Beiträge von passat2204

    Hello.


    I have doubt with the articles 338121 and 338122. There look like the same and not which is the two the correspondent whom I have to be able to replace it.
    In my trailer it appears "TYP GSA 1,5/1 AUSFUHRUNG B1" for what I believe that there can be 38122 the correct model that I must replace.
    They might clarify the differences to me between "Stoßdämpfer Grau GSA1.0 GSAR1.0 kurz" and
    "Stoßdämpfer Grau GSA1.5 GSAR1.5"?


    Thank you very much.

    Hallo,


    der Besuch bei der Polizei steht noch an. Ich wollte allerdings vorbereitet sein und hier mal die Meinungen hören.


    Das mit der Steuer ist kein Thema mehr. Der Anhänger wäre in Deutschland steuerbefreit. Es handelt sich um eine Anhänger-Arbeitsmaschine.


    In Frankreich erfolgt die "Zulassung" folgendermaßen: Der Eigentümer nimmt die Zulassung seines Zugfahrzeugs und besorgt sich damit ein "drittes" Kennzeichen. Dieses ist, damit es nicht zum Wechselkennzeichen wird, am Anhänger festzunieten.


    Ich habe also einen Anhänger mit einem originalen zugeteilten französischen Kennzeichen mit meinem deutschen PKW zu ziehen.


    Bei Satterlaufliegern sieht man auch gelegentlich, dass die eine andere "Nationalität" haben als die Zugmaschine.


    Gruß


    Peter

    Hallo zusammen,


    jetzt habe ich mal eine Frage, zu der mir die Suche im Internet keine abschließende Antwort geliefert hat.


    In Frankreich sind Anhänger bis 750 kg zulassungs und versicherungsfrei.


    Wie würde sich denn eine Benutzung durch ein deutsches Zugfahrzeug bei Einsatz in


    a) Deutschland
    b) Frankreich


    darstellen?



    Das Internet spuckt folgendes aus:


    Die Steuerbefreiung nach § 3 KraftStG für ausländische Pkw und Anhänger werden durch eine Vielzahl von bilateralen Verträgen und so genannten Doppelbesteuerungsabkommen ergänzt bzw. überlagert, die nach § 15 I Nr. 7 KraftStG mit zahlreichen Staaten vereinbart worden sind. Das Kraftfahrzeugsteuerrecht hat deshalb bei der Behandlung von ausländischen Fahrezugen nur noch eine geringe Bedeutung.


    Nach diesen Gegenseitigkeitsabkommen sind Kfz und deren Anhänger, die im Gebiet einer Vertragspartei zugelassen sind und zum vorübergehenden Aufenthalt in das Gebiet der anderen Vertragspartei gelangen, von den Steuern und Abgaben befreit.
    Als "vorübergehender Aufenthalt" gilt (wenn nichts anderes fixiert wurde) ein Inlandsaufenthalt von bis zu einem Jahr, beginnend mit dem Tag des Grenzübertritts (vgl. auch § 5 IntVO). Die jeweils vereinbarten Fristen beginnen jedoch nach jedem - auch nur kurzfristigen - Grenzübertritt erneut zu laufen.


    Mit Frankreich besteht seit 1970 ein solches Gegenseitigkeitsabkommen, wonach ein Pkw und auch Anhänger für 1 Jahr steuerbefreit sind (BGBL 1970 II, S. 1317). Die Gegenseitigkeitsabkommen kennen bei der Steuerfreiheit keine Beschränkung hinsichtlich der Person, die das Fahrzeug (den Anhänger) benutzt. Es ist deshalb unerheblich, ob das Fahrzeug (der Anhänger) von einem Inländer oder Ausländer benutzt wird.


