Beiträge von stefan307

    In §32 (4) 1. wird aber das Sattelkraftfahrzeug als "Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger" definiert. Somit ist die Zugmaschine allein kein Sattelkraftfahrzeug sondern eine Sattelzugmaschine und darf auch die Anhängerkupplung haben.

    Ok, das wird immer komplizierter, danach dürfest auch nur 16,5 m Länge haben. (4) 3. spricht dann von den 18,75 für Zugmaschinen im allgemeinen...


    Ich glaube ich bin einfach zu, was auch immer, um das zu verstehen. Also wir halten fest keine AHK am Auflieger, warum auch immer, ne Sattelplatte wäre aber OK!? Ich geb auf!

    Off-Topic-Thread zu den Gigalinern und den LoF-Gespannen eröffnen!

    Das war ja eigentlich überhaupt nicht mein Thema...


    Im 32a steht jetzt tatsächlich der Satz "Hinter Sattelkraftfahrzeugen darf kein Anhänger mitgeführt werden.“

    Dann wäre es ja so das Eine SZM mit AHK Verboten wäre =O

    Der Auflieger, der ja kein Kraftfahrzeug ist aber eine AHK haben dürfte...

    Wilde Spekulationen helfen in der Tat keinem weiter. Ich fände es aber schade wenn das jetzt hier sehr eng auf PKW Anhänger begrenzt wird. Dann wäre ja auch Gerhards Gespann OT...

    Ich wollte ja auch eigentlich nur wissen ob es Sinn macht die Idee einer Kugelkopf Kupplung am Auflieger zu verfolgen, oder das an einer Vorschrift scheitert.

    Gerhard hatte das in diesem Thread erwähnt, ist sich jetzt aber offensichtlich selbst nicht sicher. Mani hat ne Quelle genannt in der ich auf der schnelle nichts gefunden haben, werde den 32 Stvzo nochmal in Ruhe lesen. Trotzdem Danke für alle gut gemeinten Antworten!

    "Trotzdem" Danke!

    Ich habe nächstes Jahr auch noch ein Dolly Projekt vor mir, zum Glück keine Abnahme erforderlich. dafür ist der Hof recht eng wo mein Boot in die Scheune soll, dafür plane ich ein Zweiteiligen "Anhänger" mit dem Boot als "Selbsttragende Ladung" ähnlich wie es beim Langholz gemacht wird. Aber das ist einen eigenen Thread wert...

    Axel schon klar aber es bedeutet das Sattelkupplungen Teil von 3. teigigen Gespannen sein dürfen. stellt sich jetzt halt die Frage ab irgendwo SZM ausgeschlossen sind?...


    Mal so aus Neugierde, magst du das "Ding" mal etwas genauer vorstellen? Mich würde z.b. interessieren was der Tank für eine Funktion hat

    Ich auch... Hintergrund ist ich habe ja meinen Minisattel und jetzt einen Fahrzeugbauer gefunden der es als machbar betrachtet daran sowohl die Kugelkopf als auch einen Maulkupplung zu montieren und abnehmen zu lassen (der Rahmen hat nicht mehr die originale Länge und den Abschlussträger deswegen ist das etwas aufwendiger...)


    Somit wäre das Thema 2. Anhänger für mich wieder aktuell...


    im $32 Stvzo habe ich jetzt auf die schnelle nichts gefunden das zwei Anhänger nicht mit Sattelkupplung zulässig sind?! Mir war auch so das es mittlerweile in Deutschland tatsächlich zugelassene Dollys gibt die als "regulärer" Anhänger laufen die die Sattelplatten halt als Kupplung für einen 2. Anhänger bzw Auflieger verwenden...

    Hallo,

    was ist den für ein Material unter dem Band? Ich würde Teflon oder etwas ähnlich gleitfähiges erwarten, allerdings sind Platten in so einer Größe alles andere als Billig, (große) Förderbänder haben ja auch rollen für noch geringere Reibung, aber das wäre bei einem Anhänger wahrscheinlich zu viel des guten...

    Nach all den Jahren endlich mal wieder hier und etwas aus Nostalgie gelesen. Gerhard2

    Bei mir ist es jetzt ein Minisattel geworden. Du hast hier damals mal geschrieben das eine Sattelzugmaschine grundsätzlich keinen zweiten Anhänger ziehen darf. Ist das so? Oder ein Misverständniss? Weil jetzt hätte ich Druckluft Anhängelast und ne (geprüfte) Idee einen Kugelkopf an den Auflieger zu bekommen...

