Beiträge von Hängerspezi

    Ist eigentlich schon alles dazu geschrieben, was ich an Erfahrungswerten als Händler auch weitergeben könnte. Überwiegend kommunale Firmen entscheiden sich für einen Gitteraufsatz für den Transport von Grünschnitt und Hecken. Dort wird zwar mit Gabeln u.ä. über den Gitteraufsatz beladen, aber in aller Regel nach hinten entladen.
    Für vielseitigeren Einsatz sind BW-Aufsätze empfehlenswerter, da leichter und schneller zu entfernen, weniger Gewicht haben und man kommt nicht in die Versuchung, Fahrzeug und Anhänger über Gebühr zu belasten.
    Aus Ladungssicherungsgründen wird ein Gitteraufsatz auch nicht mehr ohne Netz aktzeptiert, gerade bei Holztransporten und Grünschnitt.


    Gruß
    Andreas

    Hallo,
    2 kurze Hinweise zur Ergänzung Eurer Beiträge:
    - Unsinn baut schon lange für Koch Anhänger. Das ist kein Geheimnis in der Szene. Ich glaube nicht, dass Du deswegen den Anhänger zurück geben kannst. Im Gegenteil, die Unsinn Anhänger sind erheblich verwindungssteifer aufgrund der durchgehenden Hohlprofilkonstruktion wie die meissten seiner Wettbewerber. Also ich wäre froh, dass es dann doch ein Unsinn ist.. Ich spreche jetzt nicht über Preise!!
    - Thema Stoßdämpfer bei Hochladern wie den Dreiseitenkippern: Grundsätzlich empfehlenswert, aber nicht lebenswichtig! Wo es Ärger geben kann, wenn ein Anhänger mit kleinen Rädern und 0-Grad Achsen auf Feld und Waldwegen oder Baustellen gefahren wird. Schäden an den Dämpfern oder Hydraulik kommen dann schon mal vor. Das sollte auch berücksichtigt werden bei der Überlegung.


    Gruß
    Andreas

    sorry OT:
    Andreas, wo hast Du denn das schnucklige Gefährt aus deinem Avatar vorgestellt?


    Gruss georg123


    Hallo Georg,


    das ist mein CanAm ATV mit meinem Anhänger von Ellebi. Ich fahre seit über 10 Jahren so'n Vierrad ;)
    Der Anhänger ist einer der kleinsten gebremsten Serienanhänger, passt eben wunderbar dazu!


    Gruß
    Andreas

    Hallo,
    bin zwar schon länger angemeldet, aber ich ich habe mir für's neue Jahr vorgenommen, öfters im Forum aktiv zu sein. Werde mich in einem anderen Beitrag auch noch vorstellen.
    Mir ist hier nur aufgefallen, dass ein wichtiger Aspekt nur einmal oben erwähnt wurde, aber dann nicht weiter berücksichtigt wurde.
    Wenn der 750 kg Anhänger ohne Bremse die Regelung in Anspruch nehmen will, muss das Leergewicht vom Zugfahrzeug mind. 2500 kg betragen. Der Gesetzgeber spricht bei der Berechnung nicht von "tatsächlichen" Lasten, sonder von "zulässigen" Lasten des Anhängers!
    Die Formel lautet: "zulässiges" Gesamtgewicht Anhänger Kleiner als (0,3 x "Leergewicht" Zugfahrzeug).
    Es bestünde dann die Möglichkeit, den Anhänger abzulasten!


    Gruß
    Andreas