Benötige Hilfe / zul. Anhängelast, Stützlast und zul. GG Anhänger?

  • Brauche mal kurz Eure Bestätigung, dass ich nicht Falsches erzählt habe:


    Meine Schwägerin hat einen Pferdeanhänger und will ein neues Zugfahrzeug kaufen,

    Führerschein BE ist vorhanden.


    Anhänger zul. GG. 2400 kg

    Zul. max. Anhängelast PKW: 2000 kg

    zul GG PKW: 2220 kg

    Stützlast PKW: 80 kg

    Stützlast Anhänger: 100 kg


    Ich habe also gesagt:


    1. Die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs ist das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers und nicht das zulässige GG des Anhängers!

    2. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf höher sein als die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs, jedoch nicht höher als 3500 kg!

    3. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers an diesem Zugfahrzeug darf 2000kg entsprechend der max. zul. Anhängelast betragen!

    4. Die kleinere Stützlast von 80kg darf man bei der erlaubten Anhängelast hinzu rechnen, weil diese dem Zugfahrzeug zugerechnet wird und

    der Anhänger abgekoppelt nicht überladen ist!

    5. Und dann will sie auch noch 100 fahren, weil der Anhänger eine entsprechende Plakette hätte - Antwort meinerseits dürfte Euch ja wohl klar sein!?


    Ich bin mir sehr sicher, dass meine Aussagen richtig sind, aber sie glaubt mir nix... Frauen eben! ;)



    Schönes Wochenende und Danke vorab, Ich haue Ihr dann Eure Antworten um die Ohren... :huh:


    Gruß Andreas

  • Natürlich habe ich bei Punkt 5 Nein gesagt!


    Sie hat es mal so hingenommen, aber will bei Gelegenheit auch mal bei der Polizei in ihrem Dorf mit den 100 Einwohnern fragen.

    Ob das wirklich so gut wäre, diese Bezirksbeamtin zu fragen? :/


    Aber was ich dann heute noch eher zufällig festgestellt habe, ich hatte dieses CoC-Dokument als Kopie in der Hand:


    Eingetragenes Leergewicht im Fahrzeugschein bei G: 1690 kg.

    Leergewicht Feld 13 im CoC: 1680 kg

    Leergewicht Feld 13.2 im CoC: 1860 kg.


    Wenn ich da jetzt mal mein Fahrergewicht (also 75 kg + einige Gramm Fett :)), Reserverad und das Bordwerkzeug in der Werkzeugkiste hinzu rechne,

    dann sind wir ja von Tempo 100 überhaupt nicht mehr so weit weg :biggrins:

    Hatte ich ihr auch versucht zu erklären, aber irgendwie hat die "zu" gemacht.

  • Kenne ich nur zu gut
    Wenn man versucht den Leuten das gelten Deutsche recht zu erklären, wollen sie es entweder nicht hören oder laufen schreiened weg :D

  • Ist ja auch alles nicht mehr normal, was in Deutschland abgeht.

    Bei uns ist alles immer eine Nummer komplizierter als anderswo.

    Der normal gebildete Bürger versteht doch überhaupt nichts mehr... und es ist ja auch alles tatsächlich nur noch schwer zu verstehen und zu ertragen.


    Bestes aktuelles Beispiel:

    Ich bekomme das Schreiben eines Sozialverbandes und da steht in der Betreff-Zeile "Prenotifikation"!

    Wusste zwar grundsätzlich nach dem Lesen, was die von mir wollten, aber geht´s nicht auch etwas einfacher,

    wer will da zeigen, wie gebildet er ist? Aber ist ja auch o.T.!


    Schönen Sonntag

  • Danke für den Thread, da hätte ich als Rookie bei 1+2 völlig daneben gelegen und das bringt auf meine eigenen Überlegungen eine völlig andere Sicht.

    Bitteschön,

    aber aufpassen bei Führerschein B ohne E:

    Da zählen dann beim Gespanngewicht doch wieder nur die zulässigen Gesamtgewichte!

  • ... um es jetzt bei Punkt 4 (Stützlast) noch verwirrender zu machen:


    Ich habe gestern Abend noch einen Bekannten eines Bekannten getroffen, der als Autobahn-Polizist arbeitet.

    Ich erzähle im Gespräch so beiläufig von den Problemen meiner Schwägerin und da sagt der plötzlich etwas,

    was mein derzeitiges Wissen um die rechnerische Stützlast auf den Kopf stellt!


    Laut einer Verordnung der EU von irgendwas um 2010 wäre die zulässige Gesamtmasse eines Anhängers - also das zulässige Gesamtgewicht -

    nicht die Summe aus Achs- und Stützlast, sondern ausschließlich nur die Achslast, zumindest bei Anhängern mit einem zul. GG. unter 3500 kg.

    Die Stützlast würde laut dieser EU-Vorgabe immer- also nicht nur in dem von mir beschriebenen Fall - dem Zug-Fahrzeug zugeschlagen.

    Für die zulässige Anhängelast des Zug-Fahrzeugs wäre aus Polizeisicht dann auch nur die tatsächliche Achslast entscheidend.

    Und genau so würde die Polizei auch ggf. das Gewicht kontrollieren, also an´s Zugfahrzeug angekuppelt mit Waagen unter den Rädern.

    Dafür gebe es wohl auch eine Anweisung seines Dienstherrn.


    Das wäre nun in der Tat sehr interessant, wenn das so stimmen würde, denn in der Fachpresse liest man das immer anders!?

  • Das wäre nun in der Tat sehr interessant, wenn das so stimmen würde, denn in der Fachpresse liest man das immer anders!?

