Beiträge von darkworld

    Stellt euch mal vor, es gäbe ein europäisches Land, in dem Fahrzeuge ohne Blinker zugelassen werden.

    Diese Fahrzeuge dürften dann auch in Deutschland rumfahren, obwohl sie hier nicht zulässig wären (STVZO). Allerdings wären die Fahrer trotzdem dazu verpflichtet Fahrtrichtungswechsel anzuzeigen (STVO). Wie die das machen sollen, ohne Blinker? Ist erstmal nicht geklärt, da müssen die sich was einfallen lassen. Im Falle von Blinkern gibt es Oldtimer ohne Blinker als Präzedenzfälle, die dürfen das durch Winken machen. Alternativ können natürlich auch alle ohne Blinker irgendwas Nachrüsten was blinkt.


    In NL wäre ein Fahrzeug ohne Öse nicht zulassungfähig. Bei uns schon. Wir dürfen daher grundsätzlich erstmal auch mit unseren Autos ohne Öse in NL rumfahren. Sobald wir aber einen Anhänger anhängen gibt es in deren STVO (wie auch immer die dort heißt) die Regel, dass das Abreisseil an die Öse angebunden werden muss. Als einziges Land hat NL sogar eine ganz genaue Vorschrift, wie das Seil zu befestigen ist: Um die Kupplung rum UND durch eine Öse gefädelt wieder auf das Seil einhaken.

    An diese Regel müssen wir uns halten, wie wir das mit einem Fahrzeug ohne Öse schaffen sollen ist erstmal uns überlassen, Im Zweifel müssen wir eine Öse nachrüsten die wir zuhause nicht brauchen. Buhu.


    Nur am Rande: Auch bei uns gilt, das, wenn eine Öse dran ist, diese auch benutzt werden muss, das drüberlegen ist nur zulässig, wenn das Fahrzeug über keine Öse verfügt.


    PS: 9 von 10 Leuten mit aktuellen Fahrzeugen (13 Jahre und jünger) die mir schon gesagt haben, sie hätten keine Öse an ihrer AHK, haben doch eine, wussten nur nicht wo. Ich würde nicht ausschließen dass ich die beim 10. nur selbst nicht gefunden hab.

    Die Dinger sind manchmal sehr versteckt, gerade bei abnehmbaren oder klappbaren Kupplungen befinden sich die Ösen meist unter dem Fahrzeug, neben der Stelle wo die Kupplung den Fahrzeugumriss verlässt. Liegt einfach daran, das je nach Land die abnehmbare/klappbare Kupplung nicht als fest mit dem Fahrzeug verbunden gilt. Sie sind dann gerne auch noch schwarz lackiert, damit man sie nicht so gut sieht. Dazu sind die Ösen dann oft Bohrungen durch die Halteplatte der Kupplung, in der Regel ungeeignet um ein klassisches Abreisseil mit Federhaken dort durchzufädeln (was in NL so vorgeschrieben ist), muss man sich dann mit einem Feuerwehrkarabiner behelfen den man dort einhakt um das Seil durchfädeln zu können.

    Moin Matse,


    Um mal etwas genauer auf deine Fragen einzugehen:

    Veränderung der zulässigen Gesamtmasse? => Die zulässige Gesamtmasse hängt von der technischen Ausrüstung und der Stabilität des Fahrgestells ab. Durch Änderungen am Aufbau alleine kann sich die zulässige Gesamtmasse nicht ändern, ausser man strebt aus anderen Gründen gleichzeitig eine Ablastung ohne technische Änderung an.


    Veränderung der Stützlast (durch Veränderung an der Ladefläche)? => Die Stützlast ändert sich ständig, auch durch die Beladung. Zulassungsrelevant und in den Papieren eingetragen ist nur die maximal zulässige Stützlast. Diese kannst du durch Änderung des Aufbaus alleine nicht ändern, sie hängt wie die zulässige Gesamtmasse am Fahrgestell und an den Anbauteilen (Kupplung, Deichsel, Auflaufeinrichtung).


    Veränderung der Abmessungen?

    Veränderung des Leergewichts?

    => Hierbei kommt es darauf an wie der Aufbau ausgeführt wird, was sich genau wie ändert, was das Ausgangsmaterial war etc. pp..

    Die Möglichkeiten reichen hier von Einzelabnahme erforderlich bis gar keine Zulassungsrelevanz weil der Aufbau als Ladung gilt.

    Dazu gibts ne Menge Informationen im Netz nach denen man suchen kann, alternativ kannst du hier genauer vorstellen was du überhaupt planst, denn über die Modalitäten hier könnte man Bücher schreiben (ich wette es gibt auch schon welche) die willst du aber nicht lesen, sonst hättest du nicht hier gefragt :)


    Grüße,

    Christian