1500/1800kg Rückwärtskipper: Was darf ich ziehen, was macht Sinn?

  • Hallo zusammen,


    kurz zu mir: Ich bin Nick, 18 Jahre alt/jung und komme aus dem Kreis Gießen im schönen Mittelhessen.


    Zur Zeit habe ich einen kleinen, schon relativ alten 750kg Tieflader von Stema. Da ich ziemlich viel zu Hause und im Garten werke und auch bei einigen Freunden regelmäßig bei verschiedenen Arbeiten rund um Haus, Hof und Garten helfe, wird dieser Anhänger regelmäßig genutzt. Vor allem muss ich häufig Schüttgüter wie Sand, Schotter, Mutterboden etc. transportieren. Dafür wird mir der kleine so langsam zu klein. Bei 600kg Zuladung kann man gerade mal nen viertel cbm Schotter oder ähnliches fahren. Außerdem, immer per Hand abladen kostet auch relativ viel Zeit und Kraft.


    Daher bin ich auf der Suche nach einem größeren Hochlader, genauer gesagt einem Rückwärtskipper. Nun stellen sich schon die ersten Fragen: Wieviel darf ich mit meinem Golf 7 Variant ziehen? Was darf der Hänger wiegen, damit ich die 100 km/h Zulassung bekomme?


    Hier die Daten aus dem Fahrzeugschein:

    G: 1410

    F1/F2: 1940

    O1: 1500

    Unten steht dann noch: Bei Anhängerbetrieb *O1: 1800kg bis 8% Steigung, *technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination: 3465kg bis 8% Steigung.: 3765 bei werkseitig montierter AHK: ESP mit sepz. Fahrdyn.Stabi.Syst f. Anh.Betrieb f. Tempo 100km/h...


    Ich verstehe das so: bis 8% Steigung dürfte ich einen 1800kg Anhänger ziehen, darf ich aber eigentlich auch wieder nicht, weil die Gesamtmasse der Kombi 1940+1800=3740 über den erlaubten 3464 und mal davon abgesehen über den 3500 liegt, die ich mit dem B Führerschein fahren darf. Das heißt, die 1800kg könnte ich nur ausnutzen, wenn ich eine werkseitig montierte AHK hätte (meine ist aber nachträglich dran gekommen) und entsprechend den BE Führerschein oder zumindest B96 hätte. Sehe ich das so richtig? :D

    Wäre hier ablasten eine Option, oder ist der Gewinn an Zuladung beim 1800er dann eigentlich vernachlässigbar und der 1500er würde mehr Sinn machen? Ist das ablasten überhaupt dafür da, um einen eigentlich zu großen Anhänger doch ziehen zu können oder hat das was mit der 100km/h Zulassung zu tun?


    Könnte ich sowohl beim 1500er als auch beim 1800er eine 100km/h Zulassung bekommen, oder gibt es da irgendwelche Probleme auch im Bezug auf die im Fahrzeugschein genannten Daten?


    Dann gab es doch noch diesen Faktor, der irgendwie irgendwo mit eingerechnet wird, je nachdem, was für ein Typ Anhänger (z.B. gebremst) es ist. 1,2 beispielsweise. Wo genau wird dieser Faktor nochmal gebraucht und hat der irgendeinen Einfluss auf meine Entscheidungsfindung?


    Ihr merkt, ich bin hier relativ planlos :/

    Ich hoffe ihr versteht meine Fragen und könnt mir weiterhelfen.

    Ich danke euch schon mal für alle Antworten und eure Hilfe!


    Viele Grüße

    Nick

  • Hallo Nick


    Erst mal vorweg

    Welchen Führerschein hast du denn?

    Seat Alhambra 2.0TDI EZ: 08/2019

    Seat Leon ST FR 1.8TSI, EZ: 12/2015 verkauft

    Dacia Jogger Extreme+ 110TCE, EZ: 09/2024

    Anssems BSX 1500, EZ: 08/2018

    Schätzle&Co Delkofen PA6, 600kg EZ: 11/1970

    Heinemann HP400, EZ: 1973
    Dethleffs C-Trend 505FSK, EZ 2015


    "Anhänger sind Herdentiere, eine alleinhaltung ist Anhängerquälerei!"

