Das ist mir alles zu weich formuliert. Deshalb z.B. Anhänger 2to zgg das Auto darf auch 2to anhängen/ziehen stelle ich den Anhänger alleine auf die Waage wenn diese 2to anzeigt ist Essig mit laden. Anhängen und ab durch die Mitte.
Das ist meine Meinung und so werde ich es immer halten.
der Anhänger wiegt maximal das was er darf bzw das was das Auto ziehen darf. Der kleinste Wert zählt
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es gibt sogenannte Starrdeichselanhänger und Zentralachsanhänger
Bei den einen ist die Achslast gleich Gesamtgewicht, Stützlast ist nur aufm Aufkleber vorhanden
Bei den anderen ist Stützlast +Achslast = zul. Gesamtgewicht, bei denen steht die zul. Stützlast auch in den Papieren
Diese Regeln gelten auch nach Eu Recht soweit ich weiß
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...hat sich erledigt!
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...Laut einer Verordnung der EU von irgendwas um 2010 wäre die zulässige Gesamtmasse eines Anhängers - also das zulässige Gesamtgewicht -
nicht die Summe aus Achs- und Stützlast, sondern ausschließlich nur die Achslast, zumindest bei Anhängern mit einem zul. GG. unter 3500 kg.
Die Stützlast würde laut dieser EU-Vorgabe immer- also nicht nur in dem von mir beschriebenen Fall - dem Zug-Fahrzeug zugeschlagen.
Für die zulässige Anhängelast des Zug-Fahrzeugs wäre aus Polizeisicht dann auch nur die tatsächliche Achslast entscheidend.
Und genau so würde die Polizei auch ggf. das Gewicht kontrollieren, also an´s Zugfahrzeug angekuppelt mit Waagen unter den Rädern...
Hallo,
Das verstehe ich so auch nicht.
Mein Anhänger hat eine zul. maximale Gesamtmasse von 750 Kg eingetragen.
Bei zul. maximale Achslast sind ebenfalls 750 Kg eingetragen.
Als Stützlast sind 50 Kg eingetragen.
1. Also wenn ich jetzt den vollen Anhänger ganz allein mit allen seinen Rädern (die beiden großen und das Stützrad) auf eine Fahrzeugwaage stelle, dann darf sie ...doch nicht mehr als 750 Kg anzeigen?
2. Wenn ich den Anhänger nun an mein Auto anhänge und mit den 50 Kg Stützlast unterwegs bin und die Polizei hält mich an, dann darf deren Achswaage ja nur ...700 Kg anzeigen?
3. Angenommen die Achswaage zeigt bei einer Polizeikontrolle 750 Kg und ich habe 50 Kg Stützlast, dann ist mein Anhänger ja überladen.
...Ich habe zwar die zu. Achslast eingehalten, aber das zul. Gesamtgewicht des Anhängers um 50 Kg überschritten?
Viele Grüße,
Axel
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Das ist das was Manni geschrieben hat!
Entweder es ist ein Starrdeichselanhänger und das Gewicht setzt sich aus 1900kg Achslast und 100kg Stützlast zusammen (2t zgg),
Oder es ist ein Zentralachsanhänger mit 2t Achslast und 2t ZGG
In der Landwirtschaft fahren (außer DS) nur Starrdeichselanhänger rum, 10t Achslast und bis 4t Stützlast, 14t ZGG!
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Das verstehe ich so auch nicht.
Was die SDAH angeht, also StarrDeichselAnhänger:
Wird anlässlich von Verkehrskontrollen nur unter der Achse und der Räder gewogen, soll es wohl um die Überprüfung der zulässgen Anhängelast
des Zugfahrzeugs gehen. Wenn da dann was nicht stimmt, erfolgt offenbar das Abkuppeln und es wird zusätzlich die Stützlast ermittelt,
um eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes zu dokumentieren.
Mir wurde erklärt:
Die Summe aus max. zulässiger Achslast und der max. zul. Stützlast des Anhängers laut Fahrzeugschein entspricht der max. zulässigen Gesamtmasse
im nicht angehängten Zustand, außer in dem bei mir unter Punkt 4 beschriebenen Fall.
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Die Summe aus max. zulässiger Achslast und der max. zul. Stützlast des Anhängers laut Fahrzeugschein entspricht der max. zulässigen Gesamtmasse
im nicht angehängten Zustand, außer in dem bei mir unter Punkt 4 beschriebenen Fall.
Das kann nicht sein. Bei meinem Wohni steht unter Achslast 1400 kg (technische Achslast sogar 1500 kg) und bei Stützlast 100 kg. Zulässiges Gesamtgewicht 1400 kg.
Bei meinem Auto ist die Summe der einzelnen Achsen auch 35 kg mehr als das zGG.
Über das zGG darf man nicht kommen.
Egal ob Anhänger oder Kfz.
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Über das zGG darf man nicht kommen.
Könnte wohl mehr, darf aber nicht!?
