Jein.
Wenn ich alle Antworten die mir zu meinen Ideen gegeben wurden richtig verstanden habe dann .....
- ist es möglich einen Anhänger mit einer anderen Deichsel, Auflaufeinrichtung auszurüsten.
- muß die Deichsel wenn es ein einzelnes Bauteil ist typgeprüft sein, also eine PrüfNr tragen
- gilt ein Anhänger der weder FahrgestellNr noch Brief hat bei einer Wiederzulassung als Neuinbetriebnahme.
- muß jedes Bauteil den aktuellen Vorschriften entsprechen und nicht denen bei der Erstzulassung.
- hat sich bei der Rückfahreinrichtung vor einigen Jahren etwas geändert sodaß alte Achsen nicht mehr in Neufahrzeugen verwendet weren können.
- muß man einen Nachweis vorlegen das Achse, Bremse, Räder und Auflaufeinrichtung zusammen passen ([definition='1','0'][/definition]).
- habe ich in dieser Aufzählung bestimmt ein entscheidendes Detail übersehen.
Gruß Frank