Die Sache mit der Vorabzuweisung gibts noch immer. FZV $10 Abs 4
Zitat(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Wichtig für die Praxis:
- Vorabzuweisung des Kennzeichens ist was anders als ein (online) reserviertes Kennzeichen!
- Die Versicherung muss diese Fahrten explizit mit einschließen.
Sollte auch auf der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) geschrieben stehen weil das der einzige Nachweise für die Versicherung ist wenn man kontrolliert wird. Die Zulassungsstelle kann prüfen ob die Fahrt ohne Stempel versichert ist, die Polizisten nicht.
Für die anschließende richtige Zulassung ist dann eine neue eVB nötig.
Nach meinem Verständnis ist es auch heute noch zulässig mit dem alten, abgemeldeten Kennzeichen (früher zugeteilt) auf eigener Achse vorzufahren. Das bitte vor der Fahrt aber nochmal mit den Fachleuten klären.
mfg JAU
P.S. Ich glaube Manni hat Kurzeitkennzeichen und Vorabzuweisung durcheinander gebracht. Kurzzeitkennzeichen gabs früher schon, aber halt auch ohne HU. Das wurde vor paar Jahren geändert weil zu viel Schindluder getrieben wurde.
Da man so auf eigenen Rädern aber nicht mehr zur Prüfung kam wurde die Vorabzuweisung (Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4) 2015 eingeführt.