Hallo
ZitatOben an den Lichtscheiben steht "Oben"
daher gehe ich mal davon aus, dass das so sollte
Richtig, vermutlich steht auf einer der Seiten auch noch "Oben", dann kannst die wahlweise anbringen, wie es gefällt
ZitatWenn ihr also meint, das man die Dinger nicht braucht, bzw. vielleicht garnicht zulässig sind,
das meinen nicht wir, das sagt der Gesetzgeber
ZitatAber unzulässig kann die Lösung auch nicht sein, sonst gabe es die "roten Kennzeichenleuchten"nicht
Doch, die Kennzeichenleuchte ist dafür geprüft das sie nach hinten auch rot leuchtet, die Lösung bei dir nicht
zu der E-Prüfnummer gehört immer noch eine Nummer, die besagt was das für eine Leuchte ist
Du darfst auch keine Seitenmarkierungsleuchte als Blinker benutzen und umgekehrt, auch wenn beide gelb leuchten
und die Multipoint gibts nicht mit Kabel zum selbst basteln, nur die älteren Versionen, aber Du kannst ja die Kabel abschneiden und in ne vorhandene Dose gehen, wenn nicht bis vorne neu verlegen willst
Gruß Mani