Auflastung Tabbert mit Alko Fahrgestell

  • Hallo

    Ich habe folgendes Problem und hoffe das mir jemand behilflich sein kann.


    Mein Wohnwagen hat ein ZGG von 1700 Kg, dank Mover, Klima, Markise etc liegt er schon leer sehr weit an der Grenze, leider haben die Vorbesitzer hier nicht gut aufgepasst.

    Da ich noch Solar draufpacken möchte, muss ich auflasten.

    Leider hat mit Alko mitgeteilt das nur das komplette Fahrgestell ausgetauscht werden kann. Kann ich nicht ganz nachvollziehen, da ja das komplette Fahrgestell meiner Kenntnis nach aus folgenden den Komponenten Achse, Radbremse, Auflaufeinrichtung, Zugverbindung, Räder besteht und laut den Werten die dort eingestanzt oder per Plakette vermerkt sind, ist nur die Achse bis 1700 Kg vorgesehen. Alle anderen Komponenten sind höher, die meisten sogar bis 2000Kg zugelassen.

    Achse 1700Kg

    Bremse Alko Kober Typ 2361 zul. Bremslast 900Kg/950Kg/1000Kg (pro Seite)

    Auflaufeinrichtung AE 200V 1300 -2000Kg

    Zugverbindung Zuggabel 200T 2000Kg

    Reifen 205/70 R15C 106/104R 8PR 950Kg (pro Rad)

    Mich würde nun interessieren ob es möglich ist nur die Achse zu tauschen, oder besser noch an der Achse Teile auszutauschen (Stoßdämpfer, Gummis etc.) um ein höheres ZGG zu bekommen. Falls ja kennt jemand in der Nähe des Ruhrgebiets einen Betrieb der die Dinge dann umbauen könnte?

    Vielen Dank schon mal für die Antworten :)

  • Hallo Unbekannter!


    Ja klar, man kann die Einzelteile an der Achse tauschen - aber das Typschild und damit die Zulassung der Achse bleibt trotzdem die gleiche.


    Weitaus weniger Aufwand ist es hier, einfach eine komplette Achse mit den entsprechend höheren Werten zu kaufen und diese dann drunter zu schrauben.

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


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    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Hallo Unbekannte

    Sorry habe ich nicht drüber nachgedacht


    Danke schon mal für die Antwort, stimmt dann geht nur der Austausch der Achse und dann damit zum TÜV nehme ich an. Müsste dann noch eine Firma finden die das macht ggf dann auch mit Abnahme.

    LG Hubert

  • Die Achse zu tauschen wäre ja, auch finanziell, durchaus machbar denke ich.


    So weit ich weiß, braucht man trotzdem anschließend eine Freigabe des Herstellers (Tabbert), um das ganze eingetragen zu bekommen. Oder Irre ich mich da?


    Die Frage ist ja, ob Du nach so einem Umbau einen TÜV-Prüfer findest der Dir die erhöhte zGM einträgt (ob mit oder ohne Herstellerfreigabe).

    Daher würde ich mal mit deinem TÜV sprechen, ob es da ne Möglichkeit gibt die Eintragungsfähig ist.


    Wenn es dann einen Plan gibt was umgebaut wird, wird man schon einen finden der das macht, entweder Alko in Elsdorf oder z. B. S&E in Dortmund oder nen richtiger Fahrzeugbauer.

  • Wenn alle anderen Komponenten für höheres Gewicht ausgelegt sind, sollte es nicht so das Problem sein. Aber sprich entweder vorher mit ner WoWa-Werkstatt oder mit dem Tüv!

    MfG,
    Jay


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  • Vielen Dank für die Antworten, werde mal mit dem TÜV das Gespräch suchen, hoffentlich finde ich da den "richtigen" Ansprechpartner. Meine Erfahrungen sind da nicht die allerbesten.

    LG Hubert

  • Mein Wohnwagen hat ein ZGG von 1700 Kg, dank Mover, Klima, Markise etc liegt er schon leer sehr weit an der Grenze, leider haben die Vorbesitzer hier nicht gut aufgepasst.

    Da ich noch Solar draufpacken möchte, muss ich auflasten.


    Das verstehe ich nicht ganz. Du kaufst einen Wohnwagen, der fast keine Zuladung hat. Dann willst Du zusätzliches Gewicht draufpacken, was ohne eine Auflastung nicht geht. Schuld daran ist der Vorbesitzer? :/

    Wohnwagen, vor allem aber Wohnmobile (insbesondere bis 3,5t) vor dem Kauf immer (!) wiegen, das gilt auch für den Neukauf beim Hersteller. Ein Freund hat sich mal ein neues 3,5t-WoMo geleistet und beim Hersteller konfiguriert. Zuladung laut Hersteller irgendwas um die 300kg. Ich habe ihn dann nach der Abholung solange drangsaliert, bis er auf die Waage gefahren ist. Ergebnis war, er kann zwar seine Familie mitnehmen, aber kein Wasser (50l-Tank) und Gepäck, oder er läßt seine Frau zuhause, dafür haben er und die Kinder Wäsche zum Wechsel und Wasser (aber nichts zu essen). Letztendlich hat der Hersteller nach einiger Streiterei das Fahrzeug zurückgenommem.

    Aber das nur am Rande...


    Wie schon gesagt, suche dir eine fähigen TÜV-Prüfer und sprich mit ihm alles durch. Im besten Fall brauchst Du nur neue Achsen drunterschrauben und gut. Es kann aber auch passieren, daß er eine Bestätigung des Herstellers möchte, daß der Fahrzeugrahmen da mitspielt.

    Im Zweifelsfall mal 2 oder 3 Prüfstellen aufsuchen, falls du das Gefühl hast, der Prüfer ist sehr lustlos.


    Viele Erfolg!

    Clemens

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • Naja das mit dem Wiegen eines Wohnwagens der nicht angemeldet ist, den man aus verschiedenen Gründen aber auf jeden Fall haben möchte ist dann schon schwierig. Mit nicht aufpassen habe ich gemeint das der Vor/Erstbesitzer bei der Bestellung schon hätte ein stärkeres Fahrgestell für relativ kleines Geld ordern können. Werde mich jetzt wie empfohlen mit dem TÜV in Verbindung setzen, falls alles nicht klappt schmeiß ich die Klima raus. Ist mir nicht so wichtig.

    LG Hubert

  • Na wenn der eh schon so Spitz auf Knopf beladen ist, dann ist die Frage, ob die Klima da reicht...


    Caravan-Waagen gibts schon ab 120-130 Euro. Sonst mal am Campingplatz oder Camper-Werkstätten fragen, ob man sich sowas ausleihen kann!

    MfG,
    Jay


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  • Hallo!


    Achse Zuggabeln und Auflaufeinrichtung sind das kleinste Problem.


    Unter dem Aufbau ist bei jedem Wohnwagen der Rahmen, der mit dem Aufbau den Wohnwagen trägt. Was der Rahmen trägt, weiß nur der Herstell des Wohnwagen.

    Kommt nun eine größere Achse unter den Wohnwagen und der Rahmen trägt das Mehrgewicht nicht, zerlegt es den Aufbau ganz unweigerlich. Dieser ist nicht in der Lage die Last allein aufzunehmen.


    Daher ist eine Unbedenklichkeisbescheinigung von Wohnwagen-Hersteller unbedingt nötig. Ohne gehts legal nicht, auch nicht mit dem Segen eines Prüfers....

    Einmal editiert, zuletzt von Gelöschter Nutzer ()

  • Auflastung ohne technische Änderung unter Anrechnung der Stützlast!


    Manche Prüfer machen das, andere nicht, einfach mal für Infos googlen.

  • Wie schon gesagt, suche dir eine fähigen TÜV-Prüfer und sprich mit ihm alles durch. Im besten Fall brauchst Du nur neue Achsen drunterschrauben und gut. Es kann aber auch passieren, daß er eine Bestätigung des Herstellers möchte, daß der Fahrzeugrahmen da mitspielt.

    Im Zweifelsfall mal 2 oder 3 Prüfstellen aufsuchen, falls du das Gefühl hast, der Prüfer ist sehr lustlos.

    kann mich Clemens nur anschliessen


    mitm TÜVtler reden was er will, in der Regel ne Herstellerbestätigung, und die gibts meist nicht


    es gibt aber TÜVter die lesen können und auch fit sind, und dann selbst entscheiden ob das geht oder nicht, nur den zu finden ist oft nicht leicht

  • Eine Auflastung eines Wohnwagens ohne Herstellerbescheinigung des Wohnwagenherstellers ist schwierig bis unmöglich:


    1.

    der kompetente Tüvler weiß, dass sich die Stabilität eines Wohnwagens aus der Kombination von Aufbau und Fahrgestell ergibt.

    Wenn ihm keine Herstellerbescheinigung vorliegt, wird er aus gutem Grund auf der Basis seines Wissen keine Erhöhung des zGG vornehmen.

    Solche Tüvler gibt es.


    2.

    der weniger kompetente Tüvler weiß nicht, dass sich die Stabilität eines Wohnwagens aus der Kombination von Aufbau und Fahrgestell ergibt.

    Er weiß aber, dass er eine Herstellerbescheinigung braucht, um das zGG zu erhöhen ... warum auch immer

    Wenn ihm keine Herstellerbescheinigung vorliegt, wird er deshalb keine Erhöhung des zGG vornehmen.

    Diese Tüvler sind nach meiner Meinung in der deutlichen Mehrheit.


    3.

    man braucht also einen relativ "kompetenzfreien" Tüvler ohne Wissen um die technischen Zusammenhänge,

    der aber "Mut zur Lücke" hat und die Auflastung alleine auf Grund der Typenschilder des reinen Fahrgestells einträgt.

    So einen Tüvler muss man aber auch erst einmal finden. Sie soll es geben ... aber eher selten.



    Früher soll es auch mal Menschen gegeben haben, die Änderungen auf Grund eines an der Achse vorgefundenen 500,-€-Scheines eintrugen.

    In Hessen gibt es vermutlich deshalb dei Bündelungsbehörde, die Einträge auf "Plausibilität" prüft. :biggrins:

  • Früher soll es auch mal Menschen gegeben haben, die Änderungen auf Grund eines an der Achse vorgefundenen 500,-€-Scheines eintrugen.

    Jetzt habe ich auch endlich mal ein Typenschild an der Achse meines 1300er Humbaur gefunden.

    Das "versteckte" sich doch tatsächlich unter dem 500 Euro-Schein, der das beim TÜV-Termin komplett verdeckt hatte.

    1350 kg statt 1500 kg... und ich hatte so gehofft, aber leider nein! ;(


    Der Aufbau ist definitiv identisch mit dem des 1500er, aber angeblich hält der Kasten der Mehrbelastung der

    1350 kg + 100 kg Stützlast nicht stand hat mir Humbaur mitgeteilt und der TÜV will ohne Hersteller-Bescheinigung nicht an die 1450 kg ran.