Neon LED Rückleuchten mit 200mm Breite (Aspöck MP4 Bauraum)

  • Bisher noch nicht. Die sind aber sicher ein guter Kompromiss aus Montageaufwand und Lichtausbeute.

    Was mich noch stört ist, dass die Streuscheibe

    3 farbig (mit gelb) ist und ich unsicher bin, ob der TÜV bei der Blinkerüberwachung mitspielt.


    Ich hoffe immernoch was passendes mit Neon-Technik zu finden...


    Die schräg angeschnittenen müssten passen, wenn man die Bohrungen anpasst oder (aufgrund der geringen Dicke) noch einen Adapter drunter baut fürs Lochbild. Bei der Variante mit Kabelanschluss müsste das machbar sein.

    Da die eh mit mehr als 5pol. angeschlossen werden könnte das auch eine Lösung sein, ansonsten gleich den ganzen Kabelbaum tauschen. Ich weiss bloss nicht ob der genannte 7pin. AMP dem Aspoeck 7pin ASS entspricht.


    Abgesehen davon müssten dann noch KZL dran. Der Preis dieser Leuchten ist halt für Chinakracher relativ teuer (>150€ das Paar) und dann der ganze Aufwand und die Problematik mit der Blinküberwachung bleibt weiterhin.


    Momentan habe ich die Multipoint IV ohne gelbe Streuscheiben dran, vielleicht kommen noch Chrombirnchen rein. Am Besten auch noch eine rote Chrombirne und die NSL Streuscheibe auch noch raus für symmetrische Optik.


    Ich denke aber, ich kümmere mich zuerst mal um die Aufrüstung mit den Horpol SML und Begr. Leuchten...

    VW Passat Variant GTE - Pongratz Pongami PFA 185U Faltanhänger - BMW 320i (ohne "Anhang")

  • Moin

    Soweit ich weis hat diese hier niemand verbaut!

    Vom optischen her finde ich die im ersten Link schöner...

    Gruß Mario

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Finde das Konzept mit den flexiblen Befestigungselementen und modulaten Kabeln und Steckverteilern ganz interessant. In Summe wirds dann aber auch relativ teuer...


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  • Das stimmt allerdings...

    Die wollen halt den kompletten Satz verkaufen....

    Vom Grundsatz aber nicht schlecht;)

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  • Bis 750 kg brauchts keinen Rückfahrscheinwerfer.

    Die Aussage ist Blödsinn! Es braucht eigentlich nie nen Rückfahrscheinwerfer - egal, wie groß der Anhänger ist. Auch ein 3,5t-Anhänger kann einen 7poligen Stecker ohne Rückfahrscheinwerfer haben!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


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    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Die Aussage ist Blödsinn! Es braucht eigentlich nie nen Rückfahrscheinwerfer - egal, wie groß der Anhänger ist. Auch ein 3,5t-Anhänger kann einen 7poligen Stecker ohne Rückfahrscheinwerfer haben!

    Wieder mal ein netter Ton hier.

    Nach der ECE 48 sind sie über 750 kg Vorschrift:

    6.4. Rückfahrscheinwerfer (Regelung Nr. 23)
    6.4.1. Anbringung
    Vorgeschrieben bei Kraftfahrzeugen und bei Anhängern der Klassen O2, O3 und O4. Zulässig bei Anhängern der Klasse O1.

    Nach meinem Kenntnisstand unterliegen Serienfahrzeuge heute den ECE-Richtlinien.

  • Die Aussage ist Blödsinn! Es braucht eigentlich nie nen Rückfahrscheinwerfer - egal, wie groß der Anhänger ist. Auch ein 3,5t-Anhänger kann einen 7poligen Stecker ohne Rückfahrscheinwerfer haben!

    Geht’s eigentlich hier nur noch pampig zu? Insbesondere weil die zitierte Aussage (bei neueren Anhängern) eben definitiv kein Blödsinn ist, halte ich Deinen Ton für mehr als unangebracht!


    “Früher” waren auch mal orangefarbene Bremsleuchten möglich, hat aber nix mit der aktuellen Situation zu tun.


    Würde mich freuen, wenn hier nicht jeder jeden immer nur dumm von der Seite anmacht. Wird mir hier langsam echt etwas zu nervig :(

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  • Man kann auch jedes Wort auf die Goldwaage legen :rolleyes:


    Ich habe keinen User angegriffen, sondern die Aussage als Blödsinn bezeichnet. Erklär mir doch bitte mal jemand ganz genau, warum ich noch immer fast an jeder Ecke Anhänger OHNE 13poligen Stecker und daher auch OHNE Rückfahrscheinwerfer kaufen kann, wenn es angeblich verboten sein soll????

