Das Tüv-Buch ist bei uns nicht mehr erhältlich.
Beiträge von F.F.
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Meine Meinung zum Thema:
Sicherlich ist es fürs Pferd (evtl. scheues Pferd, was sowieso schon Panik hat vor Pferdetransportern) nicht sehr angenehm wenn der Anhänger beim Betreten anfängt zu wippen. Es liegt wohl in der Natur von Pferden (Fluchttier), bei wackligen Untergründen zu bocken.
In diesem Fall wäre es fürs Pferd sicher angenehmer, das Anhängerheck und die Klappe zu stabilisieren, in dem man die Stützen benutzt.
Aber nach dem Verladen des Pferdes auf den Anhänger daran denken, die Stützen vor Abfahrt wieder hoch zu machen! Wie twtrailer schon sagte -
Das TÜV-Buch kann auch bei uns zum Preis von 12,80 EUR (unsere Artikel-Nummer: 551910) bezogen werden. Haben genügend davon da.
* Edit 05.11.2009: Die neue 7. Auflage kostet nun 14,80 EUR * -
Hallo Tommy
Also ich denke, das mit der Radbremse ist nicht so schlimm. Die Frage wäre hierbei, was genau verbogen ist. Wenn es das Teil ist, was auf den Fotos zu sehen ist, dann wäre das ja nur das Spreizgelenkschloß. Das gibt es einzeln zu kaufen und wird auch den Geldbeutel nicht strapazieren.
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Zitat
Aber die Reparatur soll mal eben mindestens 600 Teuros kosten. Ich weiß aber nicht, ob ich das alles selbst hinbekomme.
Wäre die Frage, was von den 600 EUR den Löwenanteil ausmacht, Lohn oder Material. Wenn Sie sich die Reparatur selbst zumuten, kann man da sicherlich schon einiges Geld sparen (und man weiß, was und wie gut man was gemacht hat). Am Material müssten wir mal schauen, auf was für einen Preis wir bei Anhänger24 für die Teile kommen.
Und noch ein Bonus: 10% Rabatt auf den Einkauf bei Anhänger24 erhält jeder, der hier im Forum einen "Reparaturbericht" abliefert. Im Detail sieht das so aus:
- Hier im Forum ein neues Thema anlegen mit dem Titel "Wechseln der Bremsbacken Typ ... an Saris Typ ..."
- einige Fotos (vorher, mittendrin, fertig) machen und einstellen
- etwas Text dazu, wie man vorgegangen ist, was zu beachten war, ein paar beschreibende Worte dazu, was auf den Fotos zu sehen ist
Das ganze muß natürlich nicht alles an einem Tag bzw. in einen Beitrag gepackt werden, sondern kann gern chronologisch in mehrere aufeinander folgende Beiträge aufgeteilt werden. Beispiel:
Thema "Wechseln der Bremsbacken Typ ... an Saris Typ..."
- Beitrag 1: Die Bremsbacken an meinem Saris-Anhänger Typ ... müssen ausgewechselt werden. (Foto des Anhängers) Der Anhänger hat eine Achse von ... mit Radbremsentyp ... (Foto Achse / Bremstrommel)
- Beitrag 2: Heute mach ich mich dabei, die Bremstrommel abzunehmen und die alten Bremsbacken herauszunehmen. (Foto Innenleben der Radbremse bei abgenommener Bremstrommel)
- Beitrag 3: Mir ist heute aufgefallen, dass ich auch 2 Bremsseile mit austauschen muss, da sie nicht mehr leichtgängig sind (Foto Bremsseil)
- Beitrag 4: Die neuen Teile sind angekommen. Heute baue ich sie ein. (Foto der neuen Bremsbacken eingebaut)
Wer einen Reparaturbericht in oben dargestellter Weise bringt, erhält von uns 10% Kaufpreis-Rückerstattung für die bei Anhänger24 für diesen Vorgang gekauften Teile! -
Unserem Forum-Mitglied Festus an dieser Stelle Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!!
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Das Umrüst-Set nun mit Abbildung und ab sofort auch über unseren Onlineshop unter der Nummerbestellbar.
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@ borgi:
Der Artikel wurde bislang noch nicht in unser Onlineshop-Sortiment eingestellt. Daher konnte er im Shop auch nicht gefunden werden. Dies wird nun aber in Kürze nachgeholt.
ZitatDieses Umrüst-Set beinhaltet eine neue Zugstange, eine Kugelkupplung, einen Auflauf-Stoßdämpfer, sowie diverse Kleinteile und Schrauben.
Mit den Kleinteilen sind die Schrauben, Muttern und Scheiben zur Verschraubung der Kugelkupplung an die Zugstange gemeint.
