Auffahrrampen und Schacht nachrüsten

  • Das ist ne kleine Delle, die der Funktion nicht schadet. Die Rampen kann man nutzen und man muss das nicht unnötig durch das Land trantransportieren.


    Super Kommentar/Tip, hgs01662!:augenreib:


    Liest du eigentlich die Beiträge vom TE Marioti?


    Wenn es deiner Meinung ja nicht so schlimm ist, kannst du sie ihm ja abkaufen und selber verwenden, dann ist nämlich Ruhe.


    Gruß Jürgen

  • Stihlsäge JA, habe ich gelesen! Und es war mein Standpunkt und ich habe mir auch die Fotos angesehen. Und nein, ich benötige keine, da mein Stema-Kipper welche ab Werk hat, die ich damals mitbestellt habe.


    Ich schreibe auch keinem etwas vor. Aber gerade im Transportrecht und deren Versicherungen sind eben gewisse Abläufe einzuhalten. Aber da einige hier eh immer alles besser wissen, halte ich mich zukünftig raus. Macht euer Ding so weiter.

    Grüße

    Dierk


    Anhänger:

    Viking Thor HHB V2709, EZ: 2023

    Eduard 2615-3-PB30-150-63, EZ: 2021

    Hobby Prestige 545, EZ: 1993

    Stema Rocko 02, EZ: 2020 (verkauft)

    Brenderup 2300S 2000, EZ: 2019 (vekauft)

    TPV EU2, EZ: 2018 (verkauft)


    ziehender Furhpark: Ford Transit Connect (2006 und 2008), Opel Combo C (2009), Fiat Duacato 250 (2012), Mitsubishi L200 (2022)

  • Beim Fernabsatz (zumindest beim Kauf vom gewerblichen Verkäufer) geht das Risiko ab dem Versand auf den Kunden über. Wenn also DHL die Kiste fallen läßt, muß man sich mit DHL rumärgern. Anders sieht es aus, wenn die Ware nachweislich schlecht (= unzweckmäßig) verpackt ist. Dann ist der Verkäufer wieder dran. Diesen Fall hatte ich mal mit einer Scheinwerferbestellung für meinen Fiesta. Teile abgebrochen, da schlecht verpackt. Der Verkäufer (privat) und auch Paypal haben sich geziert. Da habe ich das eben bei der Kreditkartenfirma zurückbuchen lassen. Da war das Geschrei bei Paypal auf einmal groß.


    Was ich sagen will... bei Paypal und auch bei eBay wird nach internen Richtlinien entschieden, die nicht unbedingt eine Rechtsgrundlage haben müssen, entschieden. Manchmal ist es auch komplett zufällig... Und wenn man dann eine positive Antwort bekommt, soll man die Ware auf eigene Kosten zurücksenden. Da lohnt es sich manchmal, mehrere Baustellen auf einmal aufzumachen und sich dann das beste Ergebnis rauszusuchen.

    Hapert AL2000, Erdé 143, Broniss MC05/03

  • Habe heute einen Fall eröffnet, nun sollte es in den nächsten zwei Tagen eine Entscheidung geben, hoffentlich zu meiner Zufriedenheit...

    Habe den Anhänger gestern das erste mal als Trailer genutzt, war etwas eng bei 56cm Ladefläche. Das lag aber eindeutig an der schei... tiefer gelegten Karre von meinem Junior;). Habe ein paar Latten unter die Hinterräder des Phaeton gelegt (8cm) und schon war der Anhänger auf 49cm runter, hat dann prima geklappt. Ich habe noch zwei "alte" Auffahrkeile vom Wohnmobil rumliegen, die werde ich in einen Staukasten legen, mann weis ja nie8).

    Dateien

    Eduard 2700kg Universal 4x2m Hochlader 10 Zoll Plane Spriegel Rampen

    Tema Tandem Bootstrailer 2700kg

    Martz Unilader+295 1300kg mit Bordwände und Flachplane

    Westfalia Tandem 2000kg mit Plane und Spriegel

    Alois Zeppenfeld Bauaufzug :P im eigentlichen Sinne natürlich kein Anhänger, wird aber wegen seiner

    9m Traverse gelegentlich zum Transport von sehr langen Sachen missbraucht8), z.B. eine 7m Markise

  • Noch mal zu der Rücksendesache... Ich hatte ja am Samstag fristgerecht einen Fall eröffnet. Nun habe ich laut ebay 10 Tage Zeit die Sachen zurückk zu senden. Da die Reklamation des Verkäufers bei DHL Fracht aber "einige" Wochen dauern kann, komme ich nun in die Bredouille.

    Was mache ich jetzt am dümmsten? Auf meine Kosten zurück senden und hoffen eines Tages die Kosten von wem auch immer erstattet zu bekommen?

    Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz, denke ich...

    Lasst mal hören was ihr denket.


    Grüße Mario

    Eduard 2700kg Universal 4x2m Hochlader 10 Zoll Plane Spriegel Rampen

    Tema Tandem Bootstrailer 2700kg

    Martz Unilader+295 1300kg mit Bordwände und Flachplane

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    Alois Zeppenfeld Bauaufzug :P im eigentlichen Sinne natürlich kein Anhänger, wird aber wegen seiner

    9m Traverse gelegentlich zum Transport von sehr langen Sachen missbraucht8), z.B. eine 7m Markise

  • Knapp 450€, die Frage ist doch, was kostet mich der Rücktransport? Speditionsware doch sicher 40-60€? Warum soll ich darauf sitzen bleiben. Ich bin doch nicht Schuld an dem Schaden. Wenn der Verkäufer seine Reklamation bei DHL durchbekommt, wird er voll entschädigt... Das fällt mal aus, dass ich auf den Frachtkosten hängen bleibe.

    Was soll denn das für ein Rechtsverständnis sein?

    Ich habe übrigens die Flucht nach vorn angetreten und die hier bestellt: https://www.bauportal24h.de/p/…deschiene-dob24/23-1-paar


    Grüße Mario

    Eduard 2700kg Universal 4x2m Hochlader 10 Zoll Plane Spriegel Rampen

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    Alois Zeppenfeld Bauaufzug :P im eigentlichen Sinne natürlich kein Anhänger, wird aber wegen seiner

    9m Traverse gelegentlich zum Transport von sehr langen Sachen missbraucht8), z.B. eine 7m Markise

  • Auch wenn man ja auf meine Meinung nicht hört, obwohl ich aus Erfahrung spreche (zig Jahre im Speditionssektor aktiv gewesen). Nach aktueller Gesetzeslage trägt nicht mehr automatisch der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung.

    Das wurde vor einiger Zeit geändert, seitdem erfreuen sich die Verkäufer daran. Übrigens bekommt der Verkäufer nur den Warenwert erstattet von der Transportversicherung.

    Wegen der Transportkosten würde ich an deiner Stelle mal ´nen Anwalt fragen.

    Grüße

    Dierk


    Anhänger:

    Viking Thor HHB V2709, EZ: 2023

    Eduard 2615-3-PB30-150-63, EZ: 2021

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    Stema Rocko 02, EZ: 2020 (verkauft)

    Brenderup 2300S 2000, EZ: 2019 (vekauft)

    TPV EU2, EZ: 2018 (verkauft)


    ziehender Furhpark: Ford Transit Connect (2006 und 2008), Opel Combo C (2009), Fiat Duacato 250 (2012), Mitsubishi L200 (2022)

  • Nach aktueller Gesetzeslage

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 439 Nacherfüllung

    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
    (3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. § 442 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Kenntnis des Käufers an die Stelle des Vertragsschlusses der Einbau oder das Anbringen der mangelhaften Sache durch den Käufer tritt.
    (4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
    (5) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen

    Respektiere nur die, die Dich auch respektieren

  • Grundsätzlich ist es korrekt, dass der VK den K so stellen muss, als hätte er eine mangelfreie Sache geliefert, das ist der Grundsatz des BGB.


    Allerdings hat der Kunde die Ware nicht direkt abgeholt, sondern es war der Transporteur dazwischen, und dem Anschein nach handelt es sich um einen Transportschaden.


    Entweder schlecht verpackt oder schlecht transportiert, und in dem Fall bin ich nicht sicher, wie es sich rechtlich verhält, ich würde auf Haftung des Transporteurs tippen.

    Ist jedenfalls rechtlich komplizierter als ein Direktgeschäft ohne Dritten als Frachtführer.

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 439 Nacherfüllung

    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

    Da der TE aber bereits bei einem anderen Anbieter Ersatz bestellt hat, lässt er dem Verkäufer keine Chance auf Nacherfüllung gemäß BGB.

    Also wird das eine Streitsache für Anwälte.


    Aber macht mal euer Ding so wie ihr denkt.

    Grüße

    Dierk


    Anhänger:

    Viking Thor HHB V2709, EZ: 2023

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    Hobby Prestige 545, EZ: 1993

    Stema Rocko 02, EZ: 2020 (verkauft)

    Brenderup 2300S 2000, EZ: 2019 (vekauft)

    TPV EU2, EZ: 2018 (verkauft)


    ziehender Furhpark: Ford Transit Connect (2006 und 2008), Opel Combo C (2009), Fiat Duacato 250 (2012), Mitsubishi L200 (2022)


  • Transportschaden: Unternehmen an Privatperson (B2C)

    Das Transportrisiko und damit die Haftung für Transportschäden trägt bei einer Sendung vom Unternehmen an einen Verbraucher immer das Unternehmen, also Sie als Händler. Die Transportgefahr geht erst dann auf den Käufer über, wenn er die Ware tatsächlich erhalten hat. Was alles genau als Verbrauchsgüterkauf gilt, ist in § 474 BGB festgelegt.

