Versicherung bei Kleingewerbe, keine Vermietung des Anhängers

  • Moin,


    nach langem Überlegen und durchschauen meiner Werkzeuge bin ich zu dem Entschluss gekommen das Ganze als Kapital zu betrachten und zu vermieten.


    Jetzt folgende Frage:

    Muss ich bei der Versicherung des Anhängers irgendwas beachten? Wichtiger passus, Gibt ja so typische Fehler die man machen kann.


    Ich vermiete das Ding nicht, dafür ist der auch garnicht geeignet, allerdings würde ich den auch für den Transport vom Betonmischer usw nutzen wollen und da ich den Mischer vermiete, weiß ich nicht wie das bei sowas dann ausfällt…


    Versicherung habe ich schon angefragt, aber wegen Personalmangel aktuell 2-3 Wochen antwortzeiten.


    Gruß Kon

  • Soweit ich weiß, musst du bei deiner Versicherung für den Anhänger die Nutzung „Gewerblichen Güterverkehr (ohne Gefahrstoffe)“ angeben. Aber nicht jede Versicherung versichert solche Anhänger mit gewerblicher Nutzung.


    Aber ganz genau kann dir das nur einer beantworten: DEINE VERSICHERUNG!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


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    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Er will nicht den Anhänger vermieten, sondern sein Werkzeug/Arbeitsmittel.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Das habe ich schon verstanden - trotzdem wird der Anhänger in diesem Fall gewerblich genutzt!


    Gewerbliche Nutzung ist nicht Vermietung! Dann wäre die Nutzung ja auch (Selbstfahrer-)Vermietfahrzeug!




    Nachtrag: der Zimmermann, der sein Holz mit nem Anhänger zur Baustelle fährt, nutzt diesen auch gewerblich, aber vermietet ihn deshalb ja nicht- klar soweit?

    MfG,
    Jay


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  • Wozu extra Kosten erzeugen und ein Kleingewerbe anmelden ?

    Wenn das Vermieten nicht regelmäßig, sondern sporadisch ist, dann befindest du dich im Bereich derer, welche jeden Monat ein Teil bei E-Bay verkaufen.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Habe ich verstanden, wie du an meinen Beiträgen siehst.

    Die Frage zielt auf Sinnhaftigkeit bzgl. Häufigkeit der Vermietung.

    Bzw., ob an Privatpersonen oder Gewerbetreibende/Firmen vermietet werden soll?

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Wozu extra Kosten erzeugen und ein Kleingewerbe anmelden ?

    Wenn das Vermieten nicht regelmäßig, sondern sporadisch ist, dann befindest du dich im Bereich derer, welche jeden Monat ein Teil bei E-Bay verkaufen.

    Die Extrakosten sind aber relativ gering im Vergleich ohne Versicherung im Schadensfall dazustehen… zumal ich aufgrund meiner Ausbildung nicht den Ahnungslosen spielen kann,

    Ich muss alle elektrischen Geräte auch noch prüfen lassen, Betriebsanweisung usw dazu… wenn man als Arbeitsschützer ausgebildet ist gehts leider nicht anders…


    zB. Beim Auto ist solange ich mit dem Gewerbe im Kleinstbereich bleibe alles in der Privaten mit drin (glaub Max. 19000€ Umsatz im Jahr) da komm ich im Leben nicht dran ^^


    Beim Anhänger fehlt der Passus im Versicherungsschein leider :(

  • 22T€ ist die Grenze.

    Was denkst du, wo du (hoffentlich ^^ ) landest ?

    Oder anders gefragt, wo musst du hin, damit sich's rechnet ?

    Mit Steuern, oder eher ohne.

    Insgesamt eigentlich einfach zu bewerkstelligen, aber doch kompliziert bei der Umsetzung.

    Ich wüsste jetzt auch nicht, wie man's am dümmsten anstellt. :/

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Hoffen tue ich auf irgendwann mal ca. 3500 - 4500 Umsatz, das halte ich für realistisch, nach 2-3 Jahren, wenn es zum Anfang 1000-2000€ sind ist es gut.


    Wenn sich das Werkzeug Dadurch refinanziert ist mein Ziel erreicht / Ich mir neues kaufen kann ;)

  • Ich bin gespannt !

    Du machst da was, was mir völlig wiederstrebt: mein Werkzeug verborgen. =O Niemals !

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Ich wünsche trotzdem viel Erfolg und ganz starke Nerven.

    Ich bin da nämlich bei Fred.