Sobald der Artikel mit Foto im Shop fertiggestellt ist, werde ich an dieser Stelle darüber informieren. -
Der Auflauf-Stoßdämpfer 207.240.04 (unsere Artikel-Nr. im Shop 335120) lässt darauf schließen, dass es sich somit um eine Auflaufeinrichtung
Hersteller AL-KO Kober
Typ 120 S bzw. 120 SV oder 120 SR bzw. 120 SR/1
handelt. Ich habe eben mal unsere Unterlagen nach einer Explo-Zeichnung durchsucht und sie mir angesehen: Die Auflaufeinrichtung verfügt über keinen weiteren "Verdrehschutz". In jede Richtung ist lediglich dann Schluß, wenn die Kolbenstange des Auflaufdämpfers gegen den Umlenkhebel schlägt. -
@ Wole:
Zum Thema, dass sich die Zugstange samt Kugelkupplung um 360 Grad drehen lässt soviel: Wie Grmpf78 schon meinte: es ist bei vielen älteren Auflaufbremsen normal. Siehe auch diesen Beitrag hier. Eine Zugstange mit eckigem Flansch am Ende in eine Rohrdeichsel einzubauen dürfte wohl schwierig werden oder?
Also, ich würde mal folgendes vorschlagen, um mal etwas Licht ins Dunkel zu bekommen und vor allem auch, um Ihnen in Sachen Ersatzteile (Sie sprachen die Buchsen an) konkret weiterhelfen zu können:
Nennen Sie uns doch bitte mal den HERSTELLER und TYP Ihrer Auflaufeinrichtung. Wenn wir das haben, sehen wir mal weiter, ok? -
Mir fällt auf, dass das gleiche Thema bereits in einem neuen Thread weitergeführt wurde. Daher schließe ich diesen Thread hier.
Alles weitere zu diesem Thema dann im neuen Thread siehe hier. -
Die Buchsen werden im Lieferzustand erfahrungsgemäß nicht passen und müssen in der Regel nach dem Einsetzen mittels einer 50mm-Reibahle soweit ausgerieben werden, bis die Zugstange zwar leicht, jedoch mit möglichst wenig Spiel in den Buchsen gleitet.
Sollten Sie Schwierigkeiten mit dem Aufreiben der Buchsen haben, können Sie sich auf den Webseiten von www.al-ko.de im Servicebereich eine ALKO-Vertragswerkstatt in Ihrer Nähe heraussuchen, die Ihnen dann dabei behilflich sein kann. -
Ok, das ist soweit auch richtig mit dem herausgesuchten Gesetzestext. Dieser gilt aber für ein EIGENES entsiegeltes Kennzeichen (also das, das auch zum KFZ gehört bzw. gehörte)!!
Einfachstes Beispiel: Ich will mein KFZ vorübergehend oder endgültig stilllegen. Dann fahre ich mit meinem Auto (welches ich stilllegen will) zur KFZ-Zulassung, da ich ja irgendwie dort hin und von da auch wieder zurückkommen muß. Auf der Zulassungsstelle angekommen montiere ich dann die beiden Kennzeichen ab und gehe in die Behörde zum Stilllegen des Fahrzeuges. Hier werden dann auch während des Abmeldevorganges die Kennzeichen entsiegelt, d.h. die Siegel-Plakette der Stadt (bzw. des Landkreises) wird von beiden Kennzeichen abgekratzt (ASU und TÜV-Plakette bleiben weiterhin drauf). Nachdem die Kennzeichen nun entwertet wurden, kann man sich als Halter selbst entscheiden, die Kennzeichen gleich bei der Zulassungsstelle zur Entsorgung zu hinterlassen ODER aber sie zu behalten. Da wir mit unserem KFZ ja wieder zurück nach Hause wollen, müssen wir nun die entstempelten Kennzeichen wieder ans KFZ anbringen und können nun AUF DIREKTEM WEGE mit entstempelten Kennzeichen auf öffentlichen Strassen nach Hause fahren. Werde ich nun unterwegs von der Polizei mit entsiegelten Kennzeichen angehalten, so kann ich denen anhand der Quittungen glaubhaft machen, dass ich mich auf der direkten Rückfahrt von der KFZ-Zulassungsstelle befinde.
Hintergrund der Geschichte ist doch der: Wer sich mit einem KFZ auf ÖFFENTLICHEN Strassen und Wegen bewegt, muß ERSTENS für die Nutzung dieser Strassen KFZ-STEUER bezahlen (Ausnahme z.B. grüne Kennzeichen) und ZWEITENS eine Haftpflicht-Versicherung haben, so dass andere Verkehrsteilnehmer im Falle eines Unfalles nicht auf Ihrem Schaden sitzenbleiben.
