Beiträge von TheBlackOne

    Bei allem Respekt, schon wieder so eine ach so tolle Werkstatt,
    die Spannschlösser in Bremsgestänge einbaut. :mad:

    Finde ich langsam zum ko... ! Mußt die mal fragen wozu das gut ist.
    Die Antworten sind echt geil und sinnlos (wie Bremse nachstellen etc.) !!!


    Mit Verlaub: Was stimmt damit nicht? In meinem alten Fahrgestell ist auch eins drin, und ich wollte das eigentlich übernehmen.
    Bitte um :idea: :)


    Edit: Andererseits, wenn ichs rauswerfe muss ich das Bremsgestänge nicht (so viel) kürzen, kein Gewinde nachschneiden etc.
    Wir können aber auch gerne in https://anhaengerforum.de/forum/thread/834 weitermachen.

    Nein, der Rückfahrsperrhebel ist eben KEINE Automatik. Man bräuchte die Daten der Schilder der Radbremsen, dann könnte man da weiteres sagen.


    Rückfahrleuchte brauchst du nicht, Nebelschlussleuchte für eine Neuzulassung aber. Das dürfte aber kein Problem darstellen, denn die kann man ja mit relativ wenig Aufwand nachrüsten.


    Was hat denn der TÜV gesagt welche Standards er da nicht erfüllt sieht? Mir kommt das recht komisch vor.


    Eine Kopie des Briefs/der ABE des Menschen den du da gefunden hast würde wie gesagt helfen, wenn die Daten für Bremsen, Auflaufbremse, Achse und Deichsel denn übereinstimmen.

    Stimmt, da hast du Recht!

    Lässt sich ja schnell prüfen: An der Auflaufbremse nach dem Sperrhebel fürs Rückwärtsfahren schauen.


    Ehm naja. Ich habe einen Sperrhebel an meiner Hahn ABR 13.3 K, aber eben die Bremsen BA 230/5 mit Rückfahrautomatik. Das muss also nicht unbedingt etwas heißen.


    Und ja genau diesen Thread meinte ich.

    Das war ja das was ich sagte: Wenn es scheitert dann an der Rückfahrautomatik, aber sogar da soll es Ausnahmen geben, wie schon in einem anderen Beitrag geschrieben.
    Was mich eben wunderte war dass wirklich das komplette Fahrwerk ausgetauscht werden soll, das wundert mich doch sehr.


    BTW: Man sollte überprüfen ob die Bremsen nun wirklich eine Rückfahrautomatik haben oder nicht. Meine Hahn BA 230/5 haben z.B. eine, die sind auch aus der 70er Jahren. Die ist zwar nicht zu vergleichen mit der Rückfahrautomatik der heutigen Bremsen, aber Automatik ist automatik, und darüber streite ich mich dann auch notfalls energisch mit dem TÜV Mensch.

    Entschuldige, aber da hat der TÜV Quatsch erzählt. Natürlich kann man das als Selbstbau aufziehen, das hat nichts mit neuer Achse etc. zu tun. Einzig eben meine genannten Punkte mit Nebelschlussleuchte und Rückfahrautomatik stehen dem oft im Wege. Ich weiß nicht wie der TÜV Mensch darauf kommt man müsse Achse, Bremsen und Zugeinrichtung erneuern. Hat er ausgeführt was genau da nicht den Standardansprüchen entsprechen soll?
    Gut, natürlich muss alles in Ordnung sein: Nichts durchgerostet, Bremsen in Ordnung, Auflaufbremse gängig und so weiter.


    Der Kraftfahrzeugbundesamt speichert übrigens nicht länger als sieben Jahre. Im Zweifelsfall werden die dich sowieso ans Straßenverkehrsamt verweisen, an die du dich ja schon gewendet hast.


    Die Briefkopie ist eine gute Chance, wenn denn die Typen von Achse, Bremsen, Auflaufbremsen und Deichsel die gleichen sind. Der TÜV sollte sich damit auch zufriedengeben.

    Warum konnten die dir beim Straßenverkehrsamt nicht helfen? Ist der Anhänger seit mehr als 7 Jahren abgemeldet?


    Ich hatte bei meinem Eigenbauprojekt übrigens das gleiche Problem. Herauszufinden welcher Anhängerhersteller die Achsen verbaut hat ist fast aussichtslos. Die beste Chance ist jemanden zu finden der den gleichen Anhänger hat und dann eine Briefkopie zu bekommen oder über eine Auskunft über die Fahrgestellnummer beim Straßenverkehrsamt.
    Letzteres funktioniert nicht wenn der Anhänger seit mehr als 7 Jahren abgemeldet ist oder (so wars bei mir) die Fahrgestellnummer noch eine alte siebenstellige ist.


    Wenn ihr den Anhänger aber neu aufgebaut habt könntet ihr folgendes machen: Das ganze als Eigenbau aufziehen. Wenn alle Typenschilder an Auflaufbremse, Deichsel, Achse und Bremsen sind, ihr eine [definition='1','2'][/definition] bekommen könnt (oder der TÜV diese Kombination von Auflauf- und Radbremse in seinen Unterlagen finden kann), der Anhänger heutigen Zulassungsvorschriften entspricht (Nebelschlussleuchte, Rückfahrautomatik etc) bekommt der Hänger eine neue Fahrgestellnummer und neue Papiere.

    Ist mir beim letzten Stöbern im Büchlein aufgefallen:
    Anti-Schlinger-Kupplungen sind sehr wohl beschrieben, und auch dass bei diesen kein Fett an den Bauernhaken darf. Steht hinten im Kapitel Betrieb und Wartung.

    Jetzt mal unabhängig vom Thema "Bauartprüfplichtige Teile":


    Könnte man nicht die Kupplung von der Zugstange trennen (Kupplung dabei zerstören), an der Zugstange passende Bohrungen anbringen und eine Nachrüstkupplung zum Anschrauben anbringen?


    Klar, das ist alles nicht erlaubt weil man nicht bohren darf. Die Frage ist ob man hier tatsächlich die Zugstange durch zwei Bohrungen geschwächt würde (denke ich nicht). Merken würde der TÜV das niemals.


    Aber wie gesagt... Ich wollte das nur mal in den Raum werfen.

    Nunja es gibt auch Wohnwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von zwei Tonnen, so ist das nicht :)


    Wasserfest verleimte Sperrholzplatten sind eigentlich das gleiche wie Siebdruckplatten, nur dass bei Siebdruckplatten noch jeweils Schichten aus einem Harz sind.

    Hm wenn er einen Anhänger will mit 2to zGG und 1,2to Nutzlast bleiben 0,8to fürs Leergewicht übrig. Das dürfte ganz gut hingehen.
    Der Aufbau hat bei einem Verkaufsanhänger (wenigstens ab einer gewissen Höhe) ja nicht viel zu halten, da müssen die Siebdruckplatten nicht ganz so dick sein.


    Natürlich bietet sich auch etwas modernes wie ein Waben-Verbundwerkstoff oder Alu-Holz-Sandwich an, aber damit kenne ich nicht nicht aus.