Guten Abend zusammen,
Ich bin gerade dabei, den alten HP 280 von meinem Opa nach 30 Jahren Stillstand wieder auf die Straße zu bringen. Durch die Sammelleidenschaft meines Papas habe ich sogar das originale DDR-Kennzeichen des Anhängers.
Jetzt meine Frage:
Darf ich das DDR-Kennzeichen zusätzlich zum EU-Kennzeichen hinten am Anhänger befestigen? Ich wollte dem originalen Kennzeichen sogar eine eigene Kennzeichenbeleuchtung geben. Ist das legal? Mein Paps meint, dass das wohl nicht erlaubt sei, weil man nur ein Kennzeichen haben darf, und erst recht nicht das Kennzeichen eines "anderen" Landes. Meiner Meinung ist das Kennzeichen nicht mehr offiziell, also quasi nur irgendein Blechschild mit irgendwelchen Zeichen drauf. Was sagt ihr dazu? Ist hier vielleicht ein TÜVer oder jemand von der Rennleitung, der da den Gesetzestext im Kopf hat?
Mit freundlichen Zweitakt-Grüßen
Olaf.