Und nun ..
Neuer Hochlader: 2 t oder 2,7 t?
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Moin,
habe mich nun für einen sofort verfügbaren 2 t eines anderen Herstellers entschieden.
Sobald er auf dem Hof steht, mach ich mal Bilder.
Gruß
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Moin,
habe mich nun für einen sofort verfügbaren 2 t eines anderen Herstellers entschieden.
Sobald er auf dem Hof steht, mach ich mal Bilder.
Gruß
... und dann ablasten auf 1500 kg?
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... und dann ablasten auf 1500 kg?
Warum?
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Ein weiteres Argument könnte die 100kmh Regelung sein. Hier ist eine Anforderung dass das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht die Anhängelast des Zugfahrzeugs überschreitet.
Hallo,
könntest du oder jemand anderes mir sagen, wo ich die Regelung finde?
Betrifft es das tatsächliche Gewicht des beladenen Anhängers oder das Leergewicht?
Bsp. Fahrzeug 1800 Kilo Leergewicht, Anhänger 2000 Kilo zulässiges Gesamtgewicht.
Wären dann die 100 km h zulässig bei z.b. 2 Tonnen Anhänger jedoch nur mit 500 Kilo beladen?
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Erster recht verständlich geschriebener Anhaltspunkt:
https://www.tuev-nord.de/de/pr…espanne-100kmh-zulassung/
Den genauen Wortlaut findest du in der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO:
https://www.gesetze-im-interne…usnv_9/BJNR317100998.html
Grundsätzlich geht es bei der 100 kmh Regelung ausschließlich um Daten aus den Papieren (Fahrzeugschein Zugfahrzeug und Anhänger) .
Leergewicht des Zugfahrzeugs (Feld G)
Zulässiges Gesamtgewicht Anhänger (Feld F.1)
Anhängelast Zugfahrzeug (Feld O.1 oder O.2)
Dazu Eintragungen über die Eignung des Anhängers in Feld 22 und eventuelle Eintragung des ESP mit Anhängerunterstützung vom Zugfahrzeug ebenfalls in Feld 22.
Wie sehr beladen Zugfahrzeug oder Anhänger sind ist irrelevant für die Regelung. Ja oder Nein kann anhand beider Fahrzeugscheine beantwortet werden. Beim Anhänger müssen je nach gewünschtem Faktor Stoßdämpfer verbaut sein. Zusätzlich müssen die Reifen zum Zeitpunkt der Fahrt jünger als sechs Jahre alt sein und mindestens einen Geschwindigkeitsindex L aufweisen.
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Erster recht verständlich geschriebener Anhaltspunkt:
https://www.tuev-nord.de/de/pr…espanne-100kmh-zulassung/
Den genauen Wortlaut findest du in der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO:
https://www.gesetze-im-interne…usnv_9/BJNR317100998.html
Grundsätzlich geht es bei der 100 kmh Regelung ausschließlich um Daten aus den Papieren (Fahrzeugschein Zugfahrzeug und Anhänger) .
Leergewicht des Zugfahrzeugs (Feld G)
Zulässiges Gesamtgewicht Anhänger (Feld F.1)
Anhängelast Zugfahrzeug (Feld O.1 oder O.2)
Dazu Eintragungen über die Eignung des Anhängers in Feld 22 und eventuelle Eintragung des ESP mit Anhängerunterstützung vom Zugfahrzeug ebenfalls in Feld 22.
Wie sehr beladen Zugfahrzeug oder Anhänger sind ist irrelevant für die Regelung. Ja oder Nein kann anhand beider Fahrzeugscheine beantwortet werden. Beim Anhänger müssen je nach gewünschtem Faktor Stoßdämpfer verbaut sein. Zusätzlich müssen die Reifen zum Zeitpunkt der Fahrt jünger als sechs Jahre alt sein und mindestens einen Geschwindigkeitsindex L aufweisen.
Super ??? vielen Dank für die ausführliche Beschreibung und die links ?
Hab gerade gesehen, das dass Leergewicht des Fahrzeuges noch mit 1,1 bzw. 1,2 bei gebremsten Anhängern multipliziert wird, dann passt es....zumindest bei mir.
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Zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Anhängelast des Zugfahrzeugs aber auch nicht übersteigen. Wenn wir von einem 2000kg Anhänger ausgehen müssen folgende Punkte zutreffen:
Anhängelast >= 2000kg
Eingetragenes Leergewicht Zugfahrzeug >= 1818kg
Oder wenn ESP mit Anhängerunterstützung im Fahrzeugschein vermerkt ist >=1667kg
Reifen neuer als 6 jahre
Stoßdämpfer am Anhänger montiert
Eintragung über 100kmh Eignung im Fahrzeugschein des Anhängers
Ich hoffe ich habe nichts vergessen...
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Zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Anhängelast des Zugfahrzeugs aber auch nicht übersteigen. Wenn wir von einem 2000kg Anhänger ausgehen müssen folgende Punkte zutreffen:
Anhängelast >= 2000kg
Eingetragenes Leergewicht Zugfahrzeug >= 1818kg
Oder wenn ESP mit Anhängerunterstützung im Fahrzeugschein vermerkt ist >=1667kg
Reifen neuer als 6 jahre
Stoßdämpfer am Anhänger montiert
Eintragung über 100kmh Eignung im Fahrzeugschein des Anhängers
Ich hoffe ich habe nichts vergessen...