Mein Anhänger hat z.B. 1300kg zul.GG. laut Papieren.
1350 kg Achse und 100 kg Stützlast, AE würde auch mehr hergeben, nützt mir nur nichts, es bleibt bei 1300kg, angekuppelt wie abgekuppelt.
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Über das zGG darf man nicht kommen.
Falsch
ich habe vorne 1300 hinten 1600, also 3,9t
Es gibt auch genügend Anhänger mit zgg 1400 kg
1300 oder 1350 Achslast und 50 oder 100 Stützlast
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hab auch 100kg mehr Achslast eingetragen als zGG. Kann ja AE oder so immernoch begrenzen.
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Falsch
ich habe vorne 1300 hinten 1600, also 3,9t
Wenn man so rechnet ist meine Aussage natürlich falsch ...
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Mir liegt derzeit das Schreiben des KBA an einen Bekannten vor, worin das KBA schreibt:
Anhängemasse bedeutet die Masse des gezogenen Anhängers ausschließlich der Stützlast.
...
Die in den Zulassungsbescheinigungen genannte Anhängelast berechnet sich aus dem tatsächlichen Gesamtgewicht des Anh. abzüglich der Stützlast, weil diese dem ziehenden Fz. "angelastet" wird.
Unter der Annahme, dass die zul. Stützlast des ZugFz 50kg beträgt, darf bei einer zul. Anhängelast von 1000 kg das tatsächliche Gesamtgewicht des
Anh. 1050 kg betragen!
Die von dem angehängten Fahrzeug ausgehende Stützlast (nach Ihren Angaben ... kg), welche auf das Zugfahrzeug wirkt, wird nicht in die Anhängelast einbezogen, sondern als Zuladung des Zugfz. betrachtet.
Und aus diesem Grund dürfen angeblich PKW-Anhänger auch eine zul. Gesamtmasse von über 3500kg (bis zu 3850 kg?) haben und an einen
PKW oder Geländewagen angehängt werden, wenn das tatsächliche Gewicht (zul. Gesamtmasse des Anh. = max. zulässige Achslast)
abzüglich der Stützlast bei höchstens 3500 kg liegt!
Ich hatte die Sache ja schon "abgehakt", aber jetzt bekommt das alles eine neue Wendung und ich habe das KBA einmal mit der Bitte angeschrieben,
mir den Zusammenhang konkret in Bezug auf mein Fahrzeug und meinen Anhänger zu erläutern.
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interessanterweise wird ja hier im vorliegenden Beispiel vom KBA eben gerade nicht auf die max. zulässige Gesamtmasse des Anhängers eingegangen,
die ja im Beispiel dann auch durchaus 1000 kg betragen könnte!?
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Unter der Annahme, dass die zul. Stützlast des ZugFz 50kg beträgt, darf bei einer zul. Anhängelast von 1000 kg das tatsächliche Gesamtgewicht des
Anh. 1050 kg betragen!
Die von dem angehängten Fahrzeug ausgehende Stützlast (nach Ihren Angaben ... kg), welche auf das Zugfahrzeug wirkt, wird nicht in die Anhängelast einbezogen, sondern als Zuladung des Zugfz. betrachtet.
Das ja.
ZitatUnd aus diesem Grund dürfen angeblich PKW-Anhänger auch eine zul. Gesamtmasse von über 3500kg (bis zu 3850 kg?) haben und an einen
PKW oder Geländewagen angehängt werden, wenn das tatsächliche Gewicht (zul. Gesamtmasse des Anh. = max. zulässige Achslast)
abzüglich der Stützlast bei höchstens 3500 kg liegt!
Das nein. Denn bei 3500kg ist so-oder-so SCHLUSS mit Klasse O2. Allein auch deshalb weil ALLE Auflaufeinrichtungen nur bis 3500kg zGG zugelassen sind. Stützlast hin oder her. Mehr geht einfach net.
Ich weiß in der Vergangenheit wurden immer mal wieder Trailer mit bis zu 3850 kg zugelassen... aber soweit ich weiß, hat das schnell wieder aufgehört, da eben unzulässig. Einmal rechtlich, einmal wg. den Komponenten.
Dennoch - bei Sattelaufliegern ist das ja nicht anders. Hat man 'n Pickup mit 3500 kg Anhängelast und 1000 kg Zuladung, kann der Anhänger ~4500 kg zGG haben, dabei eben 3500 kg Achslast und 1000 kg Stützlast. Jetzt mal ganz grob. Aber der hat dennoch 4500 kg zGG und ist somit Klasse O3 und somit nur noch Druckluftbremse oder Elektrische Bremse gestattet. So wäre das auch bei den 3850 kg Anhängern... aber wie gesagt... da dachten ein paar findige Hersteller die hätten ein Schlupfloch gefunden... war nur keins so wirklich.
