Beiträge von Hängerspezi

    Ich sag ja, 50 % haben nicht die korrekte Ausstattung zur Anhängerblinküberwachung:police:....zu lesen in Euren Beiträgen =)
    Tja, Mani, Du bist auf dem alten Stand! Die Entscheidung ist vor ca. 8 Wochen gefallen.
    Ein Ministeriumsschreiben liegt einem Hersteller vor!
    Wann das veröffentlich wird, kann ich nicht sagen. Ich glaube, ich darf das Schreiben auch hier nicht veröffentlichen, weil es nicht an uns gerichtet ist. Nimm es mal so als richtig hin und Du bist auf dem neuesten Stand. Das schlägt noch gewaltige Wellen..........wieder "in der Kupplungszene"!


    Die genannte PDC Abschaltung (Rückfahrsensoren) sorgt auch für Zündstoff. Nachdem nun mehrere Unfälle passiert sind (hauptsächlich mit Fahrradträgern bewaffnete Fahrzeuge beim Rückwärtsausparken), gibt es 2 Lager. Die einen machen Werbung mit einer PDC Abschaltung, die anderen sagen: Nein, lieber nicht antasten. Ist auch ein längeres Thema. Also: Es gibt beide Möglichkeiten. Letztendlich entscheidet der Kunde.


    Moderne Steuermodule für den Anhänger können jederzeit erkennen, wieviele Verbraucher hinten dran hängen; dazu muss es erkennen, ob ein Fahrzeug LED Leuchten hat, ob ein Anhänger LED Leuchten hat und ob ein Fahrzeug über eine Ersatzlichtfunktion verfügt ....Ist also nicht mehr "nur" ein Relais. Es ist ein Bauteil, welches das Computerzeitalter mit der Steinzeit verbindet, denn auch ein 40 Jahre alter Anhänger sollte mit dem neuesten Audi kommunizieren können...:cool:


    Andreas

    Ja, das kann natürlich auch passieren. Der Gesetzesperfektionismus hat hier noch nicht allzu viel Blüten getrieben.
    Aber es gibt noch viel mehr Ursachen für beidseitige Ausfälle. Die Vorschriften sind noch nicht angepasst!
    Ein paar Punkte, die die Mehrheit der Leser bestimmt nicht kennen:
    - Dem Fahrzeugführer muss auch angezeigt werden können, wenn beide Blinker defekt sind (das ist bei Billiggeräten nicht der Fall - somit nicht zulässig)
    - Ein Summer ist nicht zulässig (das war jahrelang in der Kupplungsszene ein Streitpunkt)
    - Die Nebelschlussleuchte darf am Auto nicht brennen, wenn ein Anhänger oder ein Träger genutzt wird und diese eingeschaltet wird.


    Gruß
    Andreas

    Ja, ist ganz einfach: Bremslicht und Fahrlicht hast Du immer doppelt. Blinker nur einmal. Fällt der aus, kann das fatal sein!
    Der Anhänger wird nicht an der elektronischen Last erkannt, sondern mittels Microschalter oder elektronischer Anhängererkennung (geschlossener Stromkreis)
    Mittlerweile nimmt das bei Fahrzeugen mit CAN BUS noch ganz andere Dimensionen ein. Wäre hier viel zu auschweifend und nicht mehr zum Thema passend.


    Gruß
    Andreas

    Oh je, mit dem Thema "Anhängerblinküberwachung" kann man einen eigenen Beitrag aufmachen. Hab ziemlich intensiv mit dem Thema zu tun.....bzw. meine Firma.
    Ca. 50 Prozent aller nachgerüsteten Fahrzeuge fahren mit fehlerhaften Anlagen in der Gegend herum, und dabei ist es nur zum kleineren Teil schlechte Wartung und vermoderte Dosen, sondern nicht richtig funktionierende Relais und Steuergeräte.


    Andreas

    Dieses Spiralkabel (oder Wendelkabel) hat Vor- und Nachteile, es kommt darauf an, was man damit machen will!
    Mögliche Vorteile, die man beachten könnte:
    - Ärgert mögliche Diebe, die nachts Anhänger klauen wollen. Das Kabel über Nacht einfach mitnehmen. Damit ist am Anhänger nur noch eine Steckdose...
    - Bei Verwendung von mehreren Zugfahrzeugen (Traktor, Unimog und PKW; LKW usw) ist immer die passende Länge da, ggf. auch passender Stecker
    - Wir haben nicht so viele Beschädigungen an Kabeln, die über den Boden schleifen


    Nachteile natürlich auch:
    - Das Gewicht zieht gerade bei 7poligen Steckern schon mal während der Fahrt durch die Schleuderbewegungen den Stecker raus...also wenn, dann überhaupt besser 13polige Kabel verwenden.


