Beiträge von darkworld

    Moin Matse,


    Um mal etwas genauer auf deine Fragen einzugehen:

    Veränderung der zulässigen Gesamtmasse? => Die zulässige Gesamtmasse hängt von der technischen Ausrüstung und der Stabilität des Fahrgestells ab. Durch Änderungen am Aufbau alleine kann sich die zulässige Gesamtmasse nicht ändern, ausser man strebt aus anderen Gründen gleichzeitig eine Ablastung ohne technische Änderung an.


    Veränderung der Stützlast (durch Veränderung an der Ladefläche)? => Die Stützlast ändert sich ständig, auch durch die Beladung. Zulassungsrelevant und in den Papieren eingetragen ist nur die maximal zulässige Stützlast. Diese kannst du durch Änderung des Aufbaus alleine nicht ändern, sie hängt wie die zulässige Gesamtmasse am Fahrgestell und an den Anbauteilen (Kupplung, Deichsel, Auflaufeinrichtung).


    Veränderung der Abmessungen?

    Veränderung des Leergewichts?

    => Hierbei kommt es darauf an wie der Aufbau ausgeführt wird, was sich genau wie ändert, was das Ausgangsmaterial war etc. pp..

    Die Möglichkeiten reichen hier von Einzelabnahme erforderlich bis gar keine Zulassungsrelevanz weil der Aufbau als Ladung gilt.

    Dazu gibts ne Menge Informationen im Netz nach denen man suchen kann, alternativ kannst du hier genauer vorstellen was du überhaupt planst, denn über die Modalitäten hier könnte man Bücher schreiben (ich wette es gibt auch schon welche) die willst du aber nicht lesen, sonst hättest du nicht hier gefragt :)


    Grüße,

    Christian