Kennzeichen mitnahme Ja/ Nein

  • Hallo Leute


    Habe heute meinen neuen/gebrauchten Anhänger geholt. Werde ihn euch noch mit Bilder Vorstellen, war heute leider schon dunkel als ich Heim kam.
    Meine Frage ist, kann ich denn das alte Kennzeichen übernehmen oder nicht?
    Ist aus einer anderen Stadt/ Bundesland. Ich meine gelesen zu haben das das ned gehen würde.
    Nur wenn ich umziehe kann ich die Kennzeichen mit nehmen, aber nicht so.
    Aber jemand den ich kenne ist der Meinung das das funzen würde.
    Wollte einfach mal fragen was jetzt stimmt.


    Danke im Vorraus.

    MfG Manuel

  • Wenn man selbst umzieht, kann man neuerdings das alte Kennzeichen behalten, aber nur sein eigenes.


    Bei einer Umschreibung auf einen neuen Halter gibt es auch eine neue Nummer.

  • Meines Wissens ist es so:
    DU ziehst um: Kennzeichen kann behalten werden
    Fahrzeug wird in einem anderen Landkreis auf einen anderen Halter zugelassen: Neues Kennzeichen
    Fahrzeug wird im gleichen Landkreis auf einen anderen Halter zugelassen: Kennzeichen kann behalten werden (sofern es der Vorbesitzer nicht reserviert und das "Blech" behalten hat)

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Hallo,
    kurz deine Zulassungsstelle anrufen nachfragen.


    Dann bist auf aktuellen Stand.


    Sicher ist wenn Du selbst umziehst von Bundesland in anderes Bundesland kannst das alte Kennzeichen behalten war bei mir so.
    Zu allen anderen Varianten kann ich keine Aussage treffen.:)


    Gruss

    Pkw Anhänger WMeyer 2031 Bj 1999 Tandem 2000 Kg seit 2013

  • So wie Jay es schrieb stimmts. Es darf sich immer nur 1 der 3 Faktoren ändern - entweder der Halter oder das Fahrzeug oder der Ort.
    Habe die letzten Jahre alle drei Varianten durchprobiert.


    Vielleicht auch noch interessant in diesem Zusammenhang:
    Änderungen am Fahrzeug die ein neues Kennzeichen nötig machen (z.B. Saison-Zulassung) gehen auch mit dem aus einem anderen Landkreis übernommenen. Du bekommst von der neuen Behörde dein altes Kennzeichen mit den nötigen Änderungen.


    Gruß, Frank

  • Mein Zweitwagen läuft jedenfalls seit 2012 weiter unter dem RÜD-Kennzeichen des Vorbesitzers. Also Halter- und Landkreiswechsel. Allerdings im selben Bundesland (hier in Hessen geht das wohl schon länger). Ob das auch über Ländergrenzen hinweg funktioniert, weiß ich aber nicht.

  • Du hast Auto und Kennzeichen in den neuen LK mitgenommen?
    Respekt :super: dann legt die Behörde die Vorgaben sehr wohlwollend für die Bürger aus. Bei uns ist nur entweder-oder.
    Gibt aber auch andere, die trotz eindeutiger Dienstanweisung die Kunden ganz abblitzen lassen. Aber wer streitet sich schon?!

  • Es wird so kommen wie ich es mir dachte. Werde neue Kennzeichen brauchen.
    Also kommen diese kosten auf mich noch zu.
    Egal. Habe schon einen neuen Interessenten für den Anhänger.
    Wollte ihn nocht etwas Modenisieren.

    MfG Manuel

  • Geht es dir nur um die Kosten für's Blech?


    So ein Teil kostet in der Bucht rd. 5 Flocken - das sollte die Kalkulation hoffentlich nicht sprengen.


    Und ich dachte schon, das Fahrzeug war vorher in Bad Segeberg zugelassen und willst auf besondere Qualitäten von dir hinweisen (SE-XY666) oder es kommt aus Kahlsruhe und willst auf deine Frisur hinweisen (KA-HL111) oder...

  • Nein kosten sind mir egal.
    Kennzeichen abmachen usw. Schrauben sind sehr verostet. Das wollte ich mir ersparen.

    MfG Manuel

  • Du hast Auto und Kennzeichen in den neuen LK mitgenommen?
    Respekt :super: dann legt die Behörde die Vorgaben sehr wohlwollend für die Bürger aus. Bei uns ist nur entweder-oder.
    Gibt aber auch andere, die trotz eindeutiger Dienstanweisung die Kunden ganz abblitzen lassen. Aber wer streitet sich schon?!


    Anscheinend war Hessen da mal fortschrittlicher gewesen, aber durch die bundeseinheitliche Regelung ab 2015 ist das offenbar jetzt nicht mehr möglich.


    Zitat: "Nicht mehr möglich ist ab 01.01.2015 die Kennzeichenmitnahme bei Umschreibung einesnoch zugelassenen Kfz auf einen anderen Halter. Diese für Hessen bisher geltende Regelung entfällt ganz. Es sind nur noch Kennzeichenmitnahmen ohne Halterwechsel möglich."
    http://www.mkk.de/cms/media/pd…e_kennzeichenmitnahme.pdf