    Daneben wird das deutsche Kraftfahrzeugsteuerrecht auch durch das multilaterale Genfer Abkommen v. 18.05.1956 (BGBL 1960 II, S. 2397; 1961, S. 837, 922; 1983, S. 658; 1994, S. 446) überlagert. Deutschland und Frankreich sind Vertragsparteien dieses multilateralen Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im Internationalen Verkehr. Auch hiernach wird für die Benutzung von Fahrzeugen zum "privaten Gebrauch" und den "vorübergehenden Aufenthalt" Steuerbefreiung gewährt, wenn das Fahrzeug in einem anderen Vertragsstaat des Genfer Abkommens zugelassen ist. Auch das Genfer Abkommen kennt bei der Steuerbefreiung keine Beschränkung hinsichtlich der Person, die das Fahrzeug benutzt (egal ob Inländer oder Ausländer).


    Zitat Ende!


    Also schon mal kein Steuervergehen. Aber was ist mit Zulassungsverstoß und Haftpflicht, wenn er sich vom Zugfahrzeug löst?


    Gruß


    Peter

    Hallo,


    jetzt fällt es mir wieder ein. Letztes Jahr hatten wir ein Bierverkaufspavillion, da musste man keine Stützen mehr rausziehen sondern konnte es elektrisch bis auf den Boden ablassen. Es war eine Einzelachse und das war bestimmt auch so konstruiert.


    Gruß


    Peter

    Hallo,


    ich habe einen ungebremsten Anhänger mit 850 kg zul. Gesamtmasse. Der hat eine Wechseldeichsel.


    Da darf ich mit der Zugöse auch nur bis 750 Kg an eine Zugmaschine dranhängen?


    Und bei einem ungebremsten Kompressoranhänger mit Zugöse ist die Gesamtmasse auch über 750 kg. Da kann man nichts abbauen. Da gilt dann kein Bestandsschutz? Bremsachse und Auflaufeinrichtung dranbauen? Abmelden und verschrotten?


    Ich glaub das net!


    Gruß


    Peter

    Hallo Tino,


    schau mal in den Rubriken "Suche" bzw. "Biete".


    Evtl. passt ja der Brief von dem angebotenen Anhänger oder der Besitzer kann dir sagen, wo die Fahrgestellnummer zu finden ist.


    Eine Zeitlang wurde die Fahrgestellnummer nicht eingeschlagen, sondern nur in dem aufgenieteten Typenschild "verewigt". Da könntest Du dann lange suchen :mad: !


    Ansonsten müsstes du schauen, ob die vier Schwingen, die die Räder halten, noch in Ordnung sind. Falls die durchgerostet sind, lohnt die ganze Aktion nicht mehr und ich würde mich mal mit dem Teilesucher aus der Rubrik "Suche" in Verbindung setzen.


    Gruß


    Peter

    Hallo,


    @ Gerhard


    Hab gerade noch ein Smiley gesetzt.:kapitulier: Und übrigens, links im Kennzeichen steht ein D und die Schweiz hat keine Euro-Kennzeichen.


    Wikipedia behauptet übrigens folgendes:


    Mit 597 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2009) gehört Zullwil zu den kleineren Gemeinden des Kantons Solothurn. Von den Bewohnern sind 94.1 % deutschsprachig, 2.5 % albanischsprachig und 0.7 % sprechen Französisch (Stand 2000). Die Bevölkerungszahl von Zullwil belief sich 1850 auf 334 Einwohner, 1900 auf 315 Einwohner. Im Verlauf des 20. Jahrhunderts stieg die Bevölkerungszahl bis 1970 kontinuierlich auf 604 Personen an. Seither wurden nur noch geringe Bevölkerungsschwankungen verzeichnet.


    Ob es sich bei den Franzosen wohl um eine Familie handelt? Und woher kommen die Albaner? :kratz:


    Gruß


    Peter

    Hallo "Zobler",


    hier soll es angeblich welche geben:


    Komplet Gummifederung ( 2 Stk. = 135.Fr.) 2 Komplete 4 x 35 mm.
    Schweiz - Tel. 0041 62 293 13 14
    Schweiz - Portokosten 15.-Fr - Paket B-Post gegen Unterschrift.
    Auslandsendung Preis + Porto+Nachname.


    Leider hab ich den Umrechenkurs für Fr. (Franken) gerade nicht parat.


    Und falls jemand die französische Sprache beherrscht, könnte er hier nachsehen --->http://www.remorques-charnoud.fr/piece_home.php


    "Bonne chance !"


    Pierre