    Was haltet ihr von folgendem:
    Bindfäden an die hintere Kante des Daches und der Seitenscheiben kleben, länge bis knapp vor den Anhänger, Kammera auf die Deichsel und ab geht die Fahrt!
    Man sollte dann sehen wie sich die Luft zwischen den Fahrzeugen verhält!
    Würde sagen am sinnvollsten wäre ein "Trapez" das die Breite und Höhe soweit "zusammenzieht" das die Luft vom Fahrezugheck in einer geschwungenen Kurve auf die Schrägen des Anhängers trifft. In der Lücke sollte sich dann ein Luftwirbel bilden der nicht weiter stört...


    MFG S

    Wird das eine echte Baubude oder nur sowas ähnlich aussehendes?
    Wenn es nur sowas ähnliches ist dann brauchst du nicht nur ne Betriebserlaubnis sondern auch ne Zulassung. Die Ausnahmen unter denen ein Anhänger zulassungsfrei ist und mit Folgekennzeichen gefahren werden darf sind (leider) genau beschrieben.


    Von der Nutzung wird es eine echte Baubude! Von der Optik ein Wohnwagen auf großen Rädern deshalb will ich ja einen Zettel für den eifrigen Polizisten der das in Frage Stellt!


    MFG S


    PS hier habe ich ja was losgetreten...


    PPS Mani vom Gesunden Menschenverstand hast du sicher recht, aber wir reden ja von EU Verordnungen;)

    Moin


    Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten.
    Also dass der Anhänger abgemeldet in einer Halle steht hat schon so seine Richtigkeit, da ich den Anhänger zu einem Wohnwagen umbauen werde, also ein wintertauglicher Eigenbau nach meinen Vorstellungen. Beim Kauf habe ich das COC-Papier bekommen, welches ich zur Zulassung in der gesamten EU benötige, aber den Thread werde ich mir noch mal durchlesen. Dann werde ich mit Knott telefonieren und den Anhänger auch vorne mal hochheben. Ausgeleiert darf da eig. nix sein, aber ich prüf das mal. Danke schonmal


    mit freundlichen Grüßen
    Kai


    Ich würde das gute stück wenigstens einen Tag lang zulassen! Auch wenn Mani sagt das man auch zukünfitg einen Drehschehmel nach deutschen Recht zulassen kann, wird es dadurch nicht einfacher, hast halt die Kosten von einem Monat Steuer, und irgendwann die Änderungsabnahme zum Wohnwagen, bist aber aus allen "Gesetzesänderungen" raus.


    Bei deinem Eigentlichem Problem kann ich dir leider nicht helfen, aber da bist du bei Mani und Gerhard in besten Händen!


    MFG S

    Hallo
    danke euch, ich hab so ein Fahrgestell, bei dem erstaunlicher Weise die hintere Achse gebremst ist! Das gute Stück soll mal ein Bauwagen werden und evtl. auch mal eine Betriebserlaubnis(25km/h) bekommen, wenn ich den jetzt hinter mein Multicar hänge, darf das nur 750kg ungebremmst, aber 2400kg gebremst. Deshalb sollte der "Bauwagen" gebremst sein...


    MFG S

    Danke für die Klarstellungen.
    2 Fragen hätte ich dann noch:
    Gillt ein Anhänger mit nur einer (von 2) gebremsten Achsen als gebremmst oder nicht? (im Sinne der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeuges)
    Braucht ein LKW für 80km/h auf der BAB wirklich ABS? was ist mit alten LKW?


    MFG S

    Ich habe mal von einem verfahren gehört bei dem Wachs in die Holzporen kommt, sieht damit fast wie Tropenholz aus und sollte "Unverwüstlich" sein.


    MFG S

    Hi,
    3. 3650 kg kann man für den Anhänger eintragen darf man dann aber nur bis 40 km/h nutzen.


    Ich denke du hast dich etwas missverständlich ausgedrückt, ich gehe davon aus das man dann eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40km/h in den Schein bekommt, die drei Aufkleber brauch und generell nur noch 40km/h fahren darf! Oder gibt es wirklich sowas wie "bei GG über 3500kg zulässige Höchstgeschwindigkeit 40km/h" Ich habe das mal bei einem Unimog gesehen da waren tatsächlich höhere GG bei 40 und 25km/h angegeben....


    Hat natürlich nur sinn wenn man ein Zugfahrzeug mit entsprechender Anhängelast hat...


    MFG S