80.. 100.. Gewicht.. Strafe..?!

  • Moin und Hallo in die Runde!


    Ja, ich bin neu und ja, ich kenne so praktische Dinge wie die Suchfunktion! :)

    Ich habe mich (vorerst) hier mal angemeldet, weil ich da so eine Kleinigkeit nicht verstehe. Vielleicht kann mir hier jemand die Fragezeichen aus dem Gesicht entfernen?

    Also, Anhänger - nein nicht der goldene meiner Frau, den sie um den Hals hängen hat.. Ein kleiner ungebremster Hänger / max. 750 kg kann ich ja fast hinter jedes Auto hängen. In meinem Fall, sollte der Berlingo wohl reichen. Jetzt aber: Wenn ich diesen "normal" anmelde, darf ich max. 80 km/h fahren und die Kiste bis 750 Kilo ziehen (und jetzt kommts..) auch bis 600 KG beladen (600 KG Ladung + 150 Kilo Anhänger) und es dreht mir niemand einen Strick daraus? Das heißt, ich fahre max 14 km/h zu schnell (also bin dann mit 94 km/h unterwegs) und blättere (wenn mich die Rennleitung rauszieht) so etwa 40 Euronen hin und freu mich über den sonnigen Tag?!


    Wenn die oben, von mir vermuteten Dinge so stimmen, dann .. was passiert, wenn ich den Hänger auf 100 km/h zulasse? Darf ich dann (mit 100er Kennung am Heck) plötzlich nur noch die 337 Kilogramm zuladen (also GG des Hänger = 487 KG) auch wenn ich nur 80 fahre? Also sprich: Kennung am Heck und zack ist das GG (des Hängers) um ~ 250 KG geringer? Macht sowas Sinn..?!

    Kann mir das irgendwer bestätigen, auseinander dröseln oder irgendwie so?


    Danke fürs lesen und für die Antwort und 'schulligung wenn ein Frischling hier mal wieder mit komischen Fragen nervt.. 8o


    Grüße an Alle da draußen

    Norbert

  • Hallo Norbert,


    Du hast dir schon Mühe gegeben, aber wenn du dir etwas Zeit genommen hättest, dann wäre vieles klarer ;)


    750kg Anhänger bitte auch immer prüfen ob das jeweilige zugfahrzeug dies überhaupt darf.


    Zweites Thema 100kmh Regelung.


    Wenn du den Anhänger als 750kg Model nimmst darfst du 80kmh fahren und das Gewicht ausnutzen.


    Möchtest du 100kmh fahren muss das ZGG. des Anhängers abgelastet werden und zwar mit dem Faktor 0,3 zum Leergewicht des zugfahrzeuges.

    Hier gelten immer die Werte aus den Papieren.


    Klar soweit?


    Gruß Benni


    PS. Uns allen ist klar das wir natürlich niemals zu schnell fahren dürfen

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Hallo Norbert,


    willkommen hier im Forum und erstmal eines vorweg:


    Ich glaube, du vermischt die erlaubten Gewichte von Führerschein und deinem Fahrzeug!


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass dein Berlingo tatsächlich 750kg ungebremst ziehen darf! Bitte schau hier zu allererst in den Fahrzeugschein unter Ziffer O.2, was hier für ein Wert drin steht!


    Dann sehen wir mal nach dem Rest! ;)




    PS: Es gibt keine komischen Fragen - nur komische Antworten :gerngeschehen:

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Hui, das ging ja schnell mit einer Antwort! Vielen Dank!


    Ääääähm… 750 kg steht im Schein unter O.2 (Ungebremste Knitschekiste) also ja, darf ich ziehen. Soweit alles chick.


    Problem (welches ich habe) ist, wie ich oben schon beschrieben habe: mit dem Hänger (750GG) darf ich voll beladen 80 km/h fahren und alles ist sonnig.. richtig?

    Wenn ich dem Hänger eine 100er Zulassung verpasse, darf ich also ab diesem Zeitpunkt nur noch 487kg (GG des Hänger) ziehen? (das entspricht dem Faktor ,3 den Du schon angesprochen hast) … also auch wenn ich pfeifend nur 80 fahre..


    mhhh.. ich nehme mal an, dass ich das jetzt so richtig verstanden habe.. also klemm ich mir die 100er Zulassung knall die Kiste voll bis obenhin und winke und lächel die Streifenhörnchen nur an.. (natürlich nur mit 80 km/h!!)

  • Die 100er Zulassung hat nicht nur was mit dem Anhänger zu tun, sondern auch mit dem, ich meine Leergewicht, des Zugfahrzeuges.

    Abgesehen davon darfst du die 100 nur auf Autobahnen und auf ausgewiesenen Autostraßen mit von einander getrennten Fahrstreifen fahren.

    Wenn du viel Autobahn fährst lohmt sich, je nach Anhänger und Zugfahrzeug, eine 100er Zulassung.

    Ich habe darauf verzichtet, da ich vorwiegend im "Nahverkehr" mit meinem Anhänger unterwegs bin.

    Die paar mal die ich weiter fahre kann ich auch mit 90 hinter den LKW herfahren.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Wichtig.


    Für die 100kmh Zulassung am Anhänger,

    Wird das zulässige Gewicht geändert, das heißt er darf niemals mehr wiegen auch nicht bei 80kmh oder 40kmh...


    Heißt die geringere Zuladung bleibt.


    Gruß Benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Jahaaaa Leute, Danke, genau solche Antworten wollte ich lesen! Quasi Bestätigung, dass ich das soweit alles richtig sehe (also, 100er Zulassung rockt nicht!) und ich meine "Kiste" bis 597,34592645 Kilo beladen darf und mich freuen. Perfekt!! Für mich ist damit eigentlich alles geklärt, wegen mir darf dieses Thema damit: -closed- 8o


    Nochmal: Danke, danke und danke für die schnellen und freundlichen Antworten!

  • Rockt schon wenn da n anständiges Auto davor hängt 8o

    In meinem Fall darf ich die 750kg auch für 100kmh voll auslasten :D


    Aber ja du hast es richtig verstanden.

    Wichtig ist aber tatsächlich, dass das zulässige Gesamtgewicht im Fahrzeugschein des Anhängers angepasst werden müsste um in deinem Fall von der 100kmh Regelung Gebrauch zu machen. Aus dem 750kg Anhänger würde dann faktisch ein 487kg Anhänger werden.


    Die 100kmh machen nur mit dem schweren Auto oder speziellen Anhängern bei ungebremsten Sinn. Bootstrailer für ne Jolle zum Beispiel. Auf dem Weg zur Regatta machen die 100kmh durchaus Sinn und Jolle plus Anhänger sind meist sehr leicht und damit ist die Ablastung kein Problem.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)