für den Fahrer ist es von seinem Platz aus dennoch nicht zu sehen.
Ob das ein Sicherheitsgewinn ist? Wenn der Fahrer sich so weit herüberbeugen muss.
für den Fahrer ist es von seinem Platz aus dennoch nicht zu sehen.
Ob das ein Sicherheitsgewinn ist? Wenn der Fahrer sich so weit herüberbeugen muss.
kostet das sogar 80,-€ und ein Punkt.
Es kostet aber nicht einen Punkt, sondern den bekommt man.
Im Gegensatz dazu bekommt man die 60 oder 80 € nicht, sondern muss sie abgeben.
Andersherum wär es vielen sicher lieber.
gibt es auch wertigere Anhänger von Humbaur.
Da fehlt etwas ganz wichtiges:
höherwertige oder wenigerwertige
...
die Art der Verbindung von Fahrzeugen spielt erst mal keine Rolle. Auch mit einer 40er oder sogar 50er (über 40 t Zuggewicht) Bolzenkupplung ist bei einem 3,5-Tonner über 40 km/h Endegelände.
Wieso sollte bei einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t eine Beschränkung von 40 km/h sein.
Es gibt doch genügend Anhänger an LKW, die nicht auf 40 km/h begrenzt sind.
Mir ging es darum, ob es diesen Anhänger mit einer anderen "mechanischen Verbindungseinrichtung für Fahrzeugkombinationen" gibt um die zulässige Gesamtmasse dann zu erhöhen. Eventuell dann auch mit modifizierter Bremsanlage.
Genau, und früher - zu der Zeit als ich den ausgehändigt bekommen habe - war er unbefristet und ohne weitere Auflagen (die Straßenverkehrsregeln sollte man schon einhalten) gültig. Also nicht wirklich Bestandsschutz.
Die Gewichtsgrenze liegt aber bei 7,5t für das Zugfahrzeug und 12t für das Gespann. Wobei das Gespann jetzt auch über mahr als 3 Achsen verfügen darf. Bei über 12t sind dann nur noch 3 Achsen erlaubt, sofern man nur die Klasse 3 hatte. Alles sehr logisch und verständlich aufgebaut.
Gibt es den 3-Achser eventuell auch mit anderer Kupplung?
Dann könnte er für eine zulässige Gesamtmasse von über 3,5t zugelassen sein.
Und warum wird in FeV dann so kompliziert von verlängerten Führerkarten geschrieben? Ganz so einfach scheint es doch nicht zu sein.
Da wird dann aus dem "Antrag auf Verlängerung" ein "Antrag auf Umstellung" und schon verliert man schnell mal 3 bis 4 Monate Laufzeit.
Besitzstandswahrung gibt es auch nicht wirklich, oder warum verfällt die Fahrerlaubnis der Klasse 2?
Ich möchte gern noch einmal meine erste Frage zur Befristung anbringen.
Die Fragen wurden leider (nicht von mir) zusammengefasst.
So breit ist die Straße aber nicht, um weiter links zu fahren, dann bist im Gegenverkehr! Vor allem mit breiten Fahrzeugen, LKW / Bus.
Warten oder langsamer fahren ist heute leider keine Option mehr.
Irgendwie sind unsere Straßenverkehrsgesetze da veraltet.
Hier hilft die ECE-R48:
ZitatAlles anzeigen6.15 Hinterer dreieckiger Rückstrahler (Regelung Nr. 3)
6.15.1 Anbringung
Vorgeschrieben bei Anhängern.
Verboten bei Kraftfahrzeugen.
6.15.2 Anzahl
Zwei. Ihre Leistungsmerkmale müssen den Vorschriften für Rückstrahler der Klasse IIIA oder der Klasse IIIB nach der Regelung Nr. 3 entsprechen. Zusätzliche rückstrahlende Einrichtungen und Materialien (einschließlich zwei Rückstrahler, die nicht Absatz 6.15.4 entsprechen) sind zulässig, sofern sie die Wirkung der vorgeschriebenen Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen nicht beeinträchtigen.
6.15.3 Anbauschema
Die Spitze des Dreiecks muss nach oben gerichtet sein.
