Hallo Frido,
wenn der Anhänger 10 Jahre nicht zur HU war, wirst Du für 6 x HU bezahlen. Oder habe ich das falsch in Erinnerung?
Sinnvoller wäre abmelden. Es besteht dabei nur das Risiko, dass die Zulassungstelle die Ordnungswidrigkeit mit dem Überziehen der HU feststellt und dass dafür gezahlt werden muss. Es soll Zulassungsstellen geben, die sowas machen. Aber das Bußgeld wird hoffentlich geringer sein als 5 x HU!
Nach der Abmeldung kannst Du ein Kurzzeitkennzeichen beantragen und benutzen. Und dann hast Du 5 Tage Zeit um Werkstatt und HU zu machen. Oder Du gehst zu einer Werkstatt, die HU "selbst" macht.
Evtl. besteht noch die Möglichkeit, eine HU Vorführung zu machen, dann mit der Mängelaufstellung in die Werkstatt zu fahren und die HU im Rahmen der Wiederzulassung zu "vollenden".
Wo bist Du versichert oder hat der Anhänger keine Versicherung? Für das Kurzzeitkennzeichen fallen nämlich bei Wiederzulassung keine besonderen Versicherungsprämien an, wenn man das Fahrzeug anschließend bei der gleichen Versicherung für 1 Jahr versichert.
Alles klar?
Wenn nicht, schreib mir eine PN!
Und dann wünsche ich allen einen geruhsamen Übergang in ein hoffentlich erfolgreiches Jahr 2011!
Peter