Nur ein Verwarngeld? da isser aber gut weg gekommen
so wie der drin hängt war der auch noch überladen, der Anhänger war nicht angesteckt, somit hinten keinerlei Licht, da wäre schon mehr als ne Verwarnung angebracht
Nur ein Verwarngeld? da isser aber gut weg gekommen
so wie der drin hängt war der auch noch überladen, der Anhänger war nicht angesteckt, somit hinten keinerlei Licht, da wäre schon mehr als ne Verwarnung angebracht
Ausschließlich der Halter haftet bei Unfällen!
dann viel Spass, wenn der Prüfer dein Fahrzeug aufn Bremsenprüfstand fährt und in dem Moment z.B. die Kupplung kaputt geht und er auf den vor dir auf der Grube stehenden Luxusschlitten drauf knallt der sich gerade seine vergoldeten Felgen eintragen lässt
bin gespannt ob du dann immer noch sagt, egal zahl ich, ist ja mein Auto
is der Sohn, und in nem neuen Gebäude
2.2 Liter Diesel, 175 PS, 420 Nm, Allrad
dann muß ja bald wieder ein größerer Anhänger her, damit die AHK ausgelastet ist
des is a Schwob, der muß spare, jeder Buchstab koscht Geld ![]()
Also die Idee und alles ist gut, aber ich kann mir die Dinger noch so oft anschaun, die werden einfach nicht schöner
die Lampen selbst, des Plastik schaut aus wie 50 Cent Teil ausm Kaugummiautomat
hats da nichts schöneres gegeben?
Automatisch ist nie was, vor allem nicht bei so Eigenbauten, da wurde verbastelt was zu Verfügung war
kennst du sowas?
und dann geht man zum örtlichen Teilehändler und bestellt das, und wenn keinen kennst, bestellst es im Internet
zb bei einem wie dem hier, der hat sowas da und vermutlich auch die Buchsen, dank Gockel findet man heut ALLES
ein Beispiel für öffentlich
ZitatDas Gelände einer Tankstelle, jedenfalls die Ein- und Ausfahrten und der Bereich um die Zapfsäulen, ist öffentlicher Verkehrsraum, weil zwischen dem Tankstelleninhaber und seinen möglichen Kunden keine so engen persönlichen Beziehungen bestehen, dass der Benutzerkreis von vornherein bestimmbar wäre.
Ausnahmen gelten allerdings für Flächen bzw. Zeitspannen, auf bzw. in denen er- kennbar kein Betrieb stattfindet.
ein Beispiel für nicht öffentlich, auch wenn man eventuell auch als Fremder drauf fahren kann
Zitat
Ein Parkplatz, den der Leiter einer Behörde oder eines Unternehmens seinen Bediensteten bereit stellt, ist nicht öffentlich. Denn aufgrund des anhand der Anstellungsverträge jederzeit ermittelbaren Personenkreises liegt eine abgrenzbare Gruppe und damit die Nichtöffentlichkeit des Parkplatzes vor. Das gilt auch, wenn der Platz zu gewissen Zeiten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird.
richtig, auch ein Privates Gelände das von der Öffentlichkeit genutzt werden kann, so wie der TÜV, Baumarktparkplatz, Tankstelle ist öffentlicher Verkehrsraum und dort gelten die normalen Gesetze, fahren nur mit Führerschein, Versicherungspflicht, Rechts vor links usw
nur wenns zum Crash kommt, dann isses laut Polizei plötzlich privat und die wollen nix davon wissen, aber sonst ist es öffentlich
ich habs mir nicht ausgedacht, is halt so
Palette is nix, dann mußt ja wieder jede Fliese einzeln in die Hand nehmen zum ausladen
hol dir ausm Supermarkt oder McDoof ein paar kleine Kartons und stapel sie da rein, dann kannst se auch damit wieder ausladen
im Notfall gehen auch noch diese roten Kisten, aber die kannst dann schon fast nicht mehr heben wenn die voll machst
kleine Kartons sind am besten, auch Weinkartons gehen
oder kleine Pakete machen, aber nicht mit Klebeband sondern Frischhaltefolie, die kann auch ewig dran bleiben, und die Pakete rutschen nicht groß rum dann
was habt ihr für einen komischen TÜV bei euch?
Da wo ich hin gehe spielt das keine Rolle.
was hab ich gesagt?
manche TÜV nehmen das aber nicht so genau
Da stell ich die ohne Nummernschild hin und der Prüft die
und was machst wenn die Kiste wegrollt und ein anderes Fahrzeug beschädigt?
dann zahlst des aus eigener Tasche
deshalb ist normalerweise ein Kennzeichen Pflicht, der TÜV Hof ist rechtlich öffentlicher Verkehrsraum und da darf man nur mit Zulassung und VS fahren, ganz einfach
deshalb kann man nicht pauschal sagen es geht ohne, nur weils manche nicht so genau nehmen
tja das Problem kenn ich, hatte ich vor zwei Monaten mitm Auto, bevors zur EV kam isser gestorben
aber die Zulassungsstellen haben sich dann drauf geeinigt das eine der andern glaubt und es ging dann auch ohne
aber frag nicht wie oft ich mit denen alle telefoniert hab bis ich das soweit hatte
wegen so nen Spielzeuganhänger würde ich mir diesen Stress nicht antun, entsorgen, fertig
vor allem da Bernd da recht früh dran ist mit dem Hinweis
dann kann die Frau die Eidesstattliche abgeben, sie ist ja vermutlich die Erbin und damit gehört ihr der Anhänger ja
du brauchst von ihr nen Kaufvertrag in dem steht das Du den Anhänger ohne Papiere bekommen hast und sie muß die EV persönlich bei der Zulassung machen
dann bleiben also 4 cm bis er auf Anschlag ist, das sollte gerade so reichen, solange nie überladen bist und der Reifen niemals voll einfedert
oder ne Abtrennung selber basteln, so das nur ein ca 1 cm breiter Streifen leuchtet
Wie wäre es denn wenn du die Blechkante oben an der Fassung der Kennzeichenleuchte entfernst?
das geht nur Rechts, da ist ne Abtrennung zur Rückfahrleuchte vorhanden
links ist da auch noch die NSL die dann mitleuchtet, da wirds schwierig
Hallo
wegen Kennzeichen ruf bei deim Wunsch TÜV an, der wird dir sagen ob er mit der Trailerlösung einverstanden ist
normalerweise nicht, weil das Fahrzeug ohne Kennzeichen nicht versichert ist, und da der zumindest aufm Hof bewegt wird, muß er versichert sein, falls im ungünstigsten Fall was passiert
manche TÜV nehmen das aber nicht so genau und drücken bei nem Anhänger beide Augen zu
zu den Schrauben, ? was verstehst du unter zu lang, 5mm oder 500 mm