6.15.4 Anordnung
6.15.4.1 In Richtung der Breite: Der von der Fahrzeuglängsmittelebene am weitesten entfernte Punkt der reflektierenden (leuchtenden) Fläche darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt der Gesamtbreite des Fahrzeugs entfernt sein.
Der Abstand zwischen den inneren Rändern der Rückstrahler muss mindestens 600 mm betragen. Dieser Abstand darf auf 400 mm verringert sein, wenn die Gesamtbreite des Fahrzeugs kleiner als 1 300 mm ist.
6.15.4.2 In der Höhe: über dem Boden, mindestens 250 mm, höchstens 900 mm (höchstens 1 200 mm, wenn mit einer oder mehreren Heckleuchten zusammengebaut), 1 500 mm, wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung des Wertes 900 mm bzw. 1 200 mm nicht zulässt.
6.15.4.3 In Längsrichtung: am Fahrzeugheck.
6.15.5 Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel: 30° nach innen und nach außen.
Vertikalwinkel: 15° über und unter der Horizontalen. Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe des Rückstrahlers kleiner als 750 mm ist.
6.15.6 Ausrichtung
Nach hinten.
6.15.7 Sonstige Vorschriften
Die retroreflektierende Fläche eines Rückstrahlers darf Teile gemeinsam mit der sichtbaren leuchtenden Fläche einer anderen Leuchte haben, die sich am Fahrzeugheck befindet.
Der letzte Satz wird speziell bei Wohnwagen häufig dazu genutzt, die dreieckigen Rückstrahler am Tag rund wirken zu lassen.
Ich verstehe den Sinn nicht, aber das ist mein Problem.
Die ECE-R48 sagt dazu folgendes:
ZitatAlles anzeigen6.7 Bremsleuchte (Regelung Nr. 7)
6.7.4 Anordnung
6.7.4.2 In der Höhe:
6.7.4.2.2 Bei Einrichtungen der Kategorie S3 oder S4
muss die horizontale Ebene, die den unteren Rand der sichtbaren leuchtenden Fläche berührt, entweder höchstens 150 mm unter der horizontalen Ebene liegen, die den unteren Rand der freiliegenden Fläche der Scheibe oder Verglasung des Heckfensters berührt, oder mindestens 850 mm über dem Boden liegen.
Die horizontale Ebene, die den unteren Rand der sichtbaren leuchtenden Fläche der Einrichtung der Kategorie S3 oder S4 berührt, muss über der horizontalen Ebene liegen, die den oberen Rand der sichtbaren leuchtenden Fläche von Einrichtungen der Kategorien S1 oder S2 berührt.
Bitte Zitate nicht aus dem Zusammenhang nehmen.
Es ging eindeutig darum, wie sich die Aussage geändert hat, als ihm klar wurde, dass es um die Fahrerlaubnis ging.
Wobei man sich fragen kann, welches Risiko größer ist:
a) die technisch zulässige Masse wird überschritten.
b) man fährt mit einem Gespann, bei dem zulässige Masse größer ist, als nach Fahrerlaubnis zulässig, die tatsächliche Masse (die fahrerlaubnisrechtlich keine Rolle spielt) aber in dem Rahmen der Fahrerlaubnis bleibt.
Mit Besitz derFahrerlaubnisse B/C/E, bzw. früher 2/3 ist das nur theoretisch wichtig.
Bundeswehr Geländewagen wären ein Bsp. und etliche Oldtimer GW.
Und wie sieht das dann mit der Bremsanlage aus?
Ist bei Anhängern schwerer 3500 kg eine Auflaufbremse möglich? Wenn nein, wird es eng mit Klasse-B-Fahrzeugen (besser M1 oder N1) mit Druckluftbremse.
Mir scheint die Schlüsselzahl 79.06 eher akademisch.
Fakten:
Ich besitze einen - nun ungültig gemachten grauen Führerschein aus dem Jahr 1982, erweitert 1985.
Dieser wurde wegen dem nach FeV Anlage 8e anstehenden Ablauf der Gültigkeit des o.a. Führerscheins in Führerkarte umgetauscht. Darin ist die Befristung auf ein Datum Ende Oktober eingetragen. Müsste hier die Befristung nicht auf den 18.01.2038 (18.01.2023 + 15 Jahre) lauten?
