Anhängelasterhöhung -UNGEBREMST- möglich?

  • Servus zusammen...


    es gibt ja einige Threads zur Erhöhung, aber ich wollte weder Leichenfledderei betreiben, noch den Thread anderer User missbrauchen...zudem geht es bei meinem Problem auch "nur" um die ungebremste Anhängelast.


    Also...ich steh so langsam vor der Entscheidung ein neues Fahrzeug zu kaufen und habe dabei u.a. einen Mazda CX-30 (e-SKYACTIV X, 2.0 M HYBRID, SKYACTIV-Drive, FWD, 1.998ccm, 186PS) im Auge. Folgendes konnte ich dazu rausfinden:


    lt. Mazda-Preisliste:

    Fahrzeuggewicht: 1.466-1.566kg

    Anhängelast ungebremst: 600kg

    Anhängelast gebremst: 1.300kg

    Stützlast: 75kg


    lt. einem Mazda-Händler, sieht auch nach originalem Zubehör aus:

    Stützlast: 80kg

    D-Wert: 8,7 kN


    Mein Unsinn AS-826 hat lt. EG-Übereinstimmungserklärung ein Leergewicht von 230kg, das steht zumindest unter 13.2 (unter 13 steht allerdings 176kg...siehe Screenshot...ähm...was denn jetzt???). Gehe ich vom höhreren Wert aus und rechne noch 20kg für die 3 Mopped-Wippen und die Aluräder dazu, dann schätze ich mal max. 250kg in Summe. Dazu kommen dann 2 Bikes mit je max. 205 kg (wenn randvoll getankt) hinzu...ich hatte noch keine Gelegenheit den beladenen Trailer auf die Waage zu stellen, mach ich aber noch. Ich denke aber das ich dann unterm Strich bei max. 660kg rauskomme, vllt. auch 650kg. Somit liege ich aber immer noch ca. 10% drüber...


    Bild_2021-05-25_184903.png


    Der Mazda-Händler vor Ort hat wohl schon bei Mazda selbst nachgefragt, jedoch kam da nix weiter ausser "isso" zurück. Er stellt aber ausser Frage das das Fahrzeug mit den 60kg mehr locker klarkommt. Ich seh das nicht anders, nur möchte ich hier natürlich auch kein Risiko eingehen. Nicht auszudenken wenn was passiert...


    Für den kleineren CX-3, der weniger Gewicht und Leistung hat, gibt es zB. ein Gutachten, damit kann man wohl gebremst 1.800kg statt 1.300kg ziehen??? Ich hab bei der Firma angerufen...für den CX-30 gibt es nix, und es würde sich dann auch nicht auf den ungebremsten Wert auswirken. Versteh ich iwie alles nicht... =O


    Hat irgendwer eine Idee wen oder wo ich fragen oder was ich machen könnte? Beim TÜV nachfragen...aber was müsste ich denen vorlegen? Ich würde es jedenfalls ziemlich schade finden, wenn ich dieses Auto wegen 60kg von der Liste streichen müsste... ?(


    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Also das einfachste ist ja erstmal auf die Waage zu fahren, am besten einmal leer und einmal mit den Mopeds.


    Und je nachdem, was dann rauskommt, kannst du ja weiter nachdenken bzw forschen!


    Und warum sich die gebremste Anhängelast eher erhöhen lässt als die ungebremste ist doch klar: bei gebremsten Anhängern bremst der Anhänger ja selbst mit, bei ungebremsten Anhängern muss alles vom Auto gebremst werden!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Also das einfachste ist ja erstmal auf die Waage zu fahren, am besten einmal leer und einmal mit den Mopeds.

    Ja, wäre das einfachste...blöderweise ist der Trailer grad komplett zerlegt wegen Lackierung, aber in 2 Wochen oder so ist der wieder fertig. Und das schwerste der Bikes ist auch grad bis auf die letzte Schraube zerlegt, Neuaufbau. Aber die Bikegewichte kenne ich als Gewichtsfanatiker in dem Bereich...da zählt jedes Gramm ^^


    Den Ansatz würde ich auch weiter verfolgen

    Wenn man 75kg Stützlast bei dem Starrdeichsel Anhänger abzieht passt es doch genau :thumbup:

    Das versteh ich nicht so richtig...kannst mir das bitte erklären? Ich hab auf der SK-Seite zwar solche Rechner gefunden, aber iwie erschließt sich das mir nicht =O

  • z.B. so:

    Beispiel 3:zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg.Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt.