    Fachpresse ist auch nicht immer das, was man zu erwarten hat ... (sind auch nur Menschen)

    https://wohnwagen-forum.de/ind…last-plus-st%C3%BCtzlast/

    Dort wurde in einer Fachzeitschrift eine Korrektur ausgegeben in der es dann wohl falsch steht.

    (Habe mir nicht alles durchgelesen. Scheint aber wohl ein wenig Verwirrung zu dem Thema zu geben.)


    Viele Grüße

    Olaf

    Wer nicht gekennzeichnete Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten.

    --

    Agdos VZB; 1.0t; 2,25mx1,1m; Plane 1,5m; 10/2008 (verkauft 10/2018)

    Anssems PSX-S; 2,0t; 3,05mx1,53m; Plane 1,5m; 10/2018

  • So, nachdem ich nun von unserer Polizeidienststelle telefonisch die Auskunft bekommen habe, das bei Ihnen nur Punkt 4 angewendet würde,

    habe ich das BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) und die hiesige Kreis-Polizeibehörde angeschrieben.

    Tatsächlich konnte sich hier bei uns niemand erinnern, wann denn das letzte Mal ein PKW-Gespann gewogen worden sei, aber jetzt will ich es genau wissen!


    Wenn ich eine Info bekomme, werde ich mich wieder melden!

  • Hier im Forum gibt's echt Leute mit zu viel Zeit X/

    Ich dachte, das interessiert vlt. auch andere?

    Der eine oder andere hat vlt. einen Wohnwagen, wo 100kg zusätzliche Nutzlast schon einen erheblichen Vorteil darstellen können!?

    Wenn die zulässigen Gewichte alle sehr grenzwertig sind, dann interessiert das schon,

    ob man vlt. noch 80 kg (oder bei mir sogar 100 kg) Stützlast als Reserve hat, oder?

    Außerdem bezahlst Du bei Anhängern über 2000 kg zul.GG bei Überladung ganz ordentlich Strafe und bist schnell in den Punkten.

    Zudem bekommt der Fahrzeughalter, der diesen Anhänger dann freundlicherweise ausleiht, die gleiche Strafe.


    Also insgesamt ein dämmlicher Kommentar... aus meiner Sicht! ;(

  • Bei der Nutzung der Stützlast nicht vergessen auf das Gewicht des Zugfahrzeugs zu achten. Gerade moderne Autos wiegen teils deutlich mehr als im Schein steht. Da ist gerade im Urlaub schnell mal das zGg oder die Achslast überschritten.


    Bei Wohnwagen vermutlich nicht unerheblich, auch die Regeln im Ausland recherchieren.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • ... und da sind wir dann auch schon wieder bei den grenzwertigen Gewichtsgrenzen:


    Bei meinem Tiguan gibt es keine Reduzierung beim zul. Zuggesamtgewicht, aber bei meiner Schwägerin schon.

    Da fehlen ihr dann plötzlich 200 kg bei Ausnutzung der 2000kg Anhängelast bis 8% Steigung.

    Eingetragen waren z.B. bei mir ursprünglich über 600 kg Nutzlast.

    Nach Überprüfung des tatsächlichen Leergewichts verbleiben tatsächlich aber nur noch echte 430 kg für ggf. weitere 4 Personen und deren Gepäck,

    davon muss ich dann auch noch die 100 kg Stützlast abziehen.

  • Ja, Nutzlast bei PKW ist in letzter Zeit wirklich schlimm geworden.

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  • Bei meinem Zafira A daf ich die zulässige Hinterachslast um 60 kg bei Anhängerbetrieb überschreiten. Beim Gesamtgewicht denke ich auch, sehe ich nach...


    Anhängelasten bei 12 % gebremst 1300 kg, ungebremst 500 kg, bei 10 % gebremst 1500 kg.


    Eine Beschränkung beim Gesamtzuggewicht gibt es nicht.

  • Wenn ich eine Info bekomme, werde ich mich wieder melden!

    Ein Sachbearbeiter der Polizeibehörde hat mir eben in einfachen Worten nachvollziehbar erklärt:


    Die Stützlast eines Anhängers ist in der Anhängelast des PKW nicht enthalten ... war klar!

    Die Anhängelast ist die Masse, welche von den Rädern des Anhängers auf den Boden übertragen und vom Zugfahrzeug gezogen wird - auch klar!

    Die zulässige Gesamtmasse eines Anhängers ist das Gewicht, welches im angekuppelten Zustand auf das Zugfahrzeug übertragen wird.

    Die zulässige Gesamtmasse ist die Summe der maximalen Stützlast und der max. zulässigen Achslast des Anhängers gemäß Zulassungsbescheinigung.


    Also alles zurück auf Anfang und zu Punkt 4... Schade!

  • Kann das nicht einer mal vorrechnen?

    Meiner Meinung nach darf der Anhänger max. 2080 kg wiegen, wenn die Stützlast 80 kg beträgt. (Hier das Maximum der Stützlast)

    Beträgt die Stützlast nur 55 kg, dann darf der Anhänger nur max. 2055 kg wiegen.


    Entspricht dann einer Anhängelast von 2000 kg.


    Oder nicht?


    Viele Grüße

    Olaf

    Wer nicht gekennzeichnete Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten.

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  • Es ist ganz einfach:


    Stützlast PKW 75 kg

    Stützlast Anhänger 100 kg


    Zulässige Anhängelast PKW 2000 kg

    Zulässiges Gesamtgewicht Anhänger 2000 kg


    Tatsächlich Gewicht Anhänger 2000 kg, tatsächliche Stützlast 70 kg.


    Die Anhängelast beträgt 1930 kg


    Tatsächliches Gewicht Anhänger - tatsächliche Stützlast = Anhängelast


    In dem Beispiel von mir dürfte der PKW 70 kg mehr Anhängelast haben, der Anhänger hat sein zulässiges Gesamtgewicht aber erreicht.