Spriegel selbst bauen und Plane anfertigen lassen kommt nicht in Frage?
Beiträge von TheBlackOne
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Hallo
Ich glaube das Thema Verkaufsanhänger hatten wir hier noch nicht so oft.
Grundsätzlich spricht meiner Meinung nach nichts gegen den Eigenbau eines Verkaufsanhängers. Wenn der Aufbau ordentlich und stabil gemacht ist sollte es beim TÜV kein Problem geben. Leider steht in meinem TÜV-Büchlein nichts explizit über Verkaufsanhänger drin. Ich schlage vor dass du bei der örtlichen TÜV-Prüfstelle vorstellig wirst und dich dort mit einem Prüfer berätst.
Soweit ich weiß gibt es keine Vorschrift die den Aufbau aus Siebdruckplatten verbietet. Für Ladeflächen und Bordwände ist das ja quasi Standard.
Konkrete Tipps zum Rahmen kann ich dir leider nicht geben. Dimensioniere ihn eben so, dass er stabil ist. Profile aus Stahl kommen da in Frage, Aluminium wenn du es verarbeiten kannst.
Zu Bezugsquellen für Siebdruckplatten befragst du am besten einen örtlichen Holzhandel, wenn es bei dir so etwas gibt. Notfalls tut es auch der Baumarkt, jeder gut sortierte führt Siebdruckplatten, und was nicht da ist kann sicher bestellt werden.Als Basis könntest du auch über das Fahrgestell eines Wohnwagens nachdenken, das könnte günstiger kommen als ein offener Kasten (die ja auch gebraucht sehr begehrt sind). Ich konnte bei eBay ein 1,2to Fahrgestell für schlappe 40 EUR bekommen (allerdings ohne Papiere und sonstige Infos, was zusätzliche Recherchearbeit notwendig machte).
Gruß
Carsten -
Alter Thread, beim rumlesen gesehen verlinke ich mal ganz frech.
Tabelle Traglastindex Reifen:
http://www.pneuportal.de/tabele/tabela_indeksow_nosnosci.asp -
Sag ich doch, Mensch
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Hallo
Um welche Plakette geht es denn? Erstzulassung in deinem Besitz oder die regelmäßige Überprüfung? Welche Bereifung ist denn drauf?
Ich kann mich erinnern dass der TÜV-Mensch etwas faselte von "Hebelwirkung nicht größer 2" als er in die Unterlagen meiner Hahn-Achse suchte. Ich denke es geht um das Verhältnis Raddurchmesser-Bolzenkreisdurchmesser Bremstrommel, aber sagen konnte er mir das auch nicht. Er gab zu verstehen dass ich mit den 185/65 R14 die beim Kauf der Achse drauf waren gut hinkäme, das ist ja auch ein gebräuchliches Maß für solche Achsen (oder eben etwas innerhalb der berühmten 10% Rollumfang, also z.B. 185 R14C).
Gibt es den Hersteller noch so dass du dort nachfragen kannst? Alternativ fällt mir nur eine [definition='1','2'][/definition] mit der favorisierten Reifengröße ein, das Feld überlasse ich aber den Spezialisten für diese Sache hier.
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Wie gesagt ich stimme mit dir überein dass es mal wieder überarbeitet werden könnte. Nur würde ich es nicht als "alten Schinken" bezeichnen weil die Angaben dort inzwischen ja nicht falsch geworden sind. Man kommt damit noch ganz gut hin.
Was dir das Bild bringt? Warscheinlich nichts, du weißt wie eine Auflaufbremse aussieht. Aber vielleicht gibts auch Leute die das nicht wissen, wer weiß?
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Und ich habe mir zum Anhängerbau das TÜV-Buch "Schweißen an Kraftfahrzeugen" besorgt, das ist von 1982
Sehr begehrt unter Schraubern, kaum zu bekommen. Ich fand einen Onlineshop für Outdoorbedarf (!) welches es hatte, neu eingeschweißt
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Entschuldige, aber das gilt nicht immer:
Es gibt auch Kronenmuttern die mit einem Splint gesichert werden (an die hatte ich auch gedacht).
Und wie auch in der "Welches Anzugsmoment fürs Radlager" Diskussion beschrieben wurde wird diese Mutter eben nicht immer so fest angezogen, das kommt auf die Radlager an. Bei Kegellagern sind 280-300 Nm tödlich. -
Erm und inwiefern habe ich etwas anderes geschrieben?
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Tja nun, stimmt sicher, einiges ist nicht mehr topaktuell. Ich finde das Buch jedoch noch immer mehr als geeignet wenn man einen Hänger auf- oder umbauen möchte. Wenn du alles beherzigt hast was hier steht hast du bei der Abnahme sicher kaum Schwierigkeiten.
Das mit der 100 km/h-Zulassung verstehe ich nicht ganz. Mag sein dass es Änderungen gab, aber wenn ich das Kapitel 4.2.2 aus dem Buch mit dem vergleiche was z.B. hier steht (von dem ich ausgehe dass es aktuell ist): http://www.tuev-nord.de/20658.asp dann sehe ich nur die Änderungen dass man a) keine Plakette mehr am Zugfahrzeug braucht, b) die Bindung an ein Zugfahrzeug entfällt und c) die zulässigen Gewichte der Anhänger in Verbindung mit Anti-Schlinger Lösungen u.ä. erhöht wurden.
Alle drei Dinge sind meiner Meinung nach nichts, was so kritisch ist dass man hier keine 100 km/h-Zulassung bekäme wenn man die Dinge im Buch beachtet.
Aber stimmt schon, sollte mal wieder aktualisiert werden. Trotzdem: Ein sehr wertvolles Buch, ohne das würde ich mir keinen Anhänger bauen.
Du musst auch bedenken welchen Schwerpunkt das Buch hat: Wenn du eine schematische Darstellung einer Auflaufbremse suchst fragst du vielleicht besser beim fraglichen Hersteller an. Das Buch dreht sich eher um die gesetzlichen Dinge für die Abnahme und Zulassung etc.
Wenn du mit einem Auto zum TÜV fährst und ein Loch im Schweller hast sagt dir der freundliche ja auch nur dass es geschweißt werden muss und erklärt dir nicht wie man schweißt. -
Normalerweise müsstest du die Trommel nach Entfernen der zentralen Mutter abnehmen können. Es kann vorkommen dass sich eine Riefe an der Innenseite der Trommel gebildet hat die sich hinter den Bremsbacken verhackt. Da hilft nur Bremsseil so weit wie möglich lösen, an der Bremstrommel rütteln und sanfte Gewalt.
Nicht vergessen solch eine Riefe wegzuschleifen wenn die Trommel runter ist.Dass Bremstrommeln aufgepresst sind habe ich noch nicht gehört, das würde irgendwie auch keinen Sinn machen. Dass man die zentrale Mutter austauschen muss habe ich ebenfalls noch nicht gehört. Bei Sicherungsscheiben und -splinten leuchtet mir das ein, aber warum bei dieser doch massiven Mutter, die sowieso nicht sehr fest angezogen wird wegen der Radlager?
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Entschuldige, aber ich denke du siehst das etwas zu eng.
Wir haben September 2007, die EU ist bekanntermaßen nicht faul im Erfinden ständig neuer Vorgaben, die national umgesetzt werden müssen, das ist so gesehen bereits Abteilung Antiquariat.
Nun ist es aber nicht so dass jeden Tag neue EU-Vorgaben herauskommen. Wenn du im Kapitel "Beleuchtung" angekommen bist wirst du sehen dass dort sehr wohl Europäische Normen zitiert werden.Auf Seite 9 gehts schon los: (Zitat Anfang) ...weil keine Anhängerkupplung vorhanden ist und der nachträgliche Anbau einer solchen nicht nur - je nach Fahrzeugtyp - mit Kosten in der Größenordnung zwischen 500 EUR und 1.000 EUR zu Buche schlägt, sondern auch mit einem Werkstattaufenthalt des Fahrzeuges und Abnahmeformalitäten verbunden ist.(Zitat Ende)
Entschuldige aber was stimmt damit nicht? Nicht jeder ist in der Lage sich eine Anhängerkupplung selbst anzuschrauben, und nicht immer gibt es Nachrüstsätze mit EN-Prüfzeichen die keine Abnahme benötigen. Das mit dem Preis kommt (wenn man einen Einbau in der Werkstatt berücksichtigt) auch in etwa hin, je nach Fahrzeug wie erwähnt.Auf Seite 11 gehts weiter mit: (Zitat Anfang) Das Abstellen von Anhängern im öffenlichen Verkehrsraum scheidet grundsätzlich aus.(Zitat Ende) Hallo?
