Hänger Bausatz TÜV - Vorführung

  • Die Sache mit der Vorabzuweisung gibts noch immer. FZV $10 Abs 4

    Zitat

    (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.


    Wichtig für die Praxis:

    1. Vorabzuweisung des Kennzeichens ist was anders als ein (online) reserviertes Kennzeichen!
    2. Die Versicherung muss diese Fahrten explizit mit einschließen.


    Sollte auch auf der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) geschrieben stehen weil das der einzige Nachweise für die Versicherung ist wenn man kontrolliert wird. Die Zulassungsstelle kann prüfen ob die Fahrt ohne Stempel versichert ist, die Polizisten nicht.

    Für die anschließende richtige Zulassung ist dann eine neue eVB nötig.



    Nach meinem Verständnis ist es auch heute noch zulässig mit dem alten, abgemeldeten Kennzeichen (früher zugeteilt) auf eigener Achse vorzufahren. Das bitte vor der Fahrt aber nochmal mit den Fachleuten klären.



    mfg JAU



    P.S. Ich glaube Manni hat Kurzeitkennzeichen und Vorabzuweisung durcheinander gebracht. Kurzzeitkennzeichen gabs früher schon, aber halt auch ohne HU. Das wurde vor paar Jahren geändert weil zu viel Schindluder getrieben wurde.

    Da man so auf eigenen Rädern aber nicht mehr zur Prüfung kam wurde die Vorabzuweisung (Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4) 2015 eingeführt.

    No Shift - No Service

  • Also auch heute kann ich noch ein Kurzzeitkennzeichen bekommen und damit zum TÜV fahren, um meine abgelaufene HU durchzuführen!


    Kurzzeitkennzeichen gibt es in D seit 1998....


    Anfang 2015 wurden die Anforderungen zur Beantragung "verschärft"...


    Möchte ich das Kurzzeitkennzeichen bundesweit nutzen, benötige ich neben Ausweis, EVB Nummer, usw. eine gültige HU.....


    Habe ich die gültige HU nicht, bekomme ich trotzdem ein Kurzzeitkennzeichen, aber mit eingeschränkter Nutzung!


    D.h., ich darf nicht bundesweit durch die Gegend fahren, sondern im meinem Zulassungsbezirk oder dem angrenzenden Bezirk auf dem kürzesten Weg zum TÜV oder Dekra...


    Sollte das Fahrzeug die HU nicht bestehen, darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen auch die nächstgelegene Werkstatt aufsuchen....


    Nach der Beseitigung der Mängel darf ich auch wieder zum TÜV fahren....


    Hier ist zu beachten, dass das Nummernschild max. 5 Tage gültig ist....


    Wurde die HU bestanden, kann es zur Zulassungsstelle gehen und das Fahrzeug kann nun mit einer neuen EVB Nummer "richtig" angemeldet/zugelassen werden...


    Ich habe mal versucht es auf "Deutsch" zu erklären ohne irgendwelche Paragraphen ;)..

    Um dass nicht wieder die Diskussion über "Wortklauberei und Co." weitergeht :!:...


    Und ich hoffe, dass die Kernbotschaft angekommen ist....


    Es gibt auch ein Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU....


    Gruß Jens


    P.S. Eine Vorabzuteilung gab es gefühlt schon seit 30-40 Jahren ;)...


    Und :/.....


    Demzufolge hatte Mani in den vorangegangenen Posts Recht :super:...

  • Demzufolge hatte Mani in den vorangegangenen Posts Recht

    Ich hab die Quelle verlinkt. Den entsprechenden Verweis (Reservierung) in der FZV gabs vor 2015 noch nicht.


    Also auch heute kann ich noch ein Kurzzeitkennzeichen bekommen und damit zum TÜV fahren, um meine abgelaufene HU durchzuführen! [...]

    Ok, klingt plausibel und nehme ich auch ohne Quelle mal so hin. Vorteil der Vorabzuweisung ist allerdings das man kein separates, rotes Kennzeichen machen lassen muss und seine paar Tage für Fahrten zu Werkstatt/Prüfstelle mit einem wiederverwendbaren Blechstreifen erledigen kann.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Kurzzeitkennzeichen / 5-Tagesnummer ist AN DER SEITE GELB mit Ablaufdatum der Gültigkeit

    _20200503_195646.JPG


    Rote Nummer / Händlerkennzeichen / Werkstattkennzeichen (hat die Werkstatt) HAT ROTE BUCHSTABEN/ZAHLEN

    _20200503_195630.JPG

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


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  • Noch ein anmerk zu den "roten" hier gibt's 2 Verschiedene !

    Die Händlerkennzeichen mit den Zahlen 06...

    Und die Oldtimer Wechselkennzeichen mit den Zahlen 07... Die nicht zu verwechseln sind ! Denn diese dürfen für Überführungsgahrten usw NICHT verwendet werden.


    Gruß Mario

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


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    Auwärter GL 75

  • Wenn schon Klugscheiss, dann bitte richtig: es gibt dreierlei: 05er TÜV-Kenmzeichen, 06er Händlerkennzeichen und 07er Oldtimer-Wechselkennzeichen.


    Und dann gibt es natürlich noch die roten Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen)



    Aber das hat alles nix mit dem Thema zu tun, daher lassen wir das mal an der Stelle gut sein ;)

    MfG,
    Jay


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  • Aber das hat alles nix mit dem Thema zu tun, daher lassen wir das mal an der Stelle gut sein ;)

    Das sehe ich genauso :!:...

    Es hat in der nahen Vergangenheit für ordentlich Zündstoff gesorgt - leider :!:...

    Und das Ausmaß ist hier vielen noch nicht bekannt.....


    Also ich möchte für die Zukunft, dass wir uns wieder besinnen und bedenken, dass dies ein Anhängerforum ist.....


    Wo jeder seine freie Meinung äußern kann, ohne gleich bezichtigt zu werden :!::!::!:...


    Wir sind alle keine Profis....


    Und deshalb kann man ruhig mal die Meinung oder Äußerung eines anderen so stehen lassen...


    Ohne gleich Kritik zu äußern bzw. in Details zu verfallen und jedes Wort auf die Goldwaage zu legen und es dann noch dreimal umzudrehen.....


    Das Schlimmste finde ich, wenn Statements umgedreht werden, so missgedeutet werden und versucht wird den Anderen für Blöd dazustellen....


    Gruß Jens