Mal ne blöde Frage:
Woran erkennt man in der jungfräulichen Zulassungsbescheinigung Teil II, wann das Fahrzeug (oder der Anhänger) gebaut wurde?
Mal ne blöde Frage:
Woran erkennt man in der jungfräulichen Zulassungsbescheinigung Teil II, wann das Fahrzeug (oder der Anhänger) gebaut wurde?
Wird er dann nicht dabei haben wenn's 13 Polig ist ....
Warum sollte er den nicht dabei haben? In der Garage macht er gar keinen Sinn. Meiner liegt immer im Auto oder steckt zwischen Steckdose und Stecker, wenn der Anhänger 7polig ist.
Oder es wird Mal fix ne neue Windschutzscheibe abgerechnet
Kann das mal jemand erklären?
Preislich natürlich möglichst günstiger als neu
Warum?
Kann ich verstehen.
Wenn ich ein Problem habe, dann verlange ich auch eine schnelle Lödung.
Ich kann nicht ewig warten. Was für eonen Sinn mact dann ein Forum.
Das ist ja alles schön gut, aber dann muss man immer dran denken.
Ich finde eine feste Installation immer an sinnvollsten.
Gruß Benni
Immer fest verbaut macht unter dem Carport auch nicht wirklich viel Sinn.
Der wesentliche Vorteil der Klasse 3 ist doch, dass man damit im Grunde fürs Leben gerüstet war.
Kleiner Einwand:
Man darf damit so ziemlich alles, was mit einem PKW geht, fahren. Ob man es kann, ist eine andere Sache.
Ob die entsprechenden Kenntnisse zum Bewegen der von mir erwähnten Zugkombintionen erworben werden, steht auf einem anderen Blatt.
Dazu habe ich folgende Gedanken:
Als ich meinen Zahlen-Führerschein gemacht habe, wurde in der Fahrschule noch gelehrt, was man mit dem fahren darf.
Ist das mit Umstellung auf die Buchstaben-Führerscheine entfallen? Oder warum wird hier so viel danach gefragt?
Für mich zeigen diese Fragen ganz eindeutig, dass folgende Führerscheinregelung für die Zukunft die einzig wahre ist:
B: PKW, kein Anhänger
C: LKW, kein Anhänger (eventuell zwingend mit E gekoppelt)
E: Anhänger
Die Regelung, dass ungebremste Anhänger immer erlaubt sind, kann man eventuell noch nachvollziehen.
Warum aber "schwere" Anhänger hinter "leichten" PKW problemlos gefahren werden können kann ich nicht nachvollziehen.
Gibt es eine vergleichbare Regelung bei Klasse C eigentlich auch? Z.B. hinter einem 5t-LKW noch ein 7t-Anhänger, weil unter12t.
Bei der Klasse 3 gab es auch solche Wahnsinnsgespanne:
Zugmaschine zweiachsig 7,5t.
Anhänger einachsig 10,5t.
Gespanngewicht 18t.
Fahrschule auf einem VW-Golf gemacht
PS: Ich habe Klasse 3, dann BCE, übertragen in Klasse 2
Und jetzt könnt ihr mir zerreißen.
Und mit Klasse 2 darf ich ihn dann voll machen?
nein, weil die Anhängelast auf das 1,4-fache (früher), bzw. 1,5-fache der zulässigen Masse des Zugfahrzeugs begrenzt ist. Diese Regelung ist aber nicht Inhalt der FeV.
Ob der immer noch kurbelt?
Und was war die Ursache?
Ich vermute mal negative Stützlast.
Die Hinterachse vom X5 hängt immer noch der Luft.
Und hier ECE-R48 steht ganz deutlich:
6.21. Auffällige Markierungen (Regelung Nr. 104)
6.21.1. Anbringung
6.21.1.1. Verboten: bei Fahrzeugen der Klassen M1 und O1.
Und zur Farbe steht folgendes dort:
5.15. Das von den Leuchten ausgestrahlte Licht hat folgende Farben:
...
retroreflektierende Markierung: vorne weiß; seitlich weiß oder gelb hinten rot oder gelb (2).
...
(2) Keine Vorschrift dieser Regelung hindert die Vertragsparteien, die diese Regelung anwenden, auf ihrem Gebiet die Verwendung von weißen auffälligen Markierungen nach hinten zu gestatten.
Ich kann mich daran erinnern, dass vor der Verwendung von Schläuchen in schlauchlosen Reifen gewarnt wurde. Es bestand die Gefahr, dass sich Luftblasen zwischen Schlauch und Reifen bilden konnten, weil die Luft dort nicht entweichen konnte. Die Blasen konnten dazu führen, dass der Schlauch im Reifen "arbeitet" und heiß wurde.
Das müsste doch immer noch gelten.
...und wie die Querträger aussehen.
Wo sind die Fotos dazu?
Vielleicht sind es auch Längsträger.
Alles anzeigenHallo zusammen,
auch ich habe mal wieder was mit dem kleinen Heinemann transportiert.
Gestern mussten die Gartenabfälle, vom Schneiden der Hecke, zum Bauhof.Was habe ich vergessen ... natürlich die Bilder.
Heute gab es frische TÜV.Nach 34 Jahren --> ohne Beanstandungen
IMG_5548_autoscaled.jpg
Nun kann es weiter gehen mit den privaten Kleintransporten.
Gruß Uwe
Schade, dass das schöne alte Kennzeichen (noch ohne EURO-Feld und nicht reflektierend) so unschön zwekratzt wurde.
War es kein Problem, dass er erst nach 34 Jahren mal wieder vorgeführt wurde?
Ich fahre hier immer "Tacho" 100km/h auf unserer Landstraße.
Ist doch im Normalfall (außerorts, PKW) auch erlaubt, 100 km/h auf einer Landstraße.
Warum ist das eigentlich so schwer, sich an bestehende Regeln zu halten?
Ich schaffe das doch auch.
D.h. für dich: rollendes Auto = kaputtes Brett, Zaun/Wand vom Waschpark = bebrettertes Auto.
Genau so sehe ich das auch!
Weil ich zu meinem „junge-Leute-Führerschein“ ein „E“ auf der Rückseite habe. Sowohl dann BE bis CE. Und da dachte ich mir, dass ich einen 1,3to Anhänger hinten dran haben darf. ? Beruflich häng‘ ich hinten auch mal 18to dran ?
Und was ist daraus geworden:
"Den darf ich mit CE zwar auch fahren, aber meine Frau kann den 750er zum Grünschnitt-Transport benutzen."
Mich würde in dem Zusammenhang mal interessieren, warum so oft Anhänger mit einem zGG von 1300 und 1500 kg angeboten werden. Von der Steuer wären doch 1200, 1400, 1600 kg geschickter. Auch wenn es nicht viel ausmacht. Aber das gehört hier sicher nicht hin.
Ich habe jetzt einen Humbaur 132513 mit Hochplane beim Händler/Vertriebspartner gekauft.
Als 132513 hat der aber 1300 kg zul. Gesamtmasse.
Wie passt das mit dem junge-Leute-Führerschein (Klasse B) zusammen?
Zugfahrzeug: 2420 kg
Anhänger: 1300 kg
Zuggesamtgewicht: 3720 kg
Unklar ist dann noch der Zuschlag im Feld 22 des Zugfahrzeugs bei Anhängerbetrieb.
Das sind schnell mal 90 kg.