  • Dann maximal 1500kg sonst kommst über die 3,5t Gesamtgewicht

    Seat Alhambra 2.0TDI EZ: 08/2019

    Seat Leon ST FR 1.8TSI, EZ: 12/2015 verkauft

    Dacia Jogger Extreme+ 110TCE, EZ: 09/2024

    Anssems BSX 1500, EZ: 08/2018

    Schätzle&Co Delkofen PA6, 600kg EZ: 11/1970

    Heinemann HP400, EZ: 1973
    Dethleffs C-Trend 505FSK, EZ 2015


    "Anhänger sind Herdentiere, eine alleinhaltung ist Anhängerquälerei!"

  • Dass ich mit 1800kg über die 3,5t komme habe ich ja oben schon ausgerechnet. Meine Frage war jetzt, ob es theoretisch möglich wäre und Sinn machen würde, trotzdem auf den 1800er zu gehen (wer weiß ob nicht irgendwann mal eine stärkere Zugmaschine kommt) und diesen dann abzulasten. Und Stichwort 100km/h, hier wäre es noch interessant zu wissen, ob ich die Zulassung sowohl bei einem 1500kg als auch 1800kg Anhänger bekomme.

  • Was bei den ganzen Zahlen wichtig zu verstehen ist:

    Für deinen Führerschein gilt wie du ja schon festgestellt hast die Summe der zulässigen Gesamtgewichte.

    Bei der Anhängelast gilt nur das tatsächlich gezogene Gewicht, d.h. mit BE dürftest du mit deinem Auto auch einen 3500kg Anhänger ziehen, der leer 1000kg wiegt solange du max. 500 auflädst. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage ;)

    Bei der 100km/h Regelung gilt das Verhältnis zwischen zGG vom Anhänger und Leergewicht vom Auto, in deinen Fall muss zGG Anhänger < Leergewicht Auto * 1,2 sein.


    Wenn du einen 1500kg Anhänger nimmst:

    - Darfst du ihn mit deinem Führerschein fahren

    - Darfst damit 100km/h fahren wenn die anderen Punkte für die 100km/h Regelung erfüllt sind

    - Musst ihn nicht ablasten lassen.


    Da die 1800kg Anhänger oft mehr Leergewicht als die 1500kg Versionen haben würde ich zum 1500 raten.

    Es gibt aber auch einige Leute die die größere Variante bevorzugen weil stabiler wenn sie mal "aus Versehen" überladen ;)

  • Bei der Anhängelast gilt nur das tatsächlich gezogene Gewicht, d.h. mit BE dürftest du mit deinem Auto auch einen 3500kg Anhänger ziehen, der leer 1000kg wiegt solange du max. 500 auflädst. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage ;)

    Bei der 100km/h Regelung gilt das Verhältnis zwischen zGG vom Anhänger und Leergewicht vom Auto, in deinen Fall muss zGG Anhänger < Leergewicht Auto * 1,2 sein.

    Danke! Das hilft mir sehr! Dann würde ein 1500kg Anhänger wohl mehr Sinn machen, wie du schon geschrieben hast. Zumal ich den 1800er ja dann eh nicht mit 100km/h fahren könnte.


    Noch eine Frage zur Anhängelast: Der Zusatz mit 1800kg bis 8% Steigung bezieht sich aber wieder auf die zGG, also so wie ich es am Anfang gerechnet habe (1940+1800=3740) und nicht auf die tatsächliche Masse also Leergewicht Fahrzeug+1 Person+Gewicht Anhänger. Richtig?

  • Da es um Anhängelast geht, geht es auch hier wieder um das tatsächliche Gewicht.

    Der Zusatz heißt für dich: Mit B96 oder BE Führerschein dürftest du 1800kg tatsächliches Gewicht ziehen, allerdings dann nur mit 80km/h, da ja dein Anhänger dann auch mindestens 1800kg zGG haben würde, und nur im Flachland


    Die "technisch zulässige Gesamtmasse" ergibt sich dadurch automatisch und bezieht sich dann aber wieder auf das tatsächliche Gewicht. Schön verwirrend :kratz:

  • Wie oft bist du denn auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen unterwegs? Lohnt es sich wirklich für dich?