Fall 1 - Rückfahrt von der Zulassungsstelle mit entwerteten Kennzeichen:
Das KFZ war bzw. ist ja Haftpflicht-versichert und auch die KFZ-Steuer läuft noch bis Ablauf des Tages (24 Uhr). Die Versicherung läuft sogar solange weiter, bis man denen eine Kopie eines Kaufvertrages vorlegt, dass das KFZ weiterverkauft wurde.
Fall 2 - Hinfahrt zur Zulassungsstelle mit einem vorübergehend stillgelegtem KFZ und dessen entwerteten Kennzeichen:
Die KFZ-Steuer wird nach Zulassung sowieso rückwirkend ab 0 Uhr des Tages erhoben. In Punkto Versicherungsschutz hat man ja von seiner Versicherung die ausgefüllte Versicherungskarte dabei (ehemals Doppelkarte), da man diese ja zur Zulassung benötigt. Passiert auf dem Hinweg zur Zulassungsstelle nun ein Unfall, ist man trotzdem versichert, da man ja die "Doppelkarte" der Versicherung hat. Bei Neuzulassungen kann man (soviel ich weiß) auch ohne Kennzeichen auf direktem Wege zur Zulassungsstelle fahren, sofern man im Besitz der Versicherungs-Karte ist.
Wie es sich mit Fahrten mit entsiegelten Kennzeichen zum TÜV verhält weiß ich nicht genau.
Fakt ist aber ganz klar, dass es in jedem Fall immer die EIGENEN (also zum KFZ gehörenden) Kennzeichen sein müssen! Mal eben zur Zulassungsstelle hinfahren, mir dort "irgendein" entstempeltes Kennzeichen holen mit dem ich dann irgendwo hinfahren kann is nich!!
Zitatmit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
"wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat" - heisst also, wenn das KFZ vorher bereits einmal zugelassen war - und dann sind natürlich die eigenen, diesem KFZ zugeteilten Kennzeichen gemeint.
Die Kennzeichen sind fahrzeuggebunden, d.h. wenn ich ein KFZ abmelde (also vorübergehend stilllege, weil ich es im Moment nicht brauche oder es verkaufen will) und es dann wieder zulasse, bekomme ich wieder die gleiche Nummer. Auch bei Halterwechsel! Also wenn ich das KFZ verkaufe und der neue Besitzer ist aus der gleichen Stadt (bzw. Landkreis), dann bekommt der auch wieder die gleiche Nummer. Deshalb macht es Sinn, sich die Kennzeichen nach der Abmeldung wieder mit zu nehmen und nicht bei der Zulassungsstelle zu entsorgen, damit man bei einer Wiederzulassung sich nicht neue Kennzeichen kaufen muß.
So, mein Roman ist fertig. Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen... -
Der Preis für das Set liegt bei 136,95 EUR inkl. 19% MwSt. (Stand 05/2011).
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@ Gunnar:
ZitatHab von der Möglichkeit gehört, daß man sich bei der Zulassungsstelle ungestempelte Kennzeichen holen kann, um damit zum TÜV etc. zu fahren.
nur soviel: wäre heute 1.April, würd ichs für einen Aprilscherz halten.
Also in HH (und den allen restlichen Bundesländern mit Sicherheit auch) wird das nix. -
Hallo Markus
Ich weiß, dass deutsche Kurzzeitkennzeichen auch in Österreich gültig sind, also österreichische Strassen damit befahren werden dürfen (wg. Versicherungsschutz etc.). Das kam neulich gerade mal im Fernsehen.
Ich weiß aber nicht, wie das mit Frankreich und Spanien aussieht bzw. Gesamt EU. Frag mal deinen Versicherungsfritzen oder die Zulassungsstelle. Die sollten das wohl wissen. -
Mich würden mal Verkaufszahlen interessieren bzw. Marktanteil. Also: Von 100 Pkw-Anhängern fahren durchschnittlich xx auf ALKO-Achsen, xx auf Knott-Achsen, xx auf BPW-Achsen usw.
Hat einer solche Zahlen? -
@ Markus:
Die AE ist eine alte Peitz Typ PAV/SR 2.0 (2.000 kg) oder 2.7 (2.700 kg) falls das weiterhilft. Markant ist der kurze Faltenbalg mit nur 2 Falten.
Siehe auch diesen Beitrag in Rubrik Fotogalerie siehe 2. Bild (dort allerdings eine Peitz PAV/SR 1.3 (1.300 kg))
oder hier diesen Beitrag -
Zu diesem Thema gibt es Informationen im Bereich FAQ / Infothek siehe Thread "Zugstange mit aufgeschrumpfter Kugelkupplung Grau + Grümer".
Siehe Klick hier:
https://anhaengerforum.de/forum/thread/548 -
@ Betkero
Eine Explosionszeichnung habe ich Ihnen soeben an Ihre Emailadresse zugesendet. (Leider erst jetzt dazu gekommen...)