Moin
Sieht gut aus...
Evtl noch die Schriftart ein wenig dicker wählen
Moin
Sieht gut aus...
Evtl noch die Schriftart ein wenig dicker wählen
Ohne Regeln wäre es ja langweilig:
Alles anzeigenGesetzlich vorgeschriebenes Fabrikschild
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Jedes Fahrzeug ist mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Fabrikschild auszustatten, das in diesem Abschnitt beschrieben wird.
1.2. Das gesetzlich vorgeschriebene Fabrikschild ist vom Hersteller oder von dessen Bevollmächtigten anzubringen.
1.3. Das gesetzlich vorgeschriebene Fabrikschild besteht aus: a) einer rechteckigen Metalltafel oder b) einem rechteckigen selbstklebenden Etikett. 1.4. Metallschilder sind zu vernieten.
1.5. Etiketten müssen manipulations- und fälschungssicher sowie so beschaffen sein, dass sie nicht unbeschädigt entfernt werden können.
2. Angaben auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Fabrikschild
2.1. Auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Fabrikschild sind folgende Angaben in der nachstehenden Reihenfolge unauslöschbar aufzuführen:
a) der Name des Herstellers;
b) die vollständige Typgenehmigungsnummer;
c) die Fahrzeug-Identifizierungsnummer;
d) die technisch zulässige Gesamtmasse;
e) die technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination;
f) die technisch zulässige Gesamtmasse je Achse, angegeben in der Reihenfolge von vorn nach hinten.
2.2. Die Zeichen müssen eine Mindesthöhe von 4 mm aufweisen.
3. Besondere Bestimmungen
3.1. Kraftfahrzeuganhänger
3.1.1. Bei Kraftfahrzeuganhängern ist die technisch zulässige statische vertikale Gesamtmasse am Kupplungspunkt anzugeben.
3.1.2. Der Kupplungspunkt gilt als erste Achse und erhält die Nummer „0“.
3.1.3. Die erste Achse erhält die Nummer „1“, die zweite Achse die Nummer „2“ und so weiter, gefolgt von einem Bindestrich.
3.1.4. Die Masse der Fahrzeugkombination nach Ziffer 2.1 Buchstabe e wird nicht angegeben.
3.2. Schwere Nutzfahrzeuge
3.2.1. Bei Kraftfahrzeugen der Klasse N3, O3 oder O4 ist die technisch zulässige Gesamtmasse einer Achsengruppe ebenfalls anzugeben. Die Angabe für die „Achsengruppe“ ist mit dem Buchstaben „T“ zu kennzeichnen.
3.2.2. Bei Kraftfahrzeugen der Klasse M3, N3, O3 oder O4 kann der Hersteller die vorgesehene zulässige Gesamtmasse für Zulassung/Betrieb auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Fabrikschild angeben.
3.2.2.1. In einem solchen Fall ist der Abschnitt des gesetzlich vorgeschriebenen Fabrikschilds, auf dem die Massen angegeben sind, in zwei Spalten zu teilen: Die vorgesehenen zulässigen Gesamtmassen für Zulassung/Betrieb sind in der linken Spalte, die technisch zulässigen Gesamtmassen in der rechten Spalte aufzuführen.
3.2.2.2. Der Code des Landes, in dem das Kraftfahrzeug zugelassen werden soll, ist in der Kopfzeile der linken Spalte anzugeben. Dieser Code muss der Norm ISO 3166-1: 2006 entsprechen.
3.2.3. Die Anforderungen von Ziffer
3.2.1 gelten nicht, wenn:
a) die technisch zulässige Gesamtmasse einer Achsengruppe der Summe der technisch zulässigen Gesamtmassen der Achsen entspricht, die Teil dieser Achsengruppe sind, und
b) der Buchstabe „T“ hinter der Angabe der Gesamtmasse jeder Achse, die Teil dieser Achsengruppe ist, hinzugefügt ist;
c) falls Ziffer 3.2.2 zur Anwendung kommt, die zulässige Gesamtmasse der Achsengruppe für Zulassung/Betrieb der Summe der zulässigen Gesamtmassen der Achsen für Zulassung/Betrieb entspricht, die Teil dieser Achsengruppe sind.
