ja, G31 ist halt der Touring (Kombi), G30 Limo
Beiträge von Holger-zx12
-
-
520d und 530d (G30) dürfen 2000kg
-
-
-
Das wäre gut, Strafe nach dem zu versteuernden Einkommen.
Die wo keine Steuern zahlen, dürfen auf die Kacke hauen.................
-
-
Deine eingetragen 350dB bräuchte ich beim Motorrad, da würden die Wachtmeister schauen

-
Dann kauf Dir doch eine neue, bei 70€

Gebraucht gibt es die e nicht wie Sand am Meer
-
Da hast einen guten Wert als Standgeräusch eingetragen bekommen, aber keine Anhängelast!
-
Allerdings wird es bei ungebremsten Anhängern eingeschränkt:
So darf ein ungebremster Pkw-Anhänger höchstens halb so schwer sein wie das Zugfahrzeug (Leergewicht plus 75 kg), maximal sind 750 kg erlaubt.
(ADAC Motorwelt 11/96)Unnütz in der Info die Du bekommen hast hier, weil ein Fahrzeughersteller gibt dann logischerweise auch kein Anhängelast frei was nicht erlaubt ist.
-
Die Zahlen betreffen aber nur die Situation, daß du noch nie die Geschwindigkeit überschritten hast !
Davon gehe ich generell nicht aus !
Ich glaube das ist Regel, nicht die Ausnahme! Fahre seit 35 Jahren 3 wurde ich geblitzt.
Und wer innerhalb eines Jahres (und nicht noch nie wie Du schreibst) zweimal mit erheblicher Geschwindigkeitsübertretung erwischt wird, da wird es halt eng.
-
Stimmt hast schon recht!
Habe die kurze, geht bei meinem Anhänger aber auch einwandfrei,
-
Wahrscheinlich mache ich was falsch, Wago Klemmen in einer Dose unter dem Anhänger mache ich seit Jahren, nie Probleme gehabt.
-
Das wäre dann allerdings gröbstens fahrlässig, wenn wirklich keine Stoßdämpfer verbaut sind.
Ja, weil ohne Stoßdämpfer wiegt der Anhänger paar hundert Gramm weniger.

Weil sonnst ändert sich so gut wie gar nichts.
-
Die Vor- und Nachteile wurden hier und woanders ja schon oft genannt,
Dein Zugfahrzeug is da wohl entscheidend, für was Du dich endgültig entscheidest.
-
lese es gerne! Ist auch gut geschrieben!
-
Aber was hat das KBA eurer Meinung nach eigentlich gemacht?
Ich habe das Schreiben mehrfach gelesen und komme zum Schluss: Schriftverkehr, mehr nicht.
Alle Aussagen stammen vom "Wirtschaftsakteur" und dass der in seinem Interesse handelt ist schließlich ausgeschlossen
Warst Du der Meinung das das KBA "ein riesen Fass aufmacht"? Weil Du die anschreibst?
-
Ich finde das wäre traurig, wenn wir die 22 Beiträge weniger hätten.
-
Der Kangoo hat eine Tonne ziemlich genau,
Hast Du dass gewogen?
Fällt mir schwer zu glauben. -
Ja, ich weiß was ich schreibe. Fast 3 Jahrzehnte Filialleiter im Lebensmitteleinzelhandel mit Metzgerei usw.
Kenne die Zeit noch ohne HACCP und dann bis ins Jahr 2020 mit allen Änderungen und Neuerungen. Aber das es eine definitive Vorschrift gibt für VA-Stahl am Boden usw. ist einfach Quatsch.
Klar darf kein verrostetes Eisen usw. vorhanden sein, auch offenporiges Holz etc. ist ein No-Go.
Aber lassen wir das, Chris wird sich schon schlau machen.