Hallo
was der Fahrschulfuzzi da schreibt ist leider auch Mist, der soll nochmal lesen lernen oder seinen Chef fragen
Zitat
Caravan-Führerschein B96
Spezieller Führerschein für das Ziehen von schweren Caravans. Inhaber eines B Führerscheins dürfen mit dieser Erweiterung eine PKW-Anhänger-Kombination bis 4.250 kg zulässigen Gesamtgewicht steuern. Voraussetzung ist eine eintägige Schulung.
das ist kein Caravan Führerschein, sondern der gilt erstens für jede Art von Anhänger, und erweitert einfach den B um 750 kg, sonst NIX
B und B96 unterscheiden sich nur um die 750 kg Gewicht in der Kombination mit Anhänger, sonst sind beide gleich
nochmal zum mitschreiben
der B gilt für Fahrzeuge bis 3,5 t (das war so und bleibt so)
für Fahrzeuge bis 3,5t mit max 750 kg Anhänger (das war so und bleibt so)
oder für Fahrzeugkombinationen bis 3,5 t, also z.B Auto 2t Anhänger 1,5 t =3,5t
(da ändert sich nun was, jetzt darf das Auto auch 1,5 t haben und der Hänger 2t, wenns vom Hersteller so erlaubt ist, da sind in Zukunft die Leergewichte nicht mehr entscheidend)
jetzt wurde aber bisher vielfach der Fehler gemacht, an ein mit 3,5 t zgg zugelassenes Fahrzeug noch einen Anhänger mit 750 kg anzuhängen
DAS IST und WAR VERBOTEN, weil, siehe oben, mit B nur Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen bis 3,5 t erlaubt sind
an meinen Nissan mit eingetragenen 3,2t zgg darf man mit FS B eben nur noch 300 kg anhängen und keinen 750 kg Anhänger
und genau dafür ist der B96 gedacht, das man eben auch an meine Kiste noch 750 legal fahren darf, daher die 4250 kg Grenze, (3500+750 kg)
(die dann auch für alle anderen Kombinationen gilt)
und am BE ändert sich praktisch gesehen auch wenig, außer das beide Fahrzeuge nicht über 3,5t liegen dürfen, aber in der Regel war das ja bereits durch die Fahrzeuge begrenzt, nur solche Ausnahmen wie Gerhards Gespann, sind nun auch mit BE nicht mehr möglich
Jay, vielleicht solltest Du das in dem andern Forum mal klar stellen, ich hab kein Bock mich da auch noch an zu melden
Gruß Mani