edit: Ausflug: Deshalb sind Pickups mit Sattelauflieger so interessant. Weil im Zug zulassungsrechtlich die "Stützlast verschwindet", WENN die Fahrzeuge entsprechend in den Fahrzeugscheinen ausgewiesen sind. Beispiel wie oben:
Pickup 2400 kg Leergewicht (damit noch ein Fahrer Platz hat ), 3500 kg zGG, Auflieger 5000 kg zGG, dabei 1000 kg Stützlast und 4000 kg Achslast. Sind 3500 kg + 5000 kg - 1000 kg (da die ja auf die Hinterachse des Zugfahrzeugs wirken, ergo "Zuladung" = 7500 kg und somit gleichzusetzen mit 'nem 7,5 to. Nicht Führerscheinrechtlich - andere Baustelle (!), aber zulassungsrechtlich und somit ggf. interessant für irgendwelche Mautfragen o.ä... wobei ich mich mit letzterem auch nicht wirklich auskenne (auskennen will).
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Es soll in Deutschland auch aktuell mehrere Bootsanhänger-Hersteller geben, die nach wie vor Trailer mit mehr als 3,5 to zul.GG. nach Besteller-Wunsch anbieten und es gibt auch zugelassene Auflaufbremsanlagen eines bestimmten Herstellers - ich glaube Alko - die aber nicht offiziell angeboten werden und in keinem Verkaufsprospekt zu finden sind. In irgendeinem Boote-Forum gab es sogar Fotos zum Thema...
Aber egal, betrifft mich nicht und ich bin auch zu faul, das jetzt raus zu suchen!
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Es soll in Deutschland auch aktuell mehrere Bootsanhänger-Hersteller geben, die nach wie vor Trailer mit mehr als 3,5 to zul.GG. nach Besteller-Wunsch anbieten und es gibt auch zugelassene Auflaufbremsanlagen eines bestimmten Herstellers - ich glaube Alko - die aber nicht offiziell angeboten werden und in keinem Verkaufsprospekt zu finden sind. In irgendeinem Boote-Forum gab es sogar Fotos zum Thema...
Aber egal, betrifft mich nicht und ich bin auch zu faul, das jetzt raus zu suchen!
Nana
Erst hier alle Hellhörig machen und dann nicht raussuchen!
finde ich schon interessant, 350kg mehr Nutzlast (mit dem richtigen Zfz) sind schon nicht ohne!
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Es ist dann trotzdem noch nicht legal
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dieses Thema gabs im Offroad Forum auch schon mal, da hatte auch einer nen Hersteller gepostet der solche Anhänger anbietet, mit 3850kg zgg
ich hab damals viel mit meim TÜVtler darüber gesprochen und der hat ganz klar NEIN gesagt
das mit der Stützlast ist schon richtig, bei nem 1000 oder 2000 kg Anhänger kann man so rechnen
Achslast plus Stützlast ist zgg und wenn das Auto zu schwach ist, rechnet man die Stützlast dem Auto zu
aber diese Rechnung funktioniert nur bis 3500 kg, dann ist Schluß
den Anhängern damals wurde die Zulassung wieder entzogen
ist somit Klasse O3 und somit nur noch Druckluftbremse oder Elektrische Bremse gestattet.
das hat bei Sattel nichts mit O3 zu tun, selbst bei 1000 kg ist bei Sattelkraftfahrzeugen IMMER eine durchgehende Bremse Pflicht
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Ich kann nicht so richtig erkennen, ob das noch aktuell ist, aber die Firma Sigmatrailers bietet auf deren homepage einen Trailer
ST 3500 an, der wohl auch mit Sonderfahrwerk als ST-3650 geliefert werden kann... und da heißt es dann auch:
Mit Sigma Spezialfahrwerk 3650 kg auch für Zugfahrzeuge mit
z.B. 3500 kg/150 kg zulässiger Anhängelast / Stützlast 150 kg und Kugelkupplung.
Keine Druckluftbremsanlage erforderlich.
Aber auch hier wäre dann das zul.GG. höher als die zul. Anhängelast und da dürfte ja ohnehin - unabhängig von meiner Eingangsfrage -
die Stützlast hinzugerechnet werden!?
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So, ich habe heute Antwort von diesem Ministerium bekommen, aber verstanden habe ich es trotzdem nicht.
Da wird nicht auf mein konkretes Beispiel eingegangen, weil das gegen deren Neutralität verstoßen würde,
ebensowenig habe ich Infos bekommen, wie die Polizei messen würde.
Es wurde lediglich diese EU-Verordnung zitiert... und da bewegen wir uns ja im Kreis.
ich werde das für mich jetzt so halten, dass ich die Stützlast eben nicht hinzu addiere,
außer wenn das zul.GG. vom Anhänger tatsächlich größer ist als die Anhängelast... Basta!
Der nächste Anhänger wird entsprechend gewählt und dann habe ich auch genügend Reserven.
Und auch mit meinem 1300er bin ich noch nicht an meine Grenzen gekommen.
Thema abgehakt für mich, in anderen Foren wird weiter diskutiert...