    Grüsse vom Hümmling, der Willam

  • Der Zusatz heißt für dich: Mit B96 oder BE Führerschein dürftest du 1800kg tatsächliches Gewicht ziehen, allerdings dann nur mit 80km/h, da ja dein Anhänger dann auch mindestens 1800kg zGG haben würde, und nur im Flachland

    Also wäre die Rechnung laut Zusatz: Tatsächliches Gewicht Fahrzeug + tatsächliches Gewicht Anhänger ! < 3465kg. Also beispielsweise 1500kg (Fahrzeug, denke das kommt mit einer Person drin hin) + 1800kg Anhänger (wenn voll beladen) =3300kg < 3465. Somit dürfte ich diese Kombination zumindest vom Fahrzeugschein her bis 80 km/h fahren. Führerschein bräuchte ich dann entsprechend mindestens B96.


    Macht zwar keinen Sinn, da ich mir die Kosten für den Führerschein sparen will, wollte es nur fürs Verständnis nochmal klarstellen ;)



    Wie oft bist du denn auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen unterwegs? Lohnt es sich wirklich für dich?

    Tatsächlich relativ häufig, wenn auch keine sooo lange Strecken. Ob ich die 100 km/h tatsächlich brauche/will, steht auch noch in den Sternen. Wollte nur wissen, ob es theoretisch ginge. Das weiß ich jetzt :) Da es wahrscheinlich auf einen 1500kg Anhänger hinauslaufen wird, da ich ansonsten für einen entsprechenden "Mehrwert" des 1800ers noch den Führerschein dazu machen müsste, habe ich zumindest die Möglichkeit, bei Bedarf auf die 100 km/h zu gehen.

  • Kleiner Tipp

    Mach den BE gleich dann hast ruhe

    Hab es verpatzt den gleich mit 18 zu machen und ihn dieses Jahr also 10 Jahre später nachgeholt

    Die knapp 1000 Euro fallen da dann auch nicht ins Gewicht

    Seat Alhambra 2.0TDI EZ: 08/2019

    Seat Leon ST FR 1.8TSI, EZ: 12/2015 verkauft

    Dacia Jogger Extreme+ 110TCE, EZ: 09/2024

    Anssems BSX 1500, EZ: 08/2018

    Schätzle&Co Delkofen PA6, 600kg EZ: 11/1970

    Heinemann HP400, EZ: 1973
    Dethleffs C-Trend 505FSK, EZ 2015


    "Anhänger sind Herdentiere, eine alleinhaltung ist Anhängerquälerei!"

  • Hallo


    würde auch zum BE raten, wenn jetzt mit 18 schon anfängst oft mit Anhänger zu fahren, kann die Sucht nur mehr werden, somit kommst um BE ned rum


    und wenn nen guten Draht zur Fahrschule hast und ihn jetzt gleich hinterher machst, kostet er vielleicht auch noch weniger als sonst


    Gruß Mani

  • Also beispielsweise 1500kg (Fahrzeug, denke das kommt mit einer Person drin hin) + 1800kg Anhänger (wenn voll beladen) =3300kg < 3465.

    Bis 8% Steigung zählen die 3765kg.

    Aber vergiss die "technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination" einfach. Wenn du dich an die zulässigen Gesamtgewichte hältst kommst du da automatisch nicht drüber.

  • Mach den BE gleich dann hast ruhe

    Hab es verpatzt den gleich mit 18 zu machen und ihn dieses Jahr also 10 Jahre später nachgeholt

    Die knapp 1000 Euro fallen da dann auch nicht ins Gewicht

    Würde ich gerne, aber wenn ich den Anhänger kaufe bleibt mir nicht mehr viel Geld für den Führerschein ;) Den BE werde ich auf jeden Fall im Laufe der nächsten 2 Jahre machen, nur jetzt direkt wird es finanziell nichts.

    wenn jetzt mit 18 schon anfängst oft mit Anhänger zu fahren, kann die Sucht nur mehr werden, somit kommst um BE ned rum

    Ich ahne schlimmes :D


    wenn nen guten Draht zur Fahrschule hast und ihn jetzt gleich hinterher machst, kostet er vielleicht auch noch weniger als sonst

    Guten Draht zur Fahrschule hab ich, aber direkt hinterher wäre das jetzt auch nicht mehr, hab den B schon mit 17 gemacht. Also anderthalb Jahre her.

    Bis 8% Steigung zählen die 3765kg.

    Aber vergiss die "technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination" einfach. Wenn du dich an die zulässigen Gesamtgewichte hältst kommst du da automatisch nicht drüber.

    Okay. Hatte es so verstanden dass die 3765kg nur bei werkseitig montierter AHK gelten. Meine ist aber nachgerüstet worden. :/

  • Das mit der werksseitig montierten AHK bezieht sich auf das Anhänger-ESP, was nur dann da ist, erkennt man an dem Doppelpunkt.

    Der Informatiker in mir würde sich bei diesen Texten im Schein ein Semikolon als Trennzeichen der einzelnen Aussagen wünschen, dann wäre vieles nicht so missverständlich, aber in Zulassungsstellen arbeiten wohl nur selten Informatiker.

    Abgesehen davon weiß bei einer KOntrolle niemand ob die nachgerüstet ist. Man sollte sowas natürlich trotzdem beachten, nur kontrollierbar ist es nicht, spätestens wenn man ein gebrauchtes Auto mit AHK kauft weiß man i.d.R. gar nicht ob die nachgerüstet oder werksseitig ist.

  • Guten Draht zur Fahrschule hab ich, aber direkt hinterher wäre das jetzt auch nicht mehr, hab den B schon mit 17 gemacht. Also anderthalb Jahre her.

    Trotzdem anfragen! Die 1.000 Euro sind auch eher ein Schätzwert, je nach Fahrschule und/oder Region kann es auch deutlich günstiger werden. Mein Neffe hat bei uns in der Gegend vor ~2,5 Jahren rumgefragt, da waren die reinen Fahrschulkosten zwischen 500,- und 700,-Euro, dazu kommt halt noch Tüv-Gebühr für die Prüfung, ggfs. Passfoto, Augenkontrolle und eben die Kosten für die Karte selbst bei der Führerscheinstelle. Bei uns konnte man zu der Zeit also durchaus auch mit nur knapp 700,- Euro den BE bekommen!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Das mit der werksseitig montierten AHK bezieht sich auf das Anhänger-ESP, was nur dann da ist

    das ist auch nicht richtig, Anhänger ESP kann auch vorhanden sein wenn die Kupplung später nachgerüstet wurde


    mit der FIN lässt sich das schnell rausfinden, teils sogar mit dem Aufkleber im Garantieheft

    Bis 8% Steigung zählen die 3765kg.

    Aber vergiss die "technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination" einfach. Wenn du dich an die zulässigen Gesamtgewichte hältst kommst du da automatisch nicht drüber.

    auch falsch, bei 8% ist bei 3465kg Gesamtzuggewicht schluss, also darf entweder das Auto oder der Anhänger nicht voll beladen werden

  • bei 8% ist bei 3465kg Gesamtzuggewicht schluss

    Hmm.. worauf bezieht sich dann die letzte Zahl bei " *technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination: 3465kg bis 8% Steigung.: 3765"


    Steht die zum Spaß da?


    Durch die Zahlen in den Zusätzen im Fahrzeugschein steigt meiner Interpretation nach sowohl die Anhängelast als auch die technisch zulässige Gesamtmasse um exakt 300kg, solange man keinen Berg mit >8% Steigung befährt. Es kann natürlich sein dass ich falsch liege, in der deutschen Rechtssprechung kommt man nicht immer mit gesundem Menschenverstand an's Ziel :rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von timmeey86 ()

  • 3465kg bis 8% Steigung.: 3765 bei werkseitig montierter AHK


    Hmm.. worauf bezieht sich dann die letzte Zahl bei " *technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination: 3465kg bis 8% Steigung.: 3765"


    Steht die zum Spaß da?

    3765 bei werkseitig montierter AHK :kapitulier:

    Barthau EH2002 - 2,5To, Hochlader, 300x170 + Gitter

    Karosseriebetrieb Ladeburg - 1,6to, Tieflader, Verkaufsfahrzeug 460x210

    Stema AN750, Tieflader, Plane 201x108x106

    Hulco Rota3-3503 - 3,5to, 611x203

    EX—Humbaur 1,0to, Tieflader, Alu 200x120 - EX—Humbaur 1,3to, Tieflader, Holz 256x123 - EX—Falcon Sport Slider GFK 1,5to - EX—Deuba 90L - 0,08to, Tieflader mit feststehenden Bordwänden 153x61, Ex—Doornwaard D2000SW - 2To, Plattform, 450x200 - verkauft 06.2022