Kofferanhänger soll ein Mini Camper werden!

  • Anhängerhändler meinte, dass das tatsächliche Gewicht und nicht das zul. Gg hergezogen wird. Das war dann auch ein Grund den großen Anhänger zu nehmen.

    Das zul. Gewicht ist das max. Gewicht welches nieeeeemals überschritten werden darf.

    Das tatsächliche Gewicht ist fast immer kleiner oder max. gleich dem zul. Gesamtgewicht.


    So sehe ich es.

    Ich vermisse aber hier und jetzt die Experten, die es doch in einem Anhängerforum geben müsste, wo doch fast jeder hier praktische Erfahrungen haben sollte.


    Sorry, Swifty

    Zensur besteht aus Frechheit und Angst. (Kurt Tucholsky) 8)

  • PS: Die PKW-Stützlast von 60Kg könnte man auf die 1000 kg noch aufschlagen, weil von der dann 1060 Kg Anhängelast die 60 Kg von der Anhängerkupplung am PKW getragen wird. ;)

    Diese Aussage von mir ist falsch. Siehe hierzu das 2. Video auf Seite 10 von "Just Touring",


    Swifty

    Zensur besteht aus Frechheit und Angst. (Kurt Tucholsky) 8)

  • Also, den 1300 Kg Kofferanhänger darf ich max. bis 1000 Kg gebremste Anhängelast beladen?

    Mit diesen 1000 Kg darf ich dann 100 Km/h schnell auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren?

    zum hundertsten mal NEIN, für die 100 km/h Regel zählen nur die Papierwerte nicht das wirkliche Gewicht


    wenn dein Auto für 1300 kg zu leicht ist, dann ist es zu leicht, daran ändert auch ne geringere Beladung nichts

  • Es kommt oft auf den Einzelfall an.

    Für die Tempo 100 Regelung gilt das Leergewicht des Zugfahrzeuges. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht höher sein als das 1.1 Fache des Leergewichts des Fahrzeuges. Außerdem muss das Fahrzeug dieses Gewicht ziehen dürfen.

    Beim Führerschein B darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers Plus das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges die 3500 kg nicht überschreiten, zusätzlich darf das zulässige Gesamtgewicht nicht mehr sein als das Fahrzeug ziehen darf.

    Ist der Führerschein BE da und Tempo 100 egal darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers nicht über den zulässige Gesamtgewicht des Anhängers gehen und nicht über dem gehen was das Fahrzeug ziehen darf.

    Ich hoffe es war alles verständlich.

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • Danke Wim, wenigsten einer der es richtig weiß, ansonsten steht hier leider wieder nur Unsinn


    die 100Km/h sind nur auf Autobahnen. Auf Bundesstrassen und Co sind 80Km/h.

    nein Autobahnähnliche 4 spurige Kraftfahrstr darf man auch 100 fahren

    ich bin inzwischen bei dem ganzen Thema total verwirrt.

    Kann ich mit den beiden Fahrzeugen 100Km/h auf Autobahnen fahren?

    mit dem oben schonmal nicht, das ZGG ist ja viel zu hoch für das leichte Auto, den darfst ja schon bei 80 nicht voll laden

    Das Gesamtgewicht des Anhängers darf für Tempo 100 ni ht über der Summe aus Anhängelast und Stützlast liegen!

    auch falsch


    Das Gesamtgewicht des Anhängers darf für Tempo 100 nicht über dem errechnetem Mindestleergewicht vom Auto liegen


    das wurde doch schon 100 mal erklärt Leute, nutzt doch bitte einfach mal die SUCHE, dann muß man das nicht in jedem Thread neu erklären

  • zum hundertsten mal NEIN, für die 100 km/h Regel zählen nur die Papierwerte nicht das wirkliche Gewicht

    Es kann ja nicht jeder die hellste Kerze auf der Torte sein.

    OK, den gesunden Menschenverstand ausschalten und akzeptieren das nicht die Istwerte wichtig sind, sondern nur die Papierwerte.


    Mein PKW hat 1035 Kg Leermasse und darf 1000 Kg gebremst ziehen. Also den Anhänger von 1300 Kg auf 1000 Kg ablasten und die Anhängerpapiere auf 1000 Kg umschreiben lassen.

    Nur dann darf ich diese meine Kombination 100Km/h schnell fahren, wo es erlaubt ist.

