Beiträge von TheBlackOne

    Grüße


    Danke für das Feedback.
    Dein Motorradanhänger sieht ja doch recht robust aus. Dadurch, dass du an den Seiten noch eine obere Längsstrebe hast und damit schon fast eine Fachwerkkontruktion hast du nach hinten hin schon eine recht gute Steifigkeit.


    Das Problem mit geschlossenen Profilen wie den Rechteckrohren ist: Du kannst sie nur von aussen schweißen. Das heißt: Wenn man das Material an den Schweisstellen nicht peinlich genau anschrägt und das Schweißgerät nicht penibel eingestellt ist kann man keine Durchschweißung garantieren. Eine Schweißnaht muss durchs ganze Material gehen, und das ist da schwierig.


    Bei einem offenen Profil wie U- oder C-Profilen kann man jeweils von beiden Seiten schweißen, dort ist die Erreichung einer ordentlichen Durchschweißung deutlich einfacher.


    Darf ich fragen was du für den Stahl grob ausgegeben hast?


    Gruß
    Carsten

    Genau dieser Überhang hinten nach der Achse macht mir ein wenig Kopfschmerzen muss ich sagen. Ich habe da schon Konstruktionen als Fachwerk mit Schrägstreben gesehen, sowohl über- als auch unter der Ladefläche. Das würde natürlich die Stabilität extrem erhöhen.


    Sonst noch jemand mit Anregungen?

    Grüß euch


    Momentan bin ich an der Planung für den Rahmen meines im Entstehen begriffenen offenen Kastens aus dem fast antiken Wohnwagenfahrgestell.
    Ich bin mir da noch etwas unsicher ob die Konstruktion wie ich sie mir vorgestellt habe für einen 1,2to Anhänger ausreicht. Ich bin eher der Informatiker als der Metallbauer, da mein Vater aber Autoschlosser gelernt habe und ich schon als junger Jugendlicher an meinem Moped, und jetzt am Auto geschraubt habe bin ich a) handwerklich nicht unbegabt und traue mir auch b) das Schweißen zu (was ja nicht so schwer ist wenn mans mal gezeigt bekommen hat, halbwegs ordentliche Ausrüstung besitzt und sorgfältig arbeitet).


    Kurzum: Ich bitte um Feedback zu meiner Planung. Ich hab da mal ein kleines Bildchen vorbereitet.
    Zur Erklärung: Der Rahmen besteht aus 65x40x4mm U-Profilen, das in der Mitte ist ein 35x35x4mm T-Profil. Die Achse habe ich in der Mitte einmal angedeutet. Diese hat in der Mitte ein Auflager, das möchte ich gerne nutzen. Gesamtmaße sollen 3x1,5m werden. Für die Bordwände Vierkantrohre 25x25x2,5mm, also vorbereitet für Spriegel später. Die Laschen und die Knotenbleche an den Vierkantrohren sollen die Befestingungspunkte für die Bordwände sein. Boden soll aus Siebdruckplatte bestehen, ich hatte an 15 oder 18mm Stärke gedacht.


    Wo ich mir noch unsicher bin ist ob ich zumindest hinten am Rahmen noch Knotenbleche einsetzen soll, und ob die Mittelstrebe ausreicht damit sich der Boden nicht zu arg durchbiegt. Die Platte hätte dann etwa 75cm zu überbrücken.


    Schauts auch mal an, vielleicht kann das fertige Konzept in Zukunft ja als Anregung für andere Selbstbauprojekte dienen.


    Gruß
    Carsten

    Das TÜV-Buch spricht davon dass Boden und Seitenwände derart sein sollten, dass nichts rauslaufen/rausfallen kann. Also bietet sich eher ein Plattenmaterial (jedenfalls für den Boden) statt einzelne Holzplanken an (auch wenn das wohl günstiger wäre).

    Hallo


    War der Bootstrailer als Sportgerät überhaupt in Deutschland mit Brief zugelassen, oder hatte der nur eine ABE?
    In Deutschland läuft es mit nicht vorhandenem Brief so: Man muss eine eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers beibringen, dass der Brief verloren gegangen ist. Dann kann man so ein Fahrzeug anmelden. Ich könnte mir vorstellen dass es in Frankreich einen ähnlichen Weg gibt. Da soll er sich vielleicht nochmal genau mit den örtlichen Behörden auseinandersetzen ob es solch eine Möglichkeit gibt.