Und die 1818 Kilo des Leergewicht sind notwendig um diese dann mit dem Faktor 1,1 zu multiplizieren um auf die 2000 zu kommen?
Der Faktor 1,2 wird angewendet bei "Bremse" und zusätzlich "hydraulische Stoßdämpfer" wenn ich das von Tüv Nord richtig verstehe oder?
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Gebremste Anhänger
Anhängelast am Auto 2000kg oder mehr
Stoßdämpfer an jedem Rad
Reifen max 6jahre DOT
Facktor 1,1
eingetragenes Leergewicht mindestens 1818kg
Wie oben +
ASK am Anhänger
oder
Anhänger ABS im Schein vom Auto eingetragen.
Facktor 1,2
Eingetragenes Leergewicht mindestens 1667kg
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Bei Anhängern ohne Bremse und Stoßdämpfer ist der Faktor 0,3.
Ansonsten so wie Biker144 schreibt, nur statt ABS muss es ein ESP sein.
Um vom Leergewicht des Zugfahrzeugs auf das maximale zulässige Gesamtgewicht des Anhängers zu kommen einfach folgendes rechnen:
Leergewicht * Faktor = max zGg Anhänger
Um vom zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers auf die min Leermasse zu kommen folgendes:
ZGg Anhänger : Faktor = min Leermasse
Also zum Beispiel:
Leergewicht Auto 1600kg
Faktor 1,1 (weil gebremster Anhänger mit Stoßdämpfer aber ohne ESP mit Anhängerunterstützung)
1600 * 1,1 = 1760kg
Der Anhänger muss dann ein maximal Zulässiges Gesamtgewicht von weniger/gleich 1760kg eingetragen haben.
Andersrum:
ZGg Anhänger 2000kg
Faktor wieder 1,1
2000 : 1,1 = 1818kg
Das Auto muss also mindestens ein Leergewicht von 1818kg eingetragen haben.
Ich glaube ich male morgen mal ein Entscheidungsdiagramm
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Das ist ja Wahnsinn was da alles beachtet werden muss
Mal ein Beispiel:
PKW: 1895 Kg Leergewicht
Zulässige Max. Anhängelast: 1890 Kg
Stützlast: 76 Kg
Techn. zulässige Gesamt Masse d. Zugkombination 3967 Kg bei 12 Prozent Steigung
4257 kg bei 10 Prozent Steigung.
Anhänger:
2000kg zulässiges Gesamtgewicht
100 km/h Zulassung eingetragen inkl. Stoßdämpfereinbau
Reifen DOT 2018
Wenn ich das bisher alles richtig verstanden habe, darf ich den Anhänger in der o.g. Kombination mit 100 km/h auf Autobahnen/Kraftfahrstraßen fahren, jedoch dürfte der Anhänger ein Maximal Gewicht von 1966 Kg (1890 Kg max zulässige Anhängelast + 76 Kg Stützlast) haben und keine 2000 Kg. Oder liege ich da falsch?
Danke schonmal für die Hilfe
(Führerschein BE ist vorhanden)
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Du liegst falsch
ist lesen so schwer?
besser als Steffen kann man es nicht erklären
setzen 6 und noch 10 mal lesen
Wie sehr beladen Zugfahrzeug oder Anhänger sind ist irrelevant für die Regelung. Ja oder Nein kann anhand beider Fahrzeugscheine beantwortet werden.
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Uh... das ist spannend und ich raffe es auch nicht
Da sollte mal jemand eine Excel Tabelle machen, dann kann man das runterlasen und selbst ausprobieren mit etlichen verschiedenen Werten
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was ist daran so schwer zu kapieren ?
Auto mal Faktor ist Anhänger
Anhänger geteilt durch Faktor ist Auto
und die Gewichte müssen im Schein stehen, tatsächliches Gewicht ist in der Rechnung egal
und wer so einfache 1. Klässler Rechungen nicht beherrscht hat irgendwas falsch gemacht
für die gibts dann OnlineRechner
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Also bei 1720 kg Leermasse des Autos (max Anhängelast: 1600 kg), müßte man einen 2t Anhänger ablasten, um eine 100er Plakette zu bekommen?
Wie lastet man einen Anhänger ab, wenn dieser aus Irland stammt und im Grunde über keinerlei Zulassungspapiere *) verfügt? Bei der Zulassungsstelle erzählen, daß der nur 1,6 Tonnen könnte?
*) ich hab irgendwo noch den deutschen Brief vom Händler in Bremen.
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Oder einfach immer 80Km/h fahren!
Spart man sich das Rechnen und ist auf der Sicheren Seite!
Möchte nicht wissen wie viele mit 00 über die Bahn nageln ohne das sie es dürfen aber glauben sie dürften es.
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Alle die die mit einer 750kg Baumarkt Blechbüchse mit 100 über Die BAB nageln weil da das 100er Schild am Anhänger dran ist
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Ich mein auch die mit den VW Bussen und dem 2,7Tonner hinten dran mit dem Bagger drauf!