    Gruß Mario

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Schon, aber nur das was ich doppelt habe ;)


    Und meine Schätze rücke ich nicht raus… die benutze ich aber auch regelmäßig, aber z.B. der Betonmischer rostet aktuell nur vor sich hin, wenn der mir aber in der Vermietung die Kleine Rüttelplatte die ich brauche einbringt, ist doch alles supi und meine Frau kann auch nicht meckern. 8o

  • Ich wünsche trotzdem viel Erfolg und ganz starke Nerven.

    Ich bin da nämlich bei Fred.

    Gruß Mario

    Werkzeug und Autos und Freundinnen werden nicht verliehen... ein eherner Grundsatz

    Stema HP6070 EZ 2002

    Bürstner Club390 BJ 1997

    Eduard 351827 EZ 2023

    Böckmann 600kg zGG BJ 1987


    Als Zugfahrzeuge aktuell:

    Tiguan 5N0 2,0tdi Track&Field BJ 2010

    Touran 1T1 1,6 Bj 2004

    Dazu von den Kindern:

    Golf VI 1,4 Bj 2007

    BMW E34 518i Touring Bj 1994

  • Ich kenn nur die die drei „F“, die nicht verliehen werden:

    Frauen, Füller und Fahrzeuge!


    Aber Werkzeuge würd ich genauso auf die Liste setzen!

    MfG,
    Jay


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  • Wenn das Vermieten nicht regelmäßig, sondern sporadisch ist, dann befindest du dich im Bereich derer, welche jeden Monat ein Teil bei E-Bay verkaufen.

    Stammtischweisheit der Möchtegern Privatverkäufer


    Entgeltlich vermieten, verleihen ist IMMER ein Gewerbe


    Wenns so wäre würde ich mir jedes Jahr einige tausend Versicherung sparen


    "Nein liebes Finanzamt, das war das erste mal heute das ich was verliehen habe"

  • Hi Der Glonntaler,


    der Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber ich bin bei meiner Suche darauf gestoßen und habe deine Antwort gelesen und genauso könnte es auch anderen gehen.


    Tomfred hat da schon recht.

    Es gelten diese 4 Kriterien um eine Gewerblichkeit zu beurteilen:


    Gewinnerzielungsabsicht:

    • Ziel ist es, langfristig Gewinne zu erzielen.

    Selbstständigkeit:

    • Tätigkeit wird auf eigene Rechnung und Verantwortung ausgeübt.

    Planmäßigkeit und Dauerhaftigkeit:

    • Regelmäßige und wiederholte Ausübung der Tätigkeit.

    Äußere Teilnahme am Wirtschaftsverkehr:

    • Die Tätigkeit richtet sich an einen unbestimmten Personenkreis.


    Ich habe 2 fremde Immobilien mit Provision verkauft ohne als gewerblicher Anbieter zu gelten (Gewerbeerlaubnis habe ich weiterhin, weil ich in der Vergangenheit Immobilienfachwirt (34c) war und die Erlaubnis nicht verfällt, aber selbst die hätte ich nicht gebraucht, da die nut für gewerbliche Anbieter gilt.) Einmal war es mein Nachbar der verkaufen wollte, einmal Bekannte. Daher war es keine geplante regelmäßige dauerhafte Ausübung der Tätigkeit. Die Einkünfte von ca. 16k EUR fallen unter § 22 Nr. 3 EStG (Einkommensteuergesetz) als „Einkünfte aus sonstigen Leistungen“Meine Freundin arbeitet in einem Rechenzentrum. Da haben die neue Netzwerk und Glasfaserkabel im MÜLL entsorgt (weil Farbe, Cat-Kategorie oder Länge nicht mehr gepasst haben). Meine Freundin ist in den Müllcontainer gestiegen (mit Genehmigung) und hat das Auto bis unters Dach mit Kabeln vollgeladen. Die Kabel verkaufen wir nun seit einem halben Jahr. Bisher bestimmt 1750 EUR und einiges ist noch da. Aber es ist keine langfristige Gewinnerzielungsabsicht dahinter, da ein EINMALIGER Bestand verkauft werden soll, der sich nicht wiederholen wird.

  • mit Genehmigung

    Und wen hat sie da gefragt? Bzw, wer hats erlaubt?

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    Auwärter GL 75

  • Und wen hat sie da gefragt? Bzw, wer hats erlaubt?

    Den Chef von Facility.


    Jay

    Kann es sein, dass du 34c (Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Verordnungsermächtigung)

    mit 34d (Versicherungsvermittler, Versicherungsberater)

    verwechselst?

  • Nein, sicherlich nicht, mach dir da mal keine Sorgen! 8)

    MfG,
    Jay


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