    Ich weiss nicht ob ich das machen werde, dann darf ich eben nur 80 Km/h schnell fahren, ist für mich OK, Swifty

    Zensur besteht aus Frechheit und Angst. (Kurt Tucholsky) 8)

  • das hat nichts mit Kerze zu tun, aber dieses Thema taucht fast in jedem Thread auf und es werden immer wieder die gleichen falschen Antworten gepostet, manchmal nervt das einfach, vor allem wenns von langjährigen Usern kommt, die es eigentlich besser wissen müssten



    ob du 100 fahren willst oder nicht, kommt auf die Strecken an, wenn ich wie letztens nach Düsseldorf fahre, dann ist es schon schön wenn ich 100 fahren darf, da macht sich das dann schon bemerkbar auf so ne Strecke


    wenn ich nur zum Baumarkt fahre, dann ist es egal ob ich die 30 km mit 88 hinter den LKW herfahre oder 100 fahre, das spart keine 5 Min

  • Nun bei Tempo 100 sparst du dir alle 4 Stunden eine Stunde Fahrt.

    Ich bin Fan von Tacho 90km/h mit den LKW's mitschwimmen. In meinen Augen gibt es mit Anhänger nix entspannteres.

    Ich habe Tempo 100 mit einem Leihanhänger ausprobiert.

    Je nach Verkehr kann das ständig rausziehen und überholen nervig sein.

    Wenn beruflich oder unter Termindruck gefahren wird, ist 100km/h zum Vorteil.


    Alles mein persönlicher Eindruck. Trifft nicht auf alle zu.

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • naja ned ganz, weil niemand fährt nur strich 80, wenn ich mit 88 mit den LKW mitschwimme, bin ich rechnerisch nur 12 km langsamer als mit 100, da die 100 aber auch nicht immer durchfahren kannst, weil oft nicht rausziehen kannst und dann wieder bremsen mußt, kommst vielleicht auf 95 im Schnitt, das sind dann nur noch 7km die mehr schaffst in ner Std


    ich bin deshalb auch kein Freund von den 100 und nutze sie nur bei wenig Verkehr, wenn viel los ist bleib ich lieber gemütlich hinter den LKW


    und im Gegensatz zu den 80 an die ich mich nicht halte, sondern immer meine 88 fahre, halte ich mich an die 100 schon, da fahr ich maximal Tacho 104, weil ich kein Bock hab den geringen Zeitvorsprung durch ne Kontrolle oder ein Ticket wieder zu verspielen

  • Nunja ich finde 100 Kmh durchaus praktisch. Allerdings muss ich zugeben das ich die nur 1-2 mal im Jahr brauchen könnte wenn überhaupt.

    Im Ausland gelten diese eh nicht mehr.


    Ich persönlich finde es auf der Autobahn angenehmer mit 100-110 zu fahren wie mit 80-90.

    Aber ich versuche meist so zu fahren das wenig Verkehr ist. z.B. Sonntags oder Nachts. Hier kann ich dann meist mit Tempomat gemütlich durch fahren.

  • Mani das ist vollkommen richtig.

    Ich habe exakt 20 km/h Unterschied angenommen um das theoretisch maximale darzustellen.

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • dieses Thema taucht fast in jedem Thread auf und es werden immer wieder die gleichen falschen Antworten gepostet,

    Mach doch mal einen geschlossenen Einzelbeitrag (wie Ich bin neu hier, was nun?), indem das Thema letztmalig ausführlich erklärt wird und dann gibt's immer nur den Link dahin, wenn wieder jemand damit anfängt.

  • Das ärgerliche ist ja nicht das dies immer wieder angesprochen wird sondern das immer wieder jemand falsch Antwortet.

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • Was kostet die Ab- bzw. Auflastung ?

    Was kostet das neue Typenschild vom Anhängerhersteller?


    Steuerersparnis konnte ich selber finden. Pro angefangenen 200 Kg von der zul. Gesamtmasse sind es 7,46 € Steuer jährlich.

    In meinem Fall: 1300 Kg 7 x 7,46 € = 52,22 € im Jahr

    Nach der Ablasung auf 1000 Kg 5 x 7,46 € = 37,30 € im Jahr

    Super, 14,92 € Einsparung im Jahr ;)


    Swifty

    Zensur besteht aus Frechheit und Angst. (Kurt Tucholsky) 8)

  • Moin zusammen,

    ich habe nun ADAC und auch meinen Händler betreffend dem Gewicht und 100km/h kontaktiert.