    Steht hier: https://www.anhaenger-schuhknecht.de/pdf/stuetzlast.pdf

    Seite 4

  • Ok, ich versuch das grad zu verstehen...bei meinem 750kg-Anhänger und 600kg-Anhängelast kann ich die Stützlast "einfach draufrechnen"? Also idF. 680kg maximal wenn ich von der Beschreibung der Mazda-AHK mit 80kg Stützlast ausgehe? Oder steh ich auf der Leitung? Das wäre ja ausreichend...

  • Genau. Der Anhänger darf lose die Anhängelast + die Stützlast wiegen (solange das zusammen nicht mehr als das ZGG des Anhängers ist), weil die Stützlast im Fahrbetrieb vom Zugfahrzeug getragen und daher diesem zugerechnet wird.

    Das Zugfahrzeug darf natürlich entsprechend nicht mehr ganz ausgeladen werden.


    Edit: Die Stützlast hängt vom niedrigsten Wert der folgenden Werte ab (dieser darf nicht überschritten werden:

    - ausgewiesene maximale Stützlast des Zugfahrzeugs

    - ausgewiesene maximale Stützlast der Kupplung (sollte eigentlich nie niedriger sein als die des Fahrzeugs, aber man weiß ja nie)

    - ausgewiesene maximale Stützlast des Anhängers


    Gerade 750kg Hopser haben gerne mal nur 50kg zulässige Stützlast laut Papiere, das hängt irgendwie damit zusammen dass man darüber nen Stützrad braucht oder so. Kann man teilweise (je nach verbauten Teilen) umtragen lassen wenn man eins nachrüstet.

  • Jaein. Du musst schauen was real auf der Kupplung liegt. Wenn nur 25kg Stützlast hast, dann darfst auch nur 25 drauf addieren.


    Die reale Stützlast wird dem Zugfahrzeug zugeschlagen.


    Maximal darf die Stützlast aber den geringeren Wert von Anhänger und Autom betragen.


    Der geringere Wert dürfte in deinem Fall der Anhänger sein, da die 750kg Hopser in der Regel nur 50kg Stützlast haben.


    Bei richtiger Beladung darf der Mazda also einen Anhänger mit 650kg anhängen, wobei 50kg davon auf die reale Stützlast entfallen müssen.


    Vorsicht diese Regelung kann evtl. im Ausland anders sein!

  • Moin

    Ich finde aber so sollte man nicht rechnen...

    Immer so am Limit ist nix. Anständigen Anhänger gebremst 1000kg zgg und gut.

    Alle Sorgen los;)

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Naja in diesem Fall war halt der Anhänger schon da und das Zugfahrzeug kam neu.

    Autos mit 750kg ungebremst sind nicht soooo häufig und da verstehe ich das schon wenn man mal versucht die Grenzen ein wenig auszuloten.


    Ich halte generell aber auch nichts von ungebremsten Anhängern.


    Bei gebremsten sind die 1000 auch ein bischen wenig... [Schalk im Nacken an] Kann man direkt auf 1300 ... oh 1500 ist ja nicht wirklich viel schwerer und teurer... Ahhh die 1800 sind mitlerweile ja auch da...


    Naja nehmen wir direkt den 3500er ups bei dem Zugfahrzeug dafür habe ich dann auch kein Problem mehr mit 750kg ungebremst.


    Oh ich habe ja noch ein Auto mit Eintrag 11000 unter O1 und 1500 unter O2... Ach mist da sind wir jetzt im falschen Forum

    [Schalk im Nacken aus]

  • Auto wäre dann wohl falsch 8o

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  • Genau deswegen ,Weil es ein LKW ist8)

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  • Er darf um die Stützlast höher belastet werden

    Unser Freund Ron3008

    möchte auf 600 Kg ungebremst kommen und eine Stützlast von 50 / 75 (zul. Anhänger / Auto) abrechnen. Mutig, nur im Grenzbereich unterwegs zu sein. ;)

    Ich frage mich gerade, wie muss ich die Last auf dem Anhänger verteilen um vorne 50 / 75 Kg Stützlast hinzubekommen?

    Und weiter, könnte ich diese Stützlast zum An- und Abkuppeln noch alleine heben?


    Swifty

    Zensur besteht aus Frechheit und Angst. (Kurt Tucholsky) 8)

  • Jetzt hast Starke Hilfe... Bin raus

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