4. Zusätzliche Angaben
4.1. Der Hersteller kann unter oder seitlich von den gesetzlich vorgeschriebenen Aufschriften zusätzliche Angaben machen, die außerhalb eines deutlich markierten Rechtecks liegen müssen, in dem sich ausschließlich die in den Abschnitten 2 und 3 gesetzlich vorgeschriebenen Angaben befinden.
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union
Hallo Niklas,
Ich würde die gesamte Schrift erhaben machen und garkeine versenkten Felder vorsehen. Evtl. um die "Eintragungsfelder" einen ebenfalls erhabenen Rand drucken.
Dann kannst du du das ganze Schild mit z.B. schwarzer Spraydose lackieren, leicht antrocknen lassen und dann auf einer Filzplatte oder zur Not vorsichtig mit einem festen Putzlappenballen die Farbe auf den erhöhten Buchstaben abwischen. Filzplatte oder Putzlappen leicht mit Bremsenreiniger tränken.
Viele Grüße,
Axel
Oder ganz trocknen lassen, und dann die Farbe der erhobenen Buchstaben mit feinen Wasserschleifpapier wieder wegschleifen.
Oder so, das ist sogar noch besser...
Viele Grüße,
Axel
Hier gab es zwar ein paar gute Ideen, aber weil es anscheinend verboten ist wie Corradoman geschrieben hat, werde ich es leider nicht benutzen, obwohl ich es gerne würde. Es wird trotzdem bestimmt bald noch ein paar Sachen mit dem 3D Drucker geben.
Wahrscheinlich habe ich irgendwas überlesen, aber ich verstehe noch nicht ganz, warum dein Schild nicht erlaubt sein sollte, wenn es fest verklebt ist !?
Du meinst, es ist eine etwas dickere Klebeetikette?!
😉
Ich würde sagen:
Da es ja keine rechteckige Metalltafel nach Punkt 1.3a wird, sondern ein Etikett, kommt Punkt 1.5 zum Einsatz wenn man großzügigerweise über Punkt 1.3b (selbstklebendes Etikett) hinwegsieht:
Zitat1.5. Etiketten müssen manipulations- und fälschungssicher sowie so beschaffen sein, dass sie nicht unbeschädigt entfernt werden können.
Ich würde es trotzdem zusätzlich anbringen, einfach nur um zu zeigen das du ein richtig geiles Teil gemacht hast.
wenn auf der Rückseite beidseitig klebendes 3M Band drauf ist, dann ist das Etikett selbstklebend.
Alles anzeigenIch würde sagen:
Da es ja keine rechteckige Metalltafel nach Punkt 1.3a wird, sondern ein Etikett, kommt Punkt 1.5 zum Einsatz wenn man großzügigerweise über Punkt 1.3b (selbstklebendes Etikett) hinwegsieht:
Ich würde es trotzdem zusätzlich anbringen, einfach nur um zu zeigen das du ein richtig geiles Teil gemacht hast.
Ich werde es einfach über das alte Schrauben oder kleben wie auch immer. Sollte es stress geben ist es in wenigen Sekunden wieder ab und das originale ist sichtbar.
für ältere Anhänger gilt ja zum Glück noch die gute alte STVZO, da brauchst nur wenige Daten und es ist egal aus was das Schild ist
An allen Kraftfahrzeugen und Anhängern muss an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite gut lesbar und dauerhaft ein Fabrikschild mit folgenden Angaben angebracht sein:
1.Hersteller des Fahrzeugs;
2.Fahrzeugtyp;
3.Baujahr (nicht bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen);
4.Fahrzeug-Identifizierungsnummer;
5.zulässiges Gesamtgewicht;
6.zulässige Achslasten
Ich hab meins die ersten zwei mal wenn ich zum TÜV bin aufm Laserdrucker ausgedruckt und mit durchsichtigen 50mm Tesa aufn Rahmen geklebt, aber jetzt hab ich schon seit 16 Jahren mehr kein Schild, hat nie einer gefragt
Also kannst auch deins ausm 3D Drucker nehmen, das reicht vollkommen