ZitatAlles anzeigenFeV § 24a Gültigkeit von Führerscheinen
(1) Die Gültigkeit der ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet. (...)
(2) Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt
umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e ergibt. Nach Ablauf der sich aus Satz 1 in Verbindung mit der Anlage
8e ergebenden Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.
(3) Bei der erstmaligen Befristung eines Führerscheins ist Grundlage für die Bemessung der Gültigkeit das Datum
des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt. Grundlage
der Bemessung der Gültigkeit eines bereits verlängerten Führerscheins ist das Datum des Tages, an dem die
vorangegangene Befristung endet. Satz 2 gilt auch, wenn die Gültigkeit des Führerscheins bei Antragstellung
noch gegeben oder bereits abgelaufen ist.
Die erstmalige Befristung ist nach Anlage 8e in meinem Fall der 19.01.2023.
Daran müsste sich die Frist der Verlängerung nach Satz 2 doch richten.
Falls der Satz sehr wörtlich genommen wird (Gültigkeit eines bereits verlängerten Führerscheins) müssten alle nach dem 18.01.2013 erstmals ausgestellten Führerscheine (diese sind noch nicht verlängert) auch nicht lückenlos anschließen.
Noch eine Frage zu
BE 79.06 Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers
3 500 kg übersteigt
Das müssten doch Fahrzeuge der Klasse B, also nicht schwerer als 3500 kg, mit einem Anhänger schwerer als 3500 kg sein. Nach meinem Wissensstand sind das Anhänger die keine Zugkugelkupplung mehr haben dürfen. Welche Klasse B-Fahrzeuge besitzen die passende Zugvorrichtung?
Dass ein entsprechender Anhänger eventuell nicht voll beladen werden dürfte soll hier mal keine Rolle spielen.
Da sind sich die Gelehrten nicht einig.
Fakten:
Max. zulässige Masse des Fahrzeugs: 2200 kg
Max. zulässige Masse des Anhängers: 1300 kg
Summe: 3500 kg, alles gut
Eintrag im Fahrzeug"schein": + 90 kg bei Anhängerbetrieb
was nun?
In einem Gespräch mit einem Autobahnpolizisten zum Thema Masse + 90 kg bei Anhängerbetrieb in den Fzg. Papieren meinte dieser:
"wegen den paar kg wird der Kollege schon nichts machen".
Auf meinen Einwand, dass es dort doch um die Fahrerlaubnis geht, meinte er:
"stimmt - da ich habe nichts gesagt."
Als Besitzer der FS-Klassen BCE, ehemals 2 und 3, ist es für mich egal, aber es gibt ja auch junge Leute, die nur B haben.
Und ja, wenn du schon mal dabei bist: mach dir doch gleich ein neues Typenschild. Rohling für 3€, Schlagzahlen, vorn rechts annieten, fertig.
Wird das so einfach akzeptiert?
Das sieht in meinen Auge nach einer Wunsch-Fahrgestellnummer, passend zu gerade vorhandenen Papieren, aus.
Die Zugkugelkupplung hat keine Sicherung drin,das heisst,ich kann die Alpe Zugkugelkupplung einfach hochziehen, ohne das ich irgendwas drücken oder entriegeln muss,bei meinen vorherigen Hänger,musste ich seitlich einen Bolzen reindrücken,bevor ich den Hänger abkoppeln konnte.
Ich verstehe das so, dass die Kupplung ungesichert auf auf der Zugkugel liegt.
Da grenzt es an ein Wunder, dass der Anhänger noch nie während der Fahrt verloren ging.
1900 kg + 90 kg + 1500 kg = 3490 kg < 3500 kg --> OK
Sehr gute Rechnung (wegen der 90 kg). Damit bist du auf der ganz sicheren Seite.
Ob die 90 kg aber wirklich hinzugerechnet werden müssen konnte ich nirgends finden.
Gespräch mit einem Polizisten zu dem Thema +90 kg bei Anhängerbetrieb und jungen Leuten. Ich habe noch den Führerschein der Klassen 3 und 2:
P: "Wegen diesen 90 kg wird sie schon kein Kollege belangen."
I: "Es geht hier um die Fahrerlaubnis."
P: "Stimmt, dann habe ich nichts gesagt."