Alles anzeigen............
Die StVZO gilt als Zulassungsordnung nur für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge
Die StVO ohne Z gilt als Straßenverkehrsordnung für alle Fahrzeuge die in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen.
Und es gibt noch den Abschnitt 4 der FZV mit vorgaben für den zeitweiligen Betrieb von ausländischen Fahrzeugen in D.
Will heißen in D kann ein ausländisches Fahrzeug nicht gegen Vorschriften der StVZO verstoßen, aber sehr wohl gegen die StVO. Genauso ist das in den Niederlanden oder der Schweiz. Die Vorschrift betrifft dort nicht die Zulassungsvorschriften sondern ist eine Verhaltensvorgabe die in den äquivalenten Vorschriften analog zu unserer StVO stehen - also auch von ausländischen Fahrzeugen einzuhalten sind.
........
Maik und auch Jau liegen mit der Aussage 100% richtig (auch wenn der Eingangssatz von Maik vermutlich jede Einsicht im Keim erstickt hat).
Damit das auch klarer wird das Maik richtig liegt, hier mal ein Ausschnitt aus der Nachfrage von Camping-geniesser.ch bei den Schweizer Behörden (ASTRA als auch beim Strassenvekehrsamt und beim TCS
Zitat.....
Auf unsere Anfrage, ob diese Vorschrift nur für Schweizer oder für alle gelte, haben wir vom ASTRA folgende Antwort erhalten: «Ausländische Fahrzeuge müssen grundsätzlich den technischen Anforderungen ihres Immatrikulationslandes entsprechen. Zu beachten hat der Fahrzeuglenker aber die Verkehrsregeln jenes Landes, welches er gerade befährt. Da die Bestimmung über das Anbringen des Abreissseils auch in der schweizerischen Verkehrsregelnverordnung enthalten ist, gilt sie auch für ausländische Fahrzeuge.»
.....
Nachzulesen hier: Klick mich, ich bin ein Link
Aber im Allgemeinen halte ich es so wie bereits von einigen gesagt wurde.....wenn es halt Vorschrift ist, dann mach ich es halt dran...... und gut isses.
Was will ich da diskutieren.
Aber jeder kann gerne mit einem österreichischen oder schweizer Polizeibeamten dahingehend diskutieren... schau ma mal obs hinhaut.
Übrigens zu Wissen von Polizeibeamten:
Ich wurde mit dem Motorrad schon mal (außerhalb geschlossener Ortschaften) rausgewunken, weil ich nach Ansicht des Polizeibeamten unnötig hin- und hergefahren wäre (habe mit dem Motorrad tatsächlich gewendet).