Beiträge von wichtelchen

    Hi. Wenn du gern einen 3,5t Kastenwagen haben willst, das kann VW LT oder Mercedes 308 / 310 sein, dann schau mach Feuerwehrfahrzeugen. Die TSF der 80er werden in Hessen gerade ausgemustert. Sind also über 25 Jahre alt. Viele der Autos haben recht wenig km und z.B. unserer, ein Mercedes 310 Benziner, haben ein sehr kurz übersetztes Getriebe und auch ne Sperre in der Hinterachse. Da fast alle Autos trocken stehen ist Rost ein Fremdwort.
    Einfach bei den Gemeinden mal anfragen. (Und nein, unserer ist nicht zu haben, wir müssen noch etwas auf ein neues Auto warten)

    Wird das eine echte Baubude oder nur sowas ähnlich aussehendes?
    Wenn es nur sowas ähnliches ist dann brauchst du nicht nur ne Betriebserlaubnis sondern auch ne Zulassung. Die Ausnahmen unter denen ein Anhänger zulassungsfrei ist und mit Folgekennzeichen gefahren werden darf sind (leider) genau beschrieben.

    Ich bilde mir ein da war mal was mit Hitze und Druck um das Harz/Wachs ins Holz zu bringen. Es nimmt aber dabei nicht nur die Beständigkeit von Tropenholz an sondern auch das Gewicht. Und manches Tropenholz schwimmt nicht mehr. Dann ist man schnell von Dichte 0,5 oder 0,6 der trockenen Fichte bei 1 ...

    Mit einer bbH von 40km/h ist es anscheinend zumindest in der Landwirtschaft bzw. hinter einer LoF-Zugmaschine möglich 6t Anhänger mit Auflaufbremse zu fahren. Wird die bbH mit 25km/h angegeben gehen auch 8t mit Auflaufbremse. Zumindest werden Anhänger dieser Gewichte z.B. von Brandner mit diesen Gewichten verkauft. In Ausführung für den deutschen Markt und mit Papieren. Bis 3,5t darf man sogar mit Umsteckbremse fahren, das gilt dann wohl als ungebremst.
    Ob sowas mit entsprechender Zugmaschine auch für nicht LoF gilt weiß ich nicht.

    Ich hab ja keine Erfahrung mit Drehschemel am Auto aber ich hab doch schon ein paar Meter mit Drehschemel am Traktor gefahren. Und dabei ist der Anhänger ohne Betriebsbremse und ich war damit auch schon in steilem Gelände.
    Was da als Begründung angeführt wird ist falsch. Wenn die Deichsel auf 90° steht und der eigentliche Anhänger in der Falllinie dann rollt der auch ohne Bremse nicht. Quer tun das Räder nämlich nur ungern. Und bei 45° sorgen die Vorderräder durch das Rollen für eine Umlenkung der Kraft in Richtung Zugmaschine. Es gibt also auch Kraft auf die Auflaufbremse.


    Wenn diese Anhänger gefährlich wären dann hätte die landwirtschaftliche BG die schon lange verboten.

    "Ilegal" ist da wohl das meiste was so rumfährt. Möglicherweise ist es machbat auf die Original Untenanhängung bzw. das Zugpendel auszuweichen. Gerade bei englischen oder amerikanischen Typen gabs das wohl schon sehr früh. Ob es da ne PKW Kugel für gibt? Keine Ahnung.
    Aber es muß so sein das es sicher ist und nicht reihenweise krumme Deichseln produziert. Daher ist mein Favorit die gegen Ausheben gesicherte Ackerschiene.

    Hast du mit deiner neuen Anhängkupplung schon mal gefahren? Gibt das in Kurven keinen Ärger mit den Unterlenkern? Ich hätte die Kugel auf der Ackerschiene oder dem T belassen und da wo du deine Kupplung fest machst zur Kupplung runter 2 Streben eingehängt. Damit steht die Ackerschiene auch fest.

    Daher frage ich ja: Gibt es Bestimmungen wieviel Platz da sein muß oder Regeln was sein sollte? Und ist das ein "schwerwiegender Umbau" der eine Einzelabnahme erfordert oder fällt das in die gleiche Kategorie wie neue Maße eines Aufbaus. Was sagen die erfahrenen Selbstbauer hier?

    Klar kann ich durch Ladung die Stützlast bestimmen. Aber ohne Ladung ist das Teil unfahrbar. Stützlast ist um 0 rum. Und das Leergewicht ist schon nahe dem zGG.
    Es sind Peitz Achsen. Die Auflagen sind ganz normal von unten an den Grundrahmen geschraubt. Beide Achsen sind drehbar und über 2 Zylinder miteinander verbunden. Das gibt dann sowas wie eine Doppelpendelachse am Baustellen LKW oder eben Achslastausgleich. Alko hat ein solches System im Spezialteilekatalog.

