es gibt keinen gewerblichen Führerschein. Natürlich gibt es bestimmte Bedingungen unter denen man gewerblich fahren darf. Das ist aber ein anderes Thema.
Beiträge von Holger-zx12
-
-
Alles anzeigen
Du bist genauso unbelehrbar
Er ist nicht unbegrenzt gültig, du brauchst ab 50 ne Gesundheitsprüfung, die alle 5 Jahre erneuern musst, und alle 15 Jahre musst die Plastikkarte erneuern
Was ist daran unbegrenzt????
Ich gebs auf
Er ist schon unbegrenzt gültig (eigentlich), man muss Führerschein und Fahrerlaubnis natürlich unterscheiden! und für die 7,5t (12t) braucht man keine Gesundheitsprüfung, und das wurde gesagt, und das stimmt. Das es nicht mehr genau wie früher ist, hat keiner gesagt.
-
Vielen Dank Mani
Werde es probieren und berichten. -
Servus Forum,
ich habe heute festgestellt das mit meiner AE was nicht stimmt.
Beim losfahren habe ich die ersten Kilometer ein leichte s Klopfen, Klackern vernommen, so als hätte Kugelkopf spiel.
Ist aber nicht der Fall.
Habe aber festgestellt das sich die AE nicht nach hinten drücken lässt.
Handbremse geht einwandfrei.
Bremsversuch mit Auto (stärkeres bremsen) ergab kein genaues Ergebnis.
Auf jeden Fall nicht wie sonnst, da brauchte man nur leicht bremsen und man merkte wie der Anhänger mit bremste.
Letzte Woche bin ich Stunden im Regen gefahren, aber das kann nicht das Problem sein. Was sonnst?
-
jepp, und halt auch wie weit die SW reicht.... was der OEM freigegeben hat was die freien Werkstätten dürfen....
wenn man das glauben will, kann man es tun. Das ist ungefähr so, ein Schloss ist so lange einbruchsicher, bis der erste es geknackt hat. Wenn Du verstehst was ich meine.
-
nicht alle freien Werkstätten sind schlecht ausgestattet, manchmal haben die echt was drauf!
-
ja, G31 ist halt der Touring (Kombi), G30 Limo
-
520d und 530d (G30) dürfen 2000kg
-
-
-
Das wäre gut, Strafe nach dem zu versteuernden Einkommen.
Die wo keine Steuern zahlen, dürfen auf die Kacke hauen.................
-
-
Deine eingetragen 350dB bräuchte ich beim Motorrad, da würden die Wachtmeister schauen

-
Dann kauf Dir doch eine neue, bei 70€

Gebraucht gibt es die e nicht wie Sand am Meer
-
Da hast einen guten Wert als Standgeräusch eingetragen bekommen, aber keine Anhängelast!
-
Allerdings wird es bei ungebremsten Anhängern eingeschränkt:
So darf ein ungebremster Pkw-Anhänger höchstens halb so schwer sein wie das Zugfahrzeug (Leergewicht plus 75 kg), maximal sind 750 kg erlaubt.
(ADAC Motorwelt 11/96)Unnütz in der Info die Du bekommen hast hier, weil ein Fahrzeughersteller gibt dann logischerweise auch kein Anhängelast frei was nicht erlaubt ist.
-
Die Zahlen betreffen aber nur die Situation, daß du noch nie die Geschwindigkeit überschritten hast !
Davon gehe ich generell nicht aus !
Ich glaube das ist Regel, nicht die Ausnahme! Fahre seit 35 Jahren 3 wurde ich geblitzt.
Und wer innerhalb eines Jahres (und nicht noch nie wie Du schreibst) zweimal mit erheblicher Geschwindigkeitsübertretung erwischt wird, da wird es halt eng.
-
Stimmt hast schon recht!
Habe die kurze, geht bei meinem Anhänger aber auch einwandfrei,
-
Wahrscheinlich mache ich was falsch, Wago Klemmen in einer Dose unter dem Anhänger mache ich seit Jahren, nie Probleme gehabt.
-
Das wäre dann allerdings gröbstens fahrlässig, wenn wirklich keine Stoßdämpfer verbaut sind.
Ja, weil ohne Stoßdämpfer wiegt der Anhänger paar hundert Gramm weniger.

Weil sonnst ändert sich so gut wie gar nichts.