    Ich würde das reine Kabel nehmen und meine gewünschten Anschlüsse selber dran machen. Ggf. auf der Anhängerseite auf Stecker und Steckdose ganz verzichten, Leitungen zusammenlöten und abdichten, so dass es erst gar nicht mehr als "Zwischenstück" verwendet wird, sondern nur als normales Kabel. Sinnvollerweise dann gleich mit einem 13 poligen Stecker wegen des Bajonettanschlusses. Der fällt nicht mehr raus!
    Du merkst, wenn man Vor-und Nachteile gegeneinander abwägt, landet man letztendlich wieder "fast" bei einem normalen Kabel, ggf. mit Adapter. Das Spiralkabel macht also nur in wenigen speziellen Fällen wirklich Sinn!


    Gruß
    Andreas

    mmh, damit kann ich Dir leider nicht dienen.
    Aber wir haben in der Firma noch Taro Zubehörteile auf dem Speicher. Die wurden seinerzeit von Al-KO produziert.
    Ich müsste mal schauen, damals hatten wir:
    - Seitenschweller
    - Heckschweller, der seitlich begann und ums Heck herum ging. Er war geteilt
    - Gestell für die Ladefläche mit Planenaufbau..


    Wie gesagt, wenn das interessant für Dich wäre, gib mir Bescheid, ich geh dann mal stöbern.



    Andreas

    Fast alle Anhängerhersteller bauen ihre Anhänger mit Holzböden (die mit Stahlblechböden lass ich mal aussen vor, da spielt das Mehrgewicht und die Verschweißungen keine Rolle)
    Der Grund liegt zum Einen im Preis, zum anderen sind Siebdruckplatten immer noch das Material, dass am ehesten formstabil bleibt. Es gab schon Versuche mit Kunststoffböden, die zwar die Festigkeit boten, aber unter extremen Witterungseinflüssen keine saubere Formstabilität mitbrachten. Wollten die Hersteller diesen Makel auch beseitigen, waren die Böden nicht mehr zu bezahlen.
    Bei den Siebdruckplatten (Sieb/Film Ausführung - es gibt die gleichen Platten ja auch beidseitig glatt) gibt es aber auch erhebliche Unterschiede in der Materialqualität. Finnische Birkenplatten sind zwar teurer, haben aber eine über 50 Prozent höhere Punktbelastung als vergleichbare Platten aus Osteuropa oder Asien und bestehen in jeder Lage aus langsam wachsender finnischer Birke, die kaum Wasser aufsaugt.


    Gruß
    Andreas

    Hallo Jan hallo Mani,
    unsere Aussagen über die technsichen Probleme decken sich ja. Hab auch weiter oben schon geschrieben, dass nur die Bremse via Handbremshebel nicht die komplette Bremsprüfung ist. Das stelle ich nicht in Frage. Das Thema Einachser ist auch klar.
    Ich versuchs nochmal anders herum: Wenn ich mit einem Tandemanhänger und einem Zugfahrzeug auf den Rollenprüfstand fahre, kann es passieren, dass ich nicht in die Senke mit den Rollen hinein komme und die Wirkung der Bremse nicht geprüft werden kann, weil die Räder über den Rollen in der Luft hängen. Sei es die Vorder- oder Hinterachse und in Verbindung mit der Kupplungshöhe der Zugfahrzeuge usw...


    Und das man die Prüfung nicht im abgekuppelten Zustand machen sollte, haben die Ereignisse ja schon hinreichend gezeigt, daher mussten ja auch Ausführungsbestimmungen geändert werden.


    Andreas

    Hallo Mani, moin,
    es geht alles! So zum Beispiel ein Bremsenprüfstand, wo es aus Platzgründen nicht mehr möglich ist, ein Auto vorne dran zu haben!


    Zitat: "Und wie soll die Bremse beim rückwärts schieben bremsen ohne Auto? " Die Dekra prüft die Wirkung mit der Hilfe des Handbremshebels, nicht durch das Bewegen des Anhängers auf der Rolle....sprich Auflaufeinrichtung eindrücken durch Rückwärtsfahren.