    Ich habe hier einen schönen 6m Anhänger. Tandem, 2t, Ansenkachsen als Verkaufsbude. Das Teil ist prima aber der Schwerpunkt ist zu weit hinten. In den Radkästen ist noch Platz in der Länge. Jetzt dachte ich, ich nehme ein Flacheisen 20mmx60mmx 1m und bringe das Bohrbild der Verschraubung Achse an Rahmen doppelt ein. So mit etwa 10cm Versatz. In das hintere wird die Achse verschraubt, im vorderen das Flacheisen an den Rahmen. Im Prinzip wird der Rahmen damit verstärkt.
    Nun die Frage: Ist das für den TÜV nur ne kleine Änderung oder gibt das grundsätzlich eine Einzelabnahme? Die will ich gern vermeiden.
    2. Frage: Wieviel Platz sollte im Radkasten in der Länge mindestens sein wenn der Längslenker mit unbelastetem Rad waagerecht steht? Gibt es da ne technische Regel oder eine Vorschrift? Im normalen Fahrbetrieb stehen die Längslenker durch die Absenktechnik schräg nach unten. Ich denke so 20°.
    Durch die Änderung würde der Hänger etwas höher und ich hätte mehr Stützlast. Beides gut für mich.
    Geht das so nicht muß ich "Ballast" an die Deichsel klemmen. Würde mir weniger gut gefallen.

    Das ist gar keine dumme Idee. Zumindest für die Autos mit Regenrinne. Da hätte ich noch einen Dachträgerbügel. Und Vakuumspanner für alles andere ohne Regenrinne.


    Aber gibt es da nichts ordentliches, universals zu kaufen?

    Hallo Forum


    Wir haben im Verein eine fahrbare Wurstbude gebaut. So 2,45m breit und ohne Deichsel 5m lang, 2t schwer.
    Jetzt suche ich möglichst universal passende Zusatzspiegel. So das wir egal ob mit Ford SUV oder Nissan Geländewagen oder mit dem Citron Jumper bzw. Fiat Transporter.


    Habt ihr eine Empfehlung für mich?

    Und hat der Anhänger denn nun wo nötig Prüfzeichen und Papiere oder wie war / ist das nun geregelt?
    Könnte mir gut vorstellen das die seitlichen Klappen wo mal die Haspeln waren prima Lüftungsklappen gibt. Und der Dachgarten gibt der Ausgangsplatz für ne kurze Rutsche.


    Ich glaube SW und RW waren in der Innenstadt die letzten Rundhauber des ehemals vollständigen Hauberlöschzugs. LF16, TLF16/25, TLF 16/24, DL30, SW2000, RW und auf einem Ortsteil ein LF16 TS. Alles MB Rundhauber.

    Kann gut sein das sich das zwischenzeitlich geändert hat oder örtlich stark variiert, aber meines Wissens sind Behördenfahrzeuge nicht versichert (zumindest nicht im klassischen Sinn).


    Das PflVG schreibt jedenfalls keine Haftpflichtversicherung vor.
    mfg JAU


    Ich glaube du liegst da richtig. Nämlich im genannten Link unter Punkt 6c. Habe ja keine Ahnung woher der Anhänger kommt. Bei uns fehlen jedenfalls noch ein paar Einwohner zu der Grenze wo Behördenfahrzeuge nicht mehr versichert sein müssen.


    Aus Neugier eine Frage an die Experten hier: Kann man heute einen LKW Anhänger mit 1t zGG ohne eigene Bremse neu zulassen und mit den üblichen Geschwindigkeiten hinter dem LKW mitführen? Ein großer LKW merkt so ein Anhängsel ja nicht mal. Oder ist ungebremst egal wie (abgesehen von LoF) bei 750kg Schluß?

    Klar sind Feuerwehrfahrzeuge versichert. Ich denke zumindest das es die Anhänger auch sein müssen. In Hessen gibt es den Gemeindeunfallverband bei dem die Gemeinden ihre Fahrzeuge versichern. Zum einen versichert sich ein Einsatzfahrzeug ja nicht so einfach zum anderen sind auch ein paar Einschränkungen dabei was die Nutzung angeht. Die Gemeinde der dieser Anhänger gehört hat bestimmt einen Sachbearbeiter Feuerwehr und auch einen für Versicherung. Die Kollegen Einsatzkräfte bzw. der örtliche Feuerwehrverein hat da nichts mit zu tun. Wobei, Feuerwehr ist Landesrecht, ich kenne nur Hessen.

    §18 Absatz 6 i StVZO beschreibt unter zulassungsfreie Fahrzeuge "Feuerwehranhänger für Löschzwecke" . Man braucht also keinen Zusammenhang zur Landwirtschaft oder ein Folgekennzeichen oder sowas. Ich gehe davon aus das es eine Betriebserlaubnis dafür gibt, mehr nicht. Evtl hast du Glück und der Hersteller ist noch aktiv. Wer ist es? Und natürlich sind die Anhänger auch für den Betrieb hinter LKW geeignet. Es sind gefederte Fahrgestelle. Unserer hat prima hinter das TLF8/8, ein Unimog S404, vom KatS gepasst.
    Für eine Neuabnahme sehe ich ein anderes Problem. Normalerweise sind das ungebremste Anhänger mit 1t zGG. Schaut man heute nach diesem Typ bekommt man PKW-Anhängerfahrgestelle mit 1,2t und Bremse angeboten. Wer will natürlich auch mit LKW Zugöse. http://www.gfd-katalog.com/feu…dex.php?IdTreeGroup=14476 An was für ein Fahrzeug soll denn der Anhänger in Zukunft angehängt werden und für welchen Zweck?

    Das FEM von FreeCAD ist unvollständig. Die Liste spricht von einer Workbench für Pre- und Postprocessing. Das eigentliche Modul für die Berechnung, die Solver, werden nicht genannt. Vermutlich kann man andere als Freeware verfügbare Programme mit dem im PreP. vorbereiteten Modell füttern und nach der Berechnung im PostP. auswerten.