Hallo zusammen,
mein Name ist Tom und ich bin in diesem Forum neu und wohne im Kreis Steinfurt.
Ich habe in der Suchfunktion keinen passenden Beitrag gefunden.
Ich habe einen Multifunktionsanhänger, bei dem die Heckklappe gleichzeitig Auffahrrampe ist. Deshalb ist die Klappe höher, als die Seitenwände des Anhängers.
Nun möchte ich ein großes Kanu transportieren, welches auf einem Bootswagen befestigt ist. dieser Bootswagen wird dann im Anhänger verzurrt. Zusätzlich zu dem Kanu soll noch Campingausrüstung befördert werden. Die Ladung wird fest verzurrt.
Nun ist die die Heckklappe so hoch, dass das Kanu nicht darüber hinaus ragen kann. Die Idee: Die Heckklappe in einem Winkel von ca. 45° offen stehen zu lassen, Ösen in Klappe und Seitenwand einzuschrauben und durch zwei Stahlseile mit Karabiner/Schäkel zu sichern. Dann würde das Kanu problemlos über die Heckklappe hinaus ragen können. (ca. 1,20m).
Ist dies zulässig?
Alternativ müsste ich eine neue, kürzere Heckklappe bauen, jedoch wäre sie dann nicht mehr als Rampe nutzbar. Den Bootswagen auf dem Hänger aufzubocken (ca. 20cm), erscheint mir als zu instabil.
Wäre super, wenn ihr mir helfen könnt, bzw. vielleicht gibt es ja Richtlinien, wo sowas drinsteht?
Beste Grüße Tom