuhrpark:

    - EDUARD 3118 2to. 10 Zoll :belehr:

    - ehemalsTPV-Prokolice EU2:super:

    - Audi A6 3.0TDI

    - VW Passat 1.8T

    - Yamaha R1 RN09

  • normal mußt da garnix machen, aber keine Ahnung wie des bei den Ösis ausschaut


    wie wärs einfach mal eure Gesetze lesen? normal lernt man das sogar in der Fahrschule


    bei uns brauchst jedenfalls nix


    Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen


    du hast ja nur 20 cm über Anhänger, und dem seine Leuchten sind hoffentlich ziemlich weit außen

  • Im Österreichischen Gesetz steht:


    Bei anderen Transporten darf die Ladung über die größte Breite des
    Fahrzeuges seitlich jeweils um nicht mehr als 20 cm hinausragen, wenn die
    größte Breite des Fahrzeuges samt der Ladung 2,55 m nicht überschreitet
    und die über das Fahrzeug hinausragenden Ladungsteile deutlich
    gekennzeichnet sind.


    deutlich gekennzeichnet bei Nacht, ist für mich die Frage, wie das zu interpretieren ist. Allein des navigierens wegens, würde ich halt selbstleuchtende Dinge bevorzugen. Wäre nicht das erste Mal, dass mich ein entgegenkommender fast abschiesst, weil er glaubt, dass das Zugfahrzeug ist das breiteste Teil des Gespanns...

  • Ist so ein Pannenlicht auf der Autobahn bei der Fahrt erlaubt? Oder wird man da erst recht rausgewunken von den Freundlichen?

    Das ist allgemein ein schwieriges Thema.

    Mehr als die Hälfte, welche mit Rundumleuchten herumfahren, dürften dies garnicht.

    Rundumleuchten werden sehr inflationär verwendet. Ist schon irre wie oft es an Fahrzeugen auf der AB blinkt. Das ist generell der Polizei ein Dorn im Auge, denn dadurch werden solche Warnhinweise immer weniger beachtet.

    Ob diese Lampen eine CE Zulassung haben oder nicht kontrolliert kein Mensch.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • die Fahrradlamperl haben mittlerweile auch ein E Prüfzeichen, seit dem der Dynamozwang abgeschafft wurde und Batterie betriebene Fahrradbeleuchtung zulässig ist


    aber wie immer, die ist zulässig am Fahrrad, nicht an nem KFZ oder Anhänger

    Im Österreichischen Gesetz steht:


    Bei anderen Transporten darf die Ladung über die größte Breite des
    Fahrzeuges seitlich jeweils um nicht mehr als 20 cm hinausragen, wenn die
    größte Breite des Fahrzeuges samt der Ladung 2,55 m nicht überschreitet
    und die über das Fahrzeug hinausragenden Ladungsteile deutlich
    gekennzeichnet sind.

    vielleicht mal weiter lesen, da steht bestimmt auch noch, was in der Nacht Pflicht ist

  • Meiner Meinung nach ist das ganze Theater um Zulassung, Prüfzeichen etc. in erster Linie beim TÜV relevant, oder wenn man sowieso ein auffällig modifiziertes Fahrzeug hat (Stichwort Tuning) was Fragen zur Zulässigkeit geradezu provoziert. Solange etwas nicht übertrieben, unsicher oder gefährlich ist und der gesellschaftliche Konsens es für sinnvoll hält wird sich keiner mokieren wenn du einen Reflektor zu viel montiert hast.

    Ich hab in der Fahrschule damals noch gelernt (wurde glaub ich mittlerweile geändert), dass das Abblendlicht nur an sein DARF, wenn Sichtbehinderung durch Dunkelheit oder Wetter vorliegt, aber in der Praxis wird keiner angehalten nur weil er tagsüber mit Licht fährt.


    Wenn du das für die eine Ladung mit Fahrradleuchten, sicher befestigt (die Leuchten und die Ladung), machst wird

    1. im Dunkeln keiner sehen, dass es "nur" Fahrradleuchten sind

    2. Jeder sehen, dass es kein Dauerzustand zum prollen oder sowas ist, sondern temporär für diese Ladung

    3. Ein Polizist der dich (wegen was auch immer) anhält zu würdigen wissen, dass du dir soviele Gedanken gemacht hast und dich eher nicht dafür angehen dass es keine Zulassung zur Montage an einem Kraftfahrzeug hat.


    Zumal wahrscheinlich Reflektorstreifen auch schon völlig ausreichen würden, um die Bedingungen des Gesetzes zu erfüllen.

  • oder auch nicht, denn die deutsche Richtlinie hilft IN ÖSTERREICH!!!! nichts!

    .... Laut österreichischem Recht ist das wohl erlaubt.....

    Genau lesen!

    MfG,
    Jay


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  • ich hab versucht GENAU ZU LESEN

    aaaber es steht nirgens,das er NUR in östereich 200km fährt

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    somit könnte er in D+A fahren

  • 16694707216810.jpgAlso, kann Vollzug melden.


    Der Überhang war in Realität dann weit geringer, als befürchtet. 20cm sind halt in Wahrheit weniger als man als Mann so allgemein glaubt;-)


    Habe damit gleich auf jegliche Beleuchtung verzichtet. Wurde auch von 2 Polizeiwagen überholt und nicht rausgewunken. War somit wohl auch für die ok.