Beiträge von UV351

    Begründung: so können wir nach der Arbeit vorwärts rausfahren und brauchen nicht erst Rangieren. (Verringerung der Gefahr für einen Unfall)

    Seltsame Logik.

    Muss beim rückwärts Einparken nicht rangiert werden?

    Oder bedeutet der Feierabend für alle einen "Le-Mans-Start"?

    nachlesen kann man viel, was die einzelnen FS Stellen machen, steht auf nem andern Blatt

    Die FeV ist bindend.


    So gab für mich nur einen offenen Punkt aus der FeV: Wie lange darf die Fahrberechtigung aus der FE-Klasse 2 ruhen, um sie als FE-Klasse CE wieder aufleben zu lassen, sofern alle anderen Bedingungen (Augenärztliches und Allgemeinärztliches Gutachten) erfüllt sind? Zu der Frage berufen sich - wie man hier nachlesen kann - einige Fahrerlaubnisbehörden gern auf:


    FeV § 24 Verlängerung von Fahrerlaubnissen

    (1) Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird auf Antrag des Inhabers jeweils um die in § 23 Absatz 1 Satz 2 angegebenen Zeiträume verlängert, wenn

    (...)

    2. keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine der sonstigen aus den §§ 7 bis 19 ersichtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlt.


    und ordnen wegen mangelnder Erfahrung/Routine eine erneute Prüfung an. Theoretisch wäre ein Fahrerlaubnisbehörde auch berechtigt wegen fehlendem Erste Hilfe Nachweis die Verlängerung zu versagen.

    ja aber nur auf nicht ganz legalem Weg, mußt dein FS als verloren melden, dann bekommst nen neuen und da schauen sie dann nach wann du was gemacht hast, wenn den Rosa noch hast, oder ne Kopie davon kannst die ja mit Vorlegen

    Wird nicht so einfach gehen, da die seit dem 01.01.1999 ausgestellten Führerkarten beim KBA im ZFER (Zentrales FahrErlaubnisRegister) gespeichert sind.


    Wer noch einen Führerschein (grau oder rosa) hat, bekommt diese Auskunft:

    In das ZFER werden alle Daten zu Fahrerlaubnissen aufgenommen, die seit dem 01.01.1999 erteilt, erweitert oder umgeschrieben wurden. Über die anderen vor dem 01.01.1999 ausgestellten Führerscheine führt nur die jeweils ausstellende Fahrerlaubnisbehörde eine Kartei/Datei.


    Bei Besitz einer Führerkarte kann das so aussehen:

    Untitled.png


    Das wahre Erteilungsdatum für C und E ist leider nur indirekt erkennbar bei T, da die Fahrberechtigung (aus Altersgründen) für C und CE ein paar Jahre geruht hatte. Und der Termin der Prüfung (Ersterteilung der Fahrerlaubnis der Klasse 2) ist nirgends erkennbar.


    Alles kann man hier amtlich und offiziell (FeV) und explizit hier (FeV §23), hier (FeV §24) und hier (FeV§24a) nachlesen.

    Früher gab es mal eine Technik (SplitView) die hat funktioniert wie diese Wackelbilder. Der Unterschied bestand darin, dass hier die zwei Bilder nebeneinader angeordnet waren. Das hat leider nicht so richtig funktioniert, weil die menschlichen Augen nebeneinander angeordnet sind. Dadurch gibt es im Übergangsbereich für ein Auge auch das andere Bild zu sehen. Da dieser Übergangsbereich sehr weit in Richtung Beifahrer gelegt werden musste, hatte der Beifahrer schon früh diesen Effekt bemerkt.

    ...

    die Art der Verbindung von Fahrzeugen spielt erst mal keine Rolle. Auch mit einer 40er oder sogar 50er (über 40 t Zuggewicht) Bolzenkupplung ist bei einem 3,5-Tonner über 40 km/h Endegelände.

    Wieso sollte bei einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t eine Beschränkung von 40 km/h sein.

    Es gibt doch genügend Anhänger an LKW, die nicht auf 40 km/h begrenzt sind.


    Mir ging es darum, ob es diesen Anhänger mit einer anderen "mechanischen Verbindungseinrichtung für Fahrzeugkombinationen" gibt um die zulässige Gesamtmasse dann zu erhöhen. Eventuell dann auch mit modifizierter Bremsanlage.

    Genau, und früher - zu der Zeit als ich den ausgehändigt bekommen habe - war er unbefristet und ohne weitere Auflagen (die Straßenverkehrsregeln sollte man schon einhalten) gültig. Also nicht wirklich Bestandsschutz.


    Die Gewichtsgrenze liegt aber bei 7,5t für das Zugfahrzeug und 12t für das Gespann. Wobei das Gespann jetzt auch über mahr als 3 Achsen verfügen darf. Bei über 12t sind dann nur noch 3 Achsen erlaubt, sofern man nur die Klasse 3 hatte. Alles sehr logisch und verständlich aufgebaut.

    So breit ist die Straße aber nicht, um weiter links zu fahren, dann bist im Gegenverkehr! Vor allem mit breiten Fahrzeugen, LKW / Bus.

    Warten oder langsamer fahren ist heute leider keine Option mehr.

    Irgendwie sind unsere Straßenverkehrsgesetze da veraltet.

    Hier hilft die ECE-R48:

    Der letzte Satz wird speziell bei Wohnwagen häufig dazu genutzt, die dreieckigen Rückstrahler am Tag rund wirken zu lassen.

    Ich verstehe den Sinn nicht, aber das ist mein Problem.

    Die ECE-R48 sagt dazu folgendes: