Und falls gar keine Angabe der Produktionswoche zu finden sein sollte, besteht immer noch die Möglichkeit, dass der Reifen vor 1980 produziert wurde. Auch da wär über eine Entsorgung nachzudenken.
Beiträge von UV351
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Gesamtgewicht des Anhängers (weil ungebremst) darf nur 316 kg sein (135 kg Anhänger selbst + 180 kg Beladung, 0,3 Regel). Ist das richtig so?
Um die 100 km/h fahren zu dürfen ist das richtig.
Aber macht es Sinn den Anhänger soweit abzulasten, nur um damit 100 km/h fahren zu dürfen?
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Begründung: so können wir nach der Arbeit vorwärts rausfahren und brauchen nicht erst Rangieren. (Verringerung der Gefahr für einen Unfall)
Seltsame Logik.
Muss beim rückwärts Einparken nicht rangiert werden?
Oder bedeutet der Feierabend für alle einen "Le-Mans-Start"?
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Man muss halt gewillt sein sich insgesamt etwas umzustellen und halt längere Fahrten etwas zu planen. So wie man das vor 30 Jahren auch mit Landkarten gemacht hat, weil es noch keine Navis gab.
Nur dass die Umstellung von Landkarte auf Navi in Richtung komfortabler war.
Bei dem Elektrokram geht es in die andere Richtung.
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Dann haben eben diese Behörden gegen für sie bindende Vorschriften verstoßen.
Auch für Behörden gilt: Man kann immer gegen bestehende Vorschriften verstoßen, man muss nur mit den Konsequenzen leben.
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nachlesen kann man viel, was die einzelnen FS Stellen machen, steht auf nem andern Blatt
Die FeV ist bindend.
So gab für mich nur einen offenen Punkt aus der FeV: Wie lange darf die Fahrberechtigung aus der FE-Klasse 2 ruhen, um sie als FE-Klasse CE wieder aufleben zu lassen, sofern alle anderen Bedingungen (Augenärztliches und Allgemeinärztliches Gutachten) erfüllt sind? Zu der Frage berufen sich - wie man hier nachlesen kann - einige Fahrerlaubnisbehörden gern auf:
FeV § 24 Verlängerung von Fahrerlaubnissen
(1) Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird auf Antrag des Inhabers jeweils um die in § 23 Absatz 1 Satz 2 angegebenen Zeiträume verlängert, wenn
(...)
2. keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine der sonstigen aus den §§ 7 bis 19 ersichtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlt.
und ordnen wegen mangelnder Erfahrung/Routine eine erneute Prüfung an. Theoretisch wäre ein Fahrerlaubnisbehörde auch berechtigt wegen fehlendem Erste Hilfe Nachweis die Verlängerung zu versagen.
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ja aber nur auf nicht ganz legalem Weg, mußt dein FS als verloren melden, dann bekommst nen neuen und da schauen sie dann nach wann du was gemacht hast, wenn den Rosa noch hast, oder ne Kopie davon kannst die ja mit Vorlegen
Wird nicht so einfach gehen, da die seit dem 01.01.1999 ausgestellten Führerkarten beim KBA im ZFER (Zentrales FahrErlaubnisRegister) gespeichert sind.
Wer noch einen Führerschein (grau oder rosa) hat, bekommt diese Auskunft:
In das ZFER werden alle Daten zu Fahrerlaubnissen aufgenommen, die seit dem 01.01.1999 erteilt, erweitert oder umgeschrieben wurden. Über die anderen vor dem 01.01.1999 ausgestellten Führerscheine führt nur die jeweils ausstellende Fahrerlaubnisbehörde eine Kartei/Datei.
Bei Besitz einer Führerkarte kann das so aussehen:
Das wahre Erteilungsdatum für C und E ist leider nur indirekt erkennbar bei T, da die Fahrberechtigung (aus Altersgründen) für C und CE ein paar Jahre geruht hatte. Und der Termin der Prüfung (Ersterteilung der Fahrerlaubnis der Klasse 2) ist nirgends erkennbar.
Alles kann man hier amtlich und offiziell (FeV) und explizit hier (FeV §23), hier (FeV §24) und hier (FeV§24a) nachlesen.
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Früher gab es mal eine Technik (SplitView) die hat funktioniert wie diese Wackelbilder. Der Unterschied bestand darin, dass hier die zwei Bilder nebeneinader angeordnet waren. Das hat leider nicht so richtig funktioniert, weil die menschlichen Augen nebeneinander angeordnet sind. Dadurch gibt es im Übergangsbereich für ein Auge auch das andere Bild zu sehen. Da dieser Übergangsbereich sehr weit in Richtung Beifahrer gelegt werden musste, hatte der Beifahrer schon früh diesen Effekt bemerkt.
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für den Fahrer ist es von seinem Platz aus dennoch nicht zu sehen.
Ob das ein Sicherheitsgewinn ist? Wenn der Fahrer sich so weit herüberbeugen muss.
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kostet das sogar 80,-€ und ein Punkt.
Es kostet aber nicht einen Punkt, sondern den bekommt man.
Im Gegensatz dazu bekommt man die 60 oder 80 € nicht, sondern muss sie abgeben.
Andersherum wär es vielen sicher lieber.
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gibt es auch wertigere Anhänger von Humbaur.
Da fehlt etwas ganz wichtiges:
höherwertige oder wenigerwertige
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die Art der Verbindung von Fahrzeugen spielt erst mal keine Rolle. Auch mit einer 40er oder sogar 50er (über 40 t Zuggewicht) Bolzenkupplung ist bei einem 3,5-Tonner über 40 km/h Endegelände.
