Ich bedanke mich herzlich für die Verwirrung ...nun komm ich gar net mehr klar... Also...
Das Zugfahrzeug ist NOCH NICHT GEKAUFT...das genannte Fahrzeug ist eine Überlegung weil halt irgendwann in den nächsten 12-18 Monaten eine Neuanschaffung ansteht. Und da ich net aller 3 Jahre was neues kaufen will (und mein derzeitiges Auto aber auch von heute auf morgen die Grätsche machen kann), fang ich halt schon jetzt an mich mit der Fahrzeugsuche zu beschäftigen. Ok, die Bundestagswahl und eventuelle grüne Konsequenzen werd ich sicherlich noch abwarten...
Der Anhänger IST SCHON GEKAUFT...bereits 2019. Die Stützlast ist lt. EG-Übereinstimmungserklärung unter Punkt 19 mit 50kg angegeben (unter 45.1 steht bei S "75"...was auch immer das nun heißt). Auf dem Aufkleber am Hänger steht "25kg ausreichend".
Befördert werden damit ausschließlich 1 oder 2 Bikes, wie man meinem Avatar entnehmen kann
Die Stützlast hängt vom niedrigsten Wert der folgenden Werte ab (dieser darf nicht überschritten werden:
- ausgewiesene maximale Stützlast des Zugfahrzeugs
- ausgewiesene maximale Stützlast der Kupplung (sollte eigentlich nie niedriger sein als die des Fahrzeugs, aber man weiß ja nie)
- ausgewiesene maximale Stützlast des Anhängers
Gerade 750kg Hopser haben gerne mal nur 50kg zulässige Stützlast laut Papiere, das hängt irgendwie damit zusammen dass man darüber nen Stützrad braucht oder so. Kann man teilweise (je nach verbauten Teilen) umtragen lassen wenn man eins nachrüstet.
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- ausgewiesene maximale Stützlast des Zugfahrzeugs: 75 kg lt. Mazda-Preisliste
- ausgewiesene maximale Stützlast der Kupplung: 80 kg lt. Mazda-Zubehörliste
- ausgewiesene maximale Stützlast des Anhängers: 50 kg lt. Übereinstimmungserklärung
Also müsste ich mich an den 50kg orientieren, richtig? Ein Stützrad ist übrigens werksseitig verbaut.
Bei richtiger Beladung darf der Mazda also einen Anhänger mit 650kg anhängen, wobei 50kg davon auf die reale Stützlast entfallen müssen.
Ok...das wäre schon arg knapp Aber immer Tanks leerfahren ist auch "umständlich" und nicht immer gewährleistet. Puh...
Naja in diesem Fall war halt der Anhänger schon da und das Zugfahrzeug kam neu.
Fast richtig...ich hab derzeit noch einen BMW 330d, da sind die 750kg auch kein Problem. Dem Koffer ist auch die Steigung egal. Aber wahrscheinlich werd ich vom 3er weggehen...Toyota CH-R alternativ hat zB. 700kg ungebremst, ginge auch noch. Der Mazda gefällt mir halt "in Summe" am besten...von ca. 20.000km/Jahr entfallen vllt. max. 2.000km auf Anhängerbetrieb mit BEIDEN Bikes wenn wir in den Urlaub fahren oder Kurztrips übers WE machen. Es wird also kein "reiner Lastenesel". Hin und wieder bin ich auch allein unterwegs, aber EIN Bike ist ja gar kein Problem. Ich möchte auch keine "Grenzen ausloten"...mir geht es wirklich darum ob es möglich ist oder ob ich das Fahrzeug von meiner Wunschliste streichen MUSS. Wenn es nicht geht, dann gehts halt nicht...
Ich frage mich gerade, wie muss ich die Last auf dem Anhänger verteilen um vorne 50 / 75 Kg Stützlast hinzubekommen?
Und weiter, könnte ich diese Stützlast zum An- und Abkuppeln noch alleine heben?
Die Stützlast am beladenen Anhänger müsste ich eh mal messen...ich vermute das die beiden Bikes in den äußeren Wippen zu weit vorn stehen. Die mittlere Wippe für den Solotransport hab ich nachträglich bewusst schon etwas weiter nach hinten gesetzt. Aber eine "Positionsermittlung" ist sicher möglich, die Wippen sind ja fest verschraubt bzw. würde ich die dann auch wieder neu richtig setzen/verschrauben. Und die Bikes werden auch nicht mehr gegen was anderes getauscht.
Anheben hab ich im beladenen Zustand noch nicht versucht (glaub ich), da ja ein Stützrad dran ist.
BtT. Habe mit meinem Kumpel der eintragungsberechtigt ist gequatscht . Ohne Herstellerfreigabe geht gar nix, die gesamte Bremsanlage des Autos und die Achslastverteilung mus darauf ausgelegt sein, dh volles Auto und voller Anhänger . Und der Tüv müßte das nachrechnen und Fahrversuche machen . Und haften. Wer soll das bezahlen? Und das ganze für 150 kg ungebremste Anhängelast mehr, na ja.
Also ich müsste trotz dieser genannten Regel noch zum TÜV? Weil das nicht in dem verlinkten Dokument in #6 steht...? Es wären ja noch nichtmal 150kg..."nur" 50 oder 60...
Ich seh irgendwie nur noch Aber super das man hier geholfen wird!