    Gruß
    Carsten

    Der TÜV-Mensch meinte, weil da 185/65 R14 drauf waren als ich das Fahrgestell bekommen hab, wenn man davon ausgeht und ich meinte dass z.B. 185/85 R14 für mich besser wären dass das nicht ginge, weil der Umfang dann mehr als 10% von der des 185/65 R14 abweicht und "die Bremse das dann nicht packt". Ich kenne diese Regelung jetzt vom Auto (Stichwort Tacho), aber es mag wohl so sein dass je größer der Querschnitt und damit der Radius des Rades desto mehr hat die Bremse zu arbeiten durch die größere Hebelwirkung.


    Du schlägst 185/80 R14C vor. Ich habe jetzt sowohl 185/70 R14 als auch 185/80 R14 gesehen mit einem Traglastindex > 600kg und das für kleines Geld. Beides Größen wären innerhalb dieser 10% Grenze. R14C ist natürlich fein, wenn man sie günstig bekommen kann.


    Es ginge übrigens auch ein Reifen mit Traglastindex 89 in meinem Fall, denn man kann die Stützlast laut TÜV da wieder abziehen. Da kommt man dann mit 50kg Stützlast auf über 1200kg (ohne Bonus weil wegen 100km/h Zulassung).

    Gut das mag natürlich sein.
    Aber sag mal, wenn du sowas kannst: Kannst du auch herausfinden welche Reifengröße ich bei den Bremsen nehmen kann?
    Oder anders herum: Muss ich wenn ich das herausfinden will mit einer Reifengröße die mir vorschwebt eine [definition='1','0'][/definition] machen lassen, die dann hoffentlich ein positives Ergebnis bringt?

    Hallo


    Ich komme eben von einem Besuch bei Zulassungsstelle und TÜV zurück. Zur Erinnerung: Ich habe ein Wohnwagenfahrgestell ohne Brief oder weitere Infos hier, welches ein offener Kasten werden soll. Ich hatte jetzt versucht Hersteller und Typ des Wohnwagens anhand der Fahrgestellnummer herauszufinden, um mir eine Briefkopie besorgen zu können und das ganze als Umbau statt Neubau auszuziehen, um keine Probleme mit Rückfahrautomatik und [definition='1','0'][/definition] zu bekommen.


    Fazit: Unter der Fahrgestellnummer (die ist noch siebenstellig) gibts kein Fahrzeug mehr beim Kraftfahrbundesamt. Genauer: Es gibt schon noch eins, aber das ist ein Ackerschlepper. Diese Fahrgestellnummern waren damals (1974) noch nicht eindeutig, daher.
    Das Problem ist auch: Falls ich doch noch Hersteller und Typ herausfinden sollte und das als Umbau aufziehe muss ich eine eidesstattliche Erklärung beibringen, dass Brief und Schein verloren gegangen sind. Also zusätzliches Gehampel und Kosten.
    Ich war also schonmal enttäuscht, denn: Alle Teile sind von Hahn Fahrzeugbau Fellbach, die es nicht mehr gibt. Und so kann ich keine [definition='1','2'][/definition] mehr bekommen, also wirds nix mit aufziehen als Neubau.


    Danach bin ich dann zum TÜV, und dort gabs gute Nachrichten: Der sehr hilfsbereite Prüfer hat die Kombination von Auflaufeinheit, Achse und Radbremsen schnell im Computer gefunden, also liegt schon eine Zuordnungsberechnung vor und ich brauche keine neue (die ich ja nicht kriegen könnte). Er meinte also "Das sieht gut aus, das bekommen wir hin".


    Fraglich ist noch die Reifengröße, denn die hat er nicht herausfinden können. In den Unterlagen die er dort hat steht nur etwas von "erlaubter Hebelwirkung" drin. Entweder nehme ich da also 185/65 R14C, oder z.B. 195/65 R14, das kommt dann mit der Tragkraft hin.


    Ich werde das ganze also als Neubau aufziehen, dann spare ich mir auch das Gehampel mit der eidesstattlichen Erklärung, damit auch kosten.