    Die finden immer ne Lösung ;)

    Ja, wenn Du die 100er Regelung in Anspruch nehmen willst, würde ich ihn drauf ansprechen. Jeder Hersteller, den ich kenne, hat zumindest in seiner Preisliste einen Aufpreis für dieses Zubehör aufgelistet.
    Wenn es sich um einen Lageranhänger ohne diese Aufnahmen an der Achsschwinge handelt, ist es ihm vielleicht zu aufwendig, die Teile anzuschweißen. Wenn man als Händler alle Arbeitsschritte, das Material und die TÜV Abnahme zusammenrechnet, ist es günstiger, die 100 km/H Zulassung gleich ab Werk zu bestellen. Die Aussage gilt aber nicht generell! Es kommt auf den Anhängerhersteller und dessen verbauten Achsen an, zudem haben sich immer mehr Hersteller dazu durchgerungen, die Abnahme - nur papiertechnich - bereits ab Werk mitzugeben!


    Andreas

    Moin Manni,
    die BG lässt eine Prüfung von gebremsten Anhängern aus UVV Gründen auf nem Rollenprüfstand in nicht angekuppeltem bzw "gesicherten" Zustand nicht zu. Unsere Dekra im Saarland hatte mehrere Gespräche geführt (ich hab nur die mündlichen Aussagen des Kollegen - dem ich aber voll vertraue). Dabei gab es bereits im vergangenen Jahr einen Unfall durch einem Einachser, der ungesichert auf dem Prüfstand stand und der Prüfer die Handbremse anzog. Der Anhänger machte eine seitliche Drehung und schleuderte einen Mitarbeiter gegen einen Spind. Er sollte den Anhänger von Hand festhalten. Wird also die Prüfung eines Tandem in angekuppeltem Zustand durchgeführt, kann es bei vielen Prüständen passieren, dass das Rad keinen Kontakt in der Mulde bekommt, von Kräften beim Anziehen der Handbremse bei falsch eingestellter Bremse in nicht angekuppeltem Zustand und nem 6 Meter Anhänger kann das schon arg ins Auge gehen.


    Die Thematik hatte sich aber erst im letzten Jahr als problematisch herausgestellt, weil die Folgen kurz nach Einführung der Verordnung nach oben gemeldet wurden. Ergebnis: Einführung einer Durchführungsverordnung zur Aufhebung der Verordung über die Richtigkeit der Durchführungsanweisung...oder so ähnlich:biggrins:


    Na ja, auf jeden Fall ist es im Saarland bei der Dekra Fakt: Einachser mit Sicherung auf den Rollenprüfstand, Tandem mit Fahrversuch.
    Ich denke mir, die Händler haben sich auch gewehrt und DEKRA lief Gefahr, Werkstattstützpunkte zu verlieren. Denn kurz nach Einführung flatterten Handzettel von Hebebühnenherstellern ins Haus, die passende Hebenbühnen im Programm hatten. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt...:evil2:


    Gruß
    Andreas

    Ja, seit letzten Jahres greift eine Verordnung, wonach gebremste Anhänger auf den Bremsenprüfstand müssen. Sie besteht schon länger, aber erst im letzten Jahr wurden die Prüfstellen zur Umsetzung verdonnert.
    Was der Gesetzgeber jedoch nicht bedachte:
    - Prüf mal einen Tandemanhänger auf nem normalen Rollenprüfstand....
    - Welche Aussenstelle (Händler mit Stützpunkt einer Prüforga) hat einen Prüfstand, bzw. welcher Autohändler hat einen, der für Tandem geeignete Prüfstände hat...
    - Wer sagt dem Eigentümer, dass der Anhänger nur leer oder gleichmässig beladen geprüft werden kann - einseitige Beladung führt zu Fehlern beim Bremstest)
    - Prüfung mit Anziehen des Handbremshebels ist ja schön und gut, aber das ist letztendlich doch nur ein Teil der Auflaufeinrichtung....


    Ergebnis: Für Tandemanhänger gibt es noch ausnahmsweise die Bremsprüfung mit Fahrzeug, Einachsanhänger fahren wir mit dem DEKRA Kollegen dabei zu unserem Händlerkollegen (Autohändler im Ort) und prüfen dort auf dem Rollenprüfstand. Ist alles etwas umständlich, ab er wir bauen definitiv keinen Bremsenprüfstand in die Werkstatt, die Kosten wären für uns viel zu hoch! Das würde sich nie rechnen....zumal man nie weiß, was demnächst noch an Änderungen kommen könnte...


    Andreas