    MfG,
    Jay


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  • Im Internet kursieren widersprüchliche Informationen ob neue Anhänger mit Rückfahrscheinwerfern ausgerüstet sein müssen.


    Was zählt ist das geltende Gesetz, und da steht sinngemäß "dürfen", nicht "müssen:


    § 52a Rückfahrscheinwerfer


    (1) Der Rückfahrscheinwerfer ist eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu fahren beginnt.


    (2) Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein. An Anhängern sind hinten ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen.


    P.S.: Siehe auch Beitrag #38!

    Einmal editiert, zuletzt von bbb12 ()

  • Erklär mir doch bitte mal jemand ganz genau, warum ich noch immer fast an jeder Ecke Anhänger OHNE 13poligen Stecker und daher auch OHNE Rückfahrscheinwerfer kaufen kann, wenn es angeblich verboten sein soll????

    Da hat Jay Recht.....


    Schaut z.B. mal hier.....

  • Nach der ECE 48 sind sie über 750 kg Vorschrift:
    [...]

    Nach meinem Kenntnisstand unterliegen Serienfahrzeuge heute den ECE-Richtlinien.

    Nach ECE 48 hast Du Recht. Ist diese Regelung schon im deutschen Recht angekommen?

  • Da hat Jay Recht.....


    Schaut z.B. mal hier.....

    Dein Ernst? Der ist unter 751 kg und braucht daher keinen Rückfahrscheinwerfer, wir ich ja oben geschrieben habe!


    Jay  @Eduard Fan Zeigt mir mal ein Angebot eines Neufahrzeugs eines Serienherstellers über 750 kg der mit 7 pol beworben wird?

    Ich habe sowas Jahre nicht gesehen.


    Jay wenn du meine Aussage ohne Beleg (auch in der zweiten Runde) als Blödsinn bezeichnest, fühle ich mich angegriffen. Eigentlich kenne ich sowas hier nur von Mani :thumbdown:

  • Die 750 kg habe ich überlesen.....

    Gefühlt habe ich in der gebremsten Liga auch keine ohne Rückfahrscheinwerfer gesehen...


    Demzufolge stimmt Deine Aussage :super:...

  • Und hier ist ECE R48 im aktuellen deutschen Gesetz verankert:


    § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze


    (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. L 262 vom 27.9.1976, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/89/EG (ABl. L 257 vom 24.9.2008, S. 14) geändert worden ist, bezieht, müssen den technischen Vorschriften der Absätze 2, 5 und 6 und der Anhänge 3 bis 11 der ECE-Regelung Nr. 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (ABl. L 323 vom 6.12.2011, S. 46) entsprechen.


    Die Schlümpfe die diesen Wortwurm geschrieben und verabschiedet haben waren m.E. nicht ganz bei Sinnen, aber die ECE-Regelung wird damit zum gültigen Gesetz. Neue Anhänger über 750kg müssen 1 oder 2 Rückfahrscheinwerfer haben.

  • Man kann auch jedes Wort auf die Goldwaage legen :rolleyes:


    Ich habe keinen User angegriffen, sondern die Aussage als Blödsinn bezeichnet. Erklär mir doch bitte mal jemand ganz genau, warum ich noch immer fast an jeder Ecke Anhänger OHNE 13poligen Stecker und daher auch OHNE Rückfahrscheinwerfer kaufen kann, wenn es angeblich verboten sein soll????

    Einsicht sieht anders aus... :/

    Und ich sehe das genauso wie Pizza.


    Wenn jemand meine (nachweisbar) richtige Aussage pauschal öffentlich als “Blödsinn” abqualifiziert - und sei es wider besseren Wissens oder aufgrund Unvermögens - so ist dies in meinen Augen schon verletzend und somit auch ein Angriff auf die Person, die den angeblichen “Blödsinn” geäussert hat.


    Es hat dann offenbar aber nicht jeder auch die Grösse sich einfach dafür zu entschuldigen, dass man offenbar falsch lag in seiner Annahme und für die daraus resultierende Wortwahl. Lieber wird nochmal nachgetreten.


    Reicht Dir als Erklärung die Tatsache, dass die von Dir gesehenen, an allen Ecken angebotenen 7-pol. Anhänger gar nicht die genannten Kriterien bzgl. zul. Gesamtmasse erfüllen, die hier zur Diskussion standen? :rolleyes:

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  • Ja is Recht - ich hab mich geirrt und entschuldige mich für den Blödsinn!

    MfG,
    Jay


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    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


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