    Also: Bevor man eine [definition='1','0'][/definition] anfordert mal mit den Daten der Typenschilder beim TÜV anrufen, vielleicht kann man sich die Berechnung sparen.


    Gruß
    Carsten

    Ich stelle mir das Kürzen dann problematisch vor wenn an der Deichsel Anschläge zur Befestigung an den Rahmen/Achse angeschweißt sind, wie das bei meiner Hahn-Deichsel der Fall ist. Aber da gibts ja verschiedene Bauweisen.

    Das Zugrohr ist ein bauartgenemigtes (oder bauartgenemigungspflichtig?) Teil. Als solches darf daran nicht geschweißt oder gebohrt werden, es sei denn der Hersteller erlaubt dies in gewissen Bereichen explizit, z.B. um ein Stützrad anzumontieren.
    Daher fällt eine Zugrohrverlängerung wohl aus.

    Entschuldigt dass ich das ausgrabe, und ich möchte auch nicht den Oberlehrer spielen, aber: Ich zitiere das "TÜV-Buch PKW-Anhänger", Seite 46:

    "Die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindesstützlast muss beim einachsigen Anhänger, der hinter Personenkraftwagen mitgeführt wird, mindestens 4% der jeweiligen Anhängelast betragen, sie braucht jedoch nicht höher als 25kg zu sein."

    Ich erinnere mich irgendwo gelesen zu haben, dass eine zu hohe Stützlast die Fahreigenschaften des Zugfahrzeuges negativ beeinträchtigt, da die Vorderachse des Zugfahrzeuges (und damit die Lenkachse) entlastet wird. Eine zu niedrige (eher sogar negative) Stützlast entlastet die Hinterachse und verringert damit die Spurstablilität des Zugfahrzeuges.

    Nabend zusammen


    Ich habe eine Frage zu Reifen: Wie bestimmt der TÜV bei einem Eigenbau bzw. wenn kein Brief vorhanden ist und Hersteller/Typ nicht bekannt sind welche Reifengröße man fahren darf? Da muss ja was in den neuen Brief eingetragen werden.


    Hintergrund ist folgender: Ich habe eine Achse hier liegen, auf der 5Jx14er Felgen drauf sind. Darauf waren zwei alte Reifen (einer schon vollkommen zerfetzt), Größe 185 65 R14, Tragkraft 560kg oder was (jedenfalls zu wenig für eine 1,2to Achse). Nach meinen Recherchen sind Reifen in der Größe mit Traglastindex 90, also 600kg selten und damit teuer.
    Auf die Felgen passen würden auch 185 75 R14, die haben dann oft Traglastindex 100 oder 102 (also mehr als genug), weil für Transporter. Die sind besser zu bekommen und daher auch ein gutes Stück günstiger.


    Hat jemand also Erfahrung wie der TÜV das bestimmt welche Reifen erlaubt sind? Ich würde das gerne so hinbekommen dass ich o.g. Reifen fahren kann.


    Gruß
    Carsten

    Hallo


    Ist übrigens wärmstens zu empfehlen, da steht eine Menge drin.
    Ausserdem empfehle ich "Schweißen an Kraftfahrzeugen", da steht auch eine ganze Menge drin. Ist leider nicht mehr zu haben, ich habe noch ein Exemplar im Internet gefunden. Gilt unter Restaurateuren als kleine Bibel, ist auch vom TÜV.

    Folgendes: Ich habe eben herausgefunden, dass meine Bremsen Hahn Fahrzeugbau BA 230/5 sogar eine Rückfahrautomatik haben.
    In den Ersatzteilliste für diesen Typ steht "Spreizhebelbremse mit RA". Es wurde mir bestätigt dass das "RA" für "Rückfahrautomatik" steht (auch wenn diese eine höhere Restbremswirkung im Vergleich zu heutigen Einrichtungen hat).

    Das Problem ist dass die Unbedenklichkeitserklärung ja nicht mehr existiert, sondern die Zulassungsstellen das online abfragen. Ginge höchstens über die.


    Würde ich den Hersteller und Typ kennen könnte ich eine Briefkopie auftreiben und das ganze als Umbau aufziehen, so die Zulassungsvorschrift für die Rückfahreinrichtung umgehen.


    Ich werde mal einige Wohnwagenhersteller die in Frage kommen anhauen, vielleicht hab ich Glück.