    Bestellt ein Verbraucher also beispielsweise etwas in Ihrem Online-Shop, müssen Sie als Unternehmen selbst finanziell dafür (z. B. Kosten für Reparatur oder Neulieferung) aufkommen, wenn dem Paket auf dem Transportweg etwas passiert. Das gilt auch für Transportschäden bei Rücksendungen von Paketen.

    Der Kunde kann dann selbst entscheiden, wie er reagieren möchte: Er kann sich entweder auf

    • sein Widerrufsrecht (innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt)
    • oder auf sein gesetzliches Mangelrecht berufen, also die Neulieferung oder die Beseitigung des Mangels fordern.

    Geht das Paket verloren und der Verbraucher erhält die Ware gar nicht, haben Sie den Vertrag gegenüber dem Verbraucher nicht erfüllt. Das bedeutet, dass Sie als Händler dem Kunden nach wie vor die Ware schulden.

    Respektiere nur die, die Dich auch respektieren

  • Noch eine kurze Anmerkung, die Ware war praktisch überhaupt nicht verpackt, es sei denn 2 Bahnen Wickelfolie mit etwas Klebeband gesichert gelten als Verpackung. Der Schaden befand sich unter der Wickelfolie. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass die Rampen ihre Reise zu mir schon so angetreten haben...

    Allein der Gedanke hat mich darin bestärkt, diese Dinger bei diesem Händler nicht nochmal zu "erwerben".

    Die Bewertungen bei Google gehen ein bisschen in die selbe Richtung. Bei Reklamationen wird Dicht gemacht!

    Das kann natürlich jeder so halten wie er will, nur möchte ich mit solchen Leuten einfach nichts mehr zu tun haben.


    Grüße Mario

    Eduard 2700kg Universal 4x2m Hochlader 10 Zoll Plane Spriegel Rampen

    Tema Tandem Bootstrailer 2700kg

    Martz Unilader+295 1300kg mit Bordwände und Flachplane

    Westfalia Tandem 2000kg mit Plane und Spriegel

    Alois Zeppenfeld Bauaufzug :P im eigentlichen Sinne natürlich kein Anhänger, wird aber wegen seiner

    9m Traverse gelegentlich zum Transport von sehr langen Sachen missbraucht8), z.B. eine 7m Markise

  • Hallo Mario,

    sind den eigentlich seit dem Kauf schon 14 Tage um? Oder kannst Du das 14 tägige Rückgaberecht bei Onlinekäufe noch nutzen, dann währe doch alles in Butter.


    MfG

    Ralf

  • Oder kannst Du das 14 tägige Rückgaberecht bei Onlinekäufe noch nutzen, dann währe doch alles in Butter.

    Da hat der Verkäufer aber ein Recht bei beschädigter Ware einen Teil der Rückzahlung einzubehalten.

    Da dreht er sich also im Kreis!

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Hi,


    Ich denke, rechtlich ist das eine recht eindeutige Sache. Ware kam beschädigt an, soll zurück gehen. Transport zurück ebenfalls zu Lasten des Verkäufers. Richtig?


    Ich würd ja mal in die AGB guggen, wies da geregelt ist. Wenn das den gesetzlichen Verbraucherrechten folgt: unter Bezugnahme auf die AGB entsprechend reklamieren und einen Rücksendeschein anfordern.

    Wenn die AGB was selber gezimmertes sind, die der Rechtslage in D nicht entsprechen, Mail hinschreiben und darauf verweisen. Falls ergebnislos, würde ich mir überlegen, den Rückversand selber zu organisieren, und zu versuchen die Kohle wieder zu bekommen. Oder halt einen RA einschalten...

    Das Problem des TE ist nicht "recht haben", sondern das gehabte Recht auch durchzusetzen.

    Gerhard

    Eduard 3118-3-POB30-150-63, EZ 03/2021

    Eduard 3118-3-POB30-150-63, EZ 06/2021

  • Habt ihr noch einen Tipp für mich, wie ich die Dinger am günstigsten zurück bekomme. Allso, ca. 240x16x28cm, 35kg.

    Die Rückgabefrist bei ebay läuft aus, der Händler reagiert nicht, ich bin also im Zugzwang. Daher erstmal schnell, so günstig wie möglich zurück und den Kaufpreis wieder bekommen. Die Rücksendekosten kläre ich dann im Anschluss in Ruhe.

    Wer kennt sich also ein bisschen aus, welches ist das richtige Unternehmen dafür?


    Grüße Mario

    Eduard 2700kg Universal 4x2m Hochlader 10 Zoll Plane Spriegel Rampen

    Tema Tandem Bootstrailer 2700kg

    Martz Unilader+295 1300kg mit Bordwände und Flachplane

    Westfalia Tandem 2000kg mit Plane und Spriegel

    Alois Zeppenfeld Bauaufzug :P im eigentlichen Sinne natürlich kein Anhänger, wird aber wegen seiner

    9m Traverse gelegentlich zum Transport von sehr langen Sachen missbraucht8), z.B. eine 7m Markise