Dazu habe ich folgende Gedanken:
Als ich meinen Zahlen-Führerschein gemacht habe, wurde in der Fahrschule noch gelehrt, was man mit dem fahren darf.
Ist das mit Umstellung auf die Buchstaben-Führerscheine entfallen? Oder warum wird hier so viel danach gefragt?
Für mich zeigen diese Fragen ganz eindeutig, dass folgende Führerscheinregelung für die Zukunft die einzig wahre ist:
B: PKW, kein Anhänger
C: LKW, kein Anhänger (eventuell zwingend mit E gekoppelt)
E: Anhänger
Die Regelung, dass ungebremste Anhänger immer erlaubt sind, kann man eventuell noch nachvollziehen.
Warum aber "schwere" Anhänger hinter "leichten" PKW problemlos gefahren werden können kann ich nicht nachvollziehen.
Gibt es eine vergleichbare Regelung bei Klasse C eigentlich auch? Z.B. hinter einem 5t-LKW noch ein 7t-Anhänger, weil unter12t.
Bei der Klasse 3 gab es auch solche Wahnsinnsgespanne:
Zugmaschine zweiachsig 7,5t.
Anhänger einachsig 10,5t.
Gespanngewicht 18t.
Fahrschule auf einem VW-Golf gemacht
PS: Ich habe Klasse 3, dann BCE, übertragen in Klasse 2
Und jetzt könnt ihr mir zerreißen.