Zitatich dachte immer ..............
das tun leider viele, und auch oft falsch, es gilt aber immer nur das was in der StVO bzw StVZO bzw FS Verordnung steht
und da gibts dann noch ein paar Feinheiten
um beim Golf Beispiel zu bleiben
mein Dreiachser hat 1200 kg, den darf der Golf leer ziehen, aber in dem Fall nur mit BE, nicht mitm 3er, weil der wiederrum nicht für mehrachsige Hänger gilt
der alte 3er ist eben nicht 1:1 gleich zu setzen mit dem BE
anderes Beispiel
Papi fährt mit seim 3er FS beruflich nen 7,5t, sogar mit Anhänger und insgesamt 18,75 t zGG
Privat hat er noch nen dicken Ami Pickup mit 1,2t Tandemhänger, den darf er auch mitm 3er fahren, Sohnemann mit BE aber nicht, da der Ami schon über 3,5t zGG hat
der Sohnemann kauft sich deshalb nen Japan Pickup mit 3.3 t zGG und nen Drehschemelhänger mit 3,5 t dazu, den kleinen Pickup darf Papi auch fahren, aber nur Solo oder mit seinem Tandem, mit dem Drehschemel darf er nicht, trotzdem er sonst mit 18 t rumfahren darf, da er mitm 3er nur Einachser ziehen darf
mit 18 macht auch noch Töchterchen ihren FS, da sie nicht vor hat mit Hänger zu fahren, verzichtet sie auf den E, außerdem gibts ja noch Papi und den großen Bruder, und außerdem darf sie ja auch mit dem B und dem Pickup vom Bruder einen Anhänger bis 750 kg ziehen, den Drehschemel darf sie auf keine Fall ziehen und Papi´s Tandem auch nicht mit dem Pickup, da zgg von beiden zusammen über 3,5 t liegt
aber da ihr Golf ja auch ne AHK hat darf sie sogar Papis Tandem ziehen, da der Golf leer 1250 kg wiegt und ein zGG von 1800 kg hat (Gewichte geschätzt, dienen nur als Beispiel)
SOOOOOO einfach ist das FS Recht
Gruß Mani