Wieso sollte bei einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t eine Beschränkung von 40 km/h sein.
Es gibt doch genügend Anhänger an LKW, die nicht auf 40 km/h begrenzt sind.
Mir ging es darum, ob es diesen Anhänger mit einer anderen "mechanischen Verbindungseinrichtung für Fahrzeugkombinationen" gibt um die zulässige Gesamtmasse dann zu erhöhen. Eventuell dann auch mit modifizierter Bremsanlage.
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Genau, und früher - zu der Zeit als ich den ausgehändigt bekommen habe - war er unbefristet und ohne weitere Auflagen (die Straßenverkehrsregeln sollte man schon einhalten) gültig. Also nicht wirklich Bestandsschutz.
Die Gewichtsgrenze liegt aber bei 7,5t für das Zugfahrzeug und 12t für das Gespann. Wobei das Gespann jetzt auch über mahr als 3 Achsen verfügen darf. Bei über 12t sind dann nur noch 3 Achsen erlaubt, sofern man nur die Klasse 3 hatte. Alles sehr logisch und verständlich aufgebaut.
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Gibt es den 3-Achser eventuell auch mit anderer Kupplung?
Dann könnte er für eine zulässige Gesamtmasse von über 3,5t zugelassen sein.
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Und warum wird in FeV dann so kompliziert von verlängerten Führerkarten geschrieben? Ganz so einfach scheint es doch nicht zu sein.
Da wird dann aus dem "Antrag auf Verlängerung" ein "Antrag auf Umstellung" und schon verliert man schnell mal 3 bis 4 Monate Laufzeit.
Besitzstandswahrung gibt es auch nicht wirklich, oder warum verfällt die Fahrerlaubnis der Klasse 2?
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Ich möchte gern noch einmal meine erste Frage zur Befristung anbringen.
Die Fragen wurden leider (nicht von mir) zusammengefasst.
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So breit ist die Straße aber nicht, um weiter links zu fahren, dann bist im Gegenverkehr! Vor allem mit breiten Fahrzeugen, LKW / Bus.
Warten oder langsamer fahren ist heute leider keine Option mehr.
Irgendwie sind unsere Straßenverkehrsgesetze da veraltet.
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Hier hilft die ECE-R48:
Zitat6.15 Hinterer dreieckiger Rückstrahler (Regelung Nr. 3)
6.15.1 Anbringung
Vorgeschrieben bei Anhängern.
Verboten bei Kraftfahrzeugen.
6.15.2 Anzahl
Zwei. Ihre Leistungsmerkmale müssen den Vorschriften für Rückstrahler der Klasse IIIA oder der Klasse IIIB nach der Regelung Nr. 3 entsprechen. Zusätzliche rückstrahlende Einrichtungen und Materialien (einschließlich zwei Rückstrahler, die nicht Absatz 6.15.4 entsprechen) sind zulässig, sofern sie die Wirkung der vorgeschriebenen Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen nicht beeinträchtigen.
6.15.3 Anbauschema
Die Spitze des Dreiecks muss nach oben gerichtet sein.
6.15.4 Anordnung
6.15.4.1 In Richtung der Breite: Der von der Fahrzeuglängsmittelebene am weitesten entfernte Punkt der reflektierenden (leuchtenden) Fläche darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt der Gesamtbreite des Fahrzeugs entfernt sein.
Der Abstand zwischen den inneren Rändern der Rückstrahler muss mindestens 600 mm betragen. Dieser Abstand darf auf 400 mm verringert sein, wenn die Gesamtbreite des Fahrzeugs kleiner als 1 300 mm ist.
6.15.4.2 In der Höhe: über dem Boden, mindestens 250 mm, höchstens 900 mm (höchstens 1 200 mm, wenn mit einer oder mehreren Heckleuchten zusammengebaut), 1 500 mm, wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung des Wertes 900 mm bzw. 1 200 mm nicht zulässt.
6.15.4.3 In Längsrichtung: am Fahrzeugheck.
6.15.5 Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel: 30° nach innen und nach außen.
Vertikalwinkel: 15° über und unter der Horizontalen. Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe des Rückstrahlers kleiner als 750 mm ist.
6.15.6 Ausrichtung
Nach hinten.
6.15.7 Sonstige Vorschriften
Die retroreflektierende Fläche eines Rückstrahlers darf Teile gemeinsam mit der sichtbaren leuchtenden Fläche einer anderen Leuchte haben, die sich am Fahrzeugheck befindet.
Der letzte Satz wird speziell bei Wohnwagen häufig dazu genutzt, die dreieckigen Rückstrahler am Tag rund wirken zu lassen.
Ich verstehe den Sinn nicht, aber das ist mein Problem.
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Die ECE-R48 sagt dazu folgendes:
Zitat6.7 Bremsleuchte (Regelung Nr. 7)
6.7.4 Anordnung
6.7.4.2 In der Höhe:
6.7.4.2.2 Bei Einrichtungen der Kategorie S3 oder S4
muss die horizontale Ebene, die den unteren Rand der sichtbaren leuchtenden Fläche berührt, entweder höchstens 150 mm unter der horizontalen Ebene liegen, die den unteren Rand der freiliegenden Fläche der Scheibe oder Verglasung des Heckfensters berührt, oder mindestens 850 mm über dem Boden liegen.
Die horizontale Ebene, die den unteren Rand der sichtbaren leuchtenden Fläche der Einrichtung der Kategorie S3 oder S4 berührt, muss über der horizontalen Ebene liegen, die den oberen Rand der sichtbaren leuchtenden Fläche von Einrichtungen der Kategorien S1 oder S2 berührt.