Ich denke der Autor geht vom längerfristigen Abstellen länger als zwei Wochen aus. Anhänger haben ja die Eigenschaft zuweilen mehrere Monate unbenutzt herumzustehen, je nach Benutzungsprofil des Eigentümers. -
Ja genau das mit den Prüfnummern siehst du vollkommen richtig. Ich empfehle als Lektüre das Buch Anhänger-Buch des TÜV.
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Ach aufgeschrumpft - ich sollte aufmerksamer lesen.
Es gibt Firmen die können (und dürfen) solche Kupplungen auf die Zugstange aufschrumpfen, dann bräuchtest du wenigstens keine neue Zugstange. Bleibt die Suche nach einer passenden Kupplung. Von Westfalia selbst gibt es die nicht Original und einzeln, nein? -
Du meinst mit dem Vierkantrohr die Achse, ja? Wenn du die zerschneidest kannst du sie wegwerfen, denn: Achsen (wie Deichseln, Felgen, Kugelkupplungen etc) sind Bauartgenemigungspflichtige Teile, und für diese gilt: Kein Schweißen, kein Bohren, kein Sägen, nichts.
Was der TÜV dazu sagen würde? Dir die Achse um die Ohren hauen womöglich
Wenn du den Anhänger breiter machen möchtest sehe ich nur eine Chance: Den Aufbau so ändern dass die Ladefläche über die Räder rechts und links kommt, wie man das ja auch von Autotransportern kennt. An der Achse darfst du nichts ändern.
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Hast du mal ein Foto der Kupplung, speziell des Teils was du wegen der Rückfahreinrichtung beschreibst? Wenn ich mir vorstelle dass Kupplungen für diese Gewichtsklase ab 30 EUR losgehen und ich für meine Auflaufeinheit von ~1976 auf Anhieb im Shop eine passende Kupplung gefunden habe (aber noch nicht gekauft, so weit bin ich nocht nicht ^^) kann ich mir nicht vorstellen dass das ein großes Problem ist. Unter der Beschreibung die du abgegeben hast kann ich mir leider nicht wirklich etwas vorstellen. Also zeig doch mal was her
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Das Verzinken selbst ist nicht mal das teuerste bei solch einer Aktion. Ich wollte eine alte v-Deichsel verzinken lassen, daher habe ich mich zu dem Thema mal schlau gemacht. Die Vorarbeiten, hier das Sandstrahlen hätte bei mir alleine 150 EUR gekostet. Für eine V-Deichsel lohnt sich das nicht wirklich.
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Hast du ein Bild der alten Verschlüsse?
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Das einfachste wären Blanko-Typenschilder und die dann beschriften. Und das nächste Mal Typenschilder vorm Sandstrahlen abmachen
Blanko-Typenschilder gibts im Onlinesgop unter Diverse Teile > Aufkleber und Schilder.
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Ich warte mal ein Bild ab bevor ich mehr sage. Wenn das so ist wie ich denke wird es, wenn es bricht (und das ist nicht unmöglich) genau DA brechen wo du geschweißt hast.
Vielleicht ist es aber auch ganz anders als ich es mir vorstelle.
Edit: Wenn es wirklich wie ein Rohr ist was auf den Achskörper aufgeschoben und angeschweißt wurde ist das genau solch eine Konstruktion die der TÜV absolut nicht gerne sieht, bzw. die wirklich nicht das halten wie man sich das denkt (im wahrsten Sinne).
Ich kann dir bei Bedarf auch gerne die entsprechende Passage aus dem TÜV-Buch zukommen lassen. Schade dass es das kaum mehr aufzutreiben gibt, steht eine Menge drin.
Noch etwas: Du brauchst dir nicht auf die Füße getreten zu fühlen. Mag sein dass du Erfahrung im Schweißen hast, Quer-Schweißen ist trotzdem tabu, das sagt dir auch jeder Sachverständige.