    Beide haben die gleiche Aussage getroffen:

    - sie haben beide mehrere Stellen kontaktiert (u.a. TÜV und Polizei) und keiner der Kontaktierten konnten eine Aussage treffen, ob nun das eingeschriebene zul. Gg oder die tatsächliche Masse (also gemessenes Gewicht von Anhänger + Last bzw. Ausbau) relavant sind

    - das ist auch meine Erfahrung, die ich vor ca. 2 Jahren gemacht habe, als ich persönlich bei der Verkehrspolizei! nachgefragt habe.

    - der Händler meinte dann, dass es wohl auch mit von der Laune des jeweiligen Polizisten abhängt, der einen angehalten hat.

    - um sicherzugehen hat er mir eine Ablastung empfohlen, die ich auch jetzt veranlasst habe. Gekostet hat es mich nichts. Ich gehe davon aus, dass das so ist, weil der Anhänger sich noch im Bau befindet und somit Typenschild und Fahrzeugschein vermutlich noch nicht mal existieren.

    - Sollte es irgendwann ein neues Zugfahrzeug geben, was mehr ziehen kann, ist eine Auflastung auf den Originalwert kein Problem, da die Komponenten (Achsen usw. immer noch für das höhere Gewicht ausgelegt.


    Gruß

    Sonso

  • Diese Aussage habe ich in dem u.g. link gefunden:

    Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens über dem Leergewicht des Zugfahrzeugs, erlischt automatisch die 100er Zulassung.

    Diese konzentrierte Zusammenfasung einer komplizierten Verordnung verstehe ich sogar.


    https://camper-guide.de/lexikon/ablastung/


    Auch zum Thema Auflastung hat diese Quelle etwas zusammengetragen:


    https://camper-guide.de/lexikon/auflastung/


    Nicht schlecht gemacht, viel gelernt. Z.B. ich werde nicht ablasten für 100 Km/h, um später für viel Geld aufzulasten.

    keiner der Kontaktierten konnten eine Aussage treffen

    Ist schon armselig für die Leute, die täglich mit diesem Themenfeld ihr Geld verdienen und sich auskennen müssten.


    Swifty

    Zensur besteht aus Frechheit und Angst. (Kurt Tucholsky) 8)

  • Weil es dazu keine eindeutige Aussage dazu gibt, ganz einfach.


    Ich wollte es genau wissen und hatte mir vor einigen Jahren extra einen Kommentar zur StVO gekauft - dort stand aber nicht viel drin zur Ausnahmeverordnung, der Punkt Leergewicht wurde nicht näher angesprochen.


    Das strittige Leergewicht gilt aber immer nur für das Zugfahrzeug, das Leergewicht des Anhängers spielt für die 100 km/h Regelung keine Rolle.


    In der Praxis geht man nach dem Fzg, schein, oft steht da aber dann Leermasse von x bis y und dann ist man auch nicht viel weiter.

  • Ihr braucht zum Thema 100kmh Zulassung eigentlich keine Recherchen mehr machen.

    Ich glaube es gibt kein Thema was in diesem forum öfter durchgekaut und erklärt wurde.

    Überigends werden typenschilder am anhänger beim ablastet ohne technische Änderung nicht verändert soweit ich weiß.

    Das Stichwort ist überigends ohne technische Änderung!

    Damit kann man zu beliebiger Zeit den Anhänger wieder auf das ursprüngliche Gesamtgewicht gegen eine kleine Gebühr wieder auflasten.

  • 1. Die Frage ob tatsächliche oder zulässige Gesamtmasse erklärt sich mit der Eintragung der 100 kmh von alleine: Da stehen die Anforderungen an das Zugfahrzeug im Anhängerschein. Aufs Kilo genau, da gibt es (fast) nichts zu interpretieren.


    2. Wenn man das Anhänger-ESP zur Faktorerhöhung nutzen möchte, sollte man das tunlichst kundtun, sonst hat man ganz schnell die falsche Eintragung.


    3. Ich habe bei der Ablastung ohne technische Änderungen ein neues Typenschild bekommen (ein Aufkleber), den soll ich neben das originale kleben. Bin ich noch nicht zu gekommen